Hallo,
kennt sich hier jemand mit Jugendarrest (4Tage) aus.
Wenn jemmand Montagmorgen um 10.00 Uhr damit beginnt, wann endet der Arrest, am Donnerstag oder erst am Freitag um 10.00 Uhr (96 St.)?
Ist es überhaupt zulässig, wenn Freizeitstunden aufgrund Corona nicht abgeleistet werden konnten, dann Arrest zu verhängen?
Danke fürs Antworten
Jugendarrest
Ist deine Tochter denn noch schulpflichtig oder macht sie eine Ausbildung bzw. verdient sie nebenbei Geld?
Eine Möglichkeit wäre es noch, die abzuleistenden Stunden in eine Geldauflage umzuwandeln. Hier (in dem Gericht, wo ich arbeite) wird üblicherweise eine Sozialstunde in 5€ umgewandelt. Also wären das dann ca. 400€ bei 80 Stunden. Zusätzlich könnte noch eine Ratenzahlung beantragt werden. Darum würde ich mich aber schleimigst kümmern, ehe die Frist abgelaufen ist und der Beschluss mit dem Arrest rechtskräftig wird!
*schleunigst
Ja, vielen Dank, ich werde mich jetzt Montag darum kümmern (ich habe mir das notiert), wäre echt ein Ausweg!
Sie ist noch Schulpflichtig (17 Jahre alt) und besucht eine BBS (Berufsbildende Schule), so heisst das hier.
Heute hatte ich übrigens erfahren, das auch ehrenamtliche Leute, die in Heimen oder sozialen Eirichtungen tätig waren, mit den Bewohnern Spiele gespielt oder sie im Rollstuhl ausgefahren haben, zum Arzt und andere Dinge, derzeit dort nicht tätig sein dürfen
LG und vielen Dank
Hallo.
Von Montag 10 Uhr 4 Tage weiter gerechnet, ergibt Freitag, 10 Uhr.
Wie die Rechtslage ist kann ich dir nicht sagen. Wie lange wäre denn Zeit gewesen, die Stunden abzuleisten? In welcher Einrichtung? Wenn es z. B. im Altersheim nicht machbar ist wegen Corona - warum wurden sie dann nicht z.B. im städtischen Bauhof abgearbeitet?
Vielleicht könnte man ja mit einem eigenen Vorschlag (in welchem Betrieb man arbeiten könnte) den Arrest noch abwenden?
Hallo hausstaubmilbe,
haben wir alles mit der Jugendhilfe besprochen, wir wohnen ländlich und so viele Möglichkeiten gibt es hier nicht. Die Sache rührt ja schon seit Februar/ März und es ging um 80 Stunden und ein Mädchen, ich weis nicht, warum der Bauhof oder andere nicht angeboten wurden. Aktuell nehmen die ja auch keine Schülerpraktikannten und in Anbetracht des Lockdown sehe ich da keine Möglichkeit
Meine Tochter dreht am Rad ...
LG
Aber 80 Stunden wären doch zwischendrin möglich gewesen abzuleisten.
Seit dem letzten absoluten Lockdown hätte sie doch Zeit dazu gehabt.
Und derzeitig gibt es ja nur lokale Lockdowns.
Wo wäre denn vorgesehen gewesen sie einzusetzen? WAS genau war mit der Jugendhilfe abgesprochen? Die werden doch nicht seit Februar vergeblich auf deine Tochter gewartet haben. Und nun - weil sie ihre Stunden nicht abgeleistet hat - ihr mit Arrest drohen?!
Da muss doch noch was dazwischen gewesen sein? Oder ist sie zu Gesprächen und Terminen einfach nicht erschienen?
Ja, dass ist zulässig. Wenn man sich über einen so langen Zeitraum nicht um die Ableistung der Stunden kümmert, folgt als nächste Konsequenz der Arrest.
Das Jugendamt kann Vorschläge für Einrichtungen machen, man kann sich aber auch selbst was suchen.
Möglichkeiten gibt es auch auf dem Land genug. Wenn es sich um geringfügige Taten handelt, können die Stunden auch bei einem Kindergarten oder in der Schule abgeleistet werden. Weitere Möglichkeiten bestehen bei jedem eingetragenen gemeinnützigen Verein.
Aber gut, dass hilft euch jetzt nicht weiter. Der Arrest muss nun angetreten werden.
Aber passt auf und redet mit eurer Tochter, bei weiteren rechtlichen Verstößen drohen im nächsten Schritt eine Vorbewährung oder eine Jugendstrafe!
Nach dem Ausraster in der Schule, der dazu führte, fallen Einrichtungen der Kinderbetreuung eher aus
Im Hauptverhandlungstermin wird man darüber belehrt, dass das Gericht einen Beugearrest verhängen kann, wenn die Stunden nicht fristgerecht abgeleistet werden. Das heißt, dass die Sozialstunden nach dem Arrest trotzdem noch abzuleisten sind. Wenn das nach dem Arrest immer noch nicht geschieht, kann das Gericht erneut einen Beugearrest verhängen usw.
Für mich liest sich das jetzt eher so, dass der Arrest angetreten werden muss, weil die Ableistung der Sozialstunden nicht möglich ist.
Unter normalen Umständen hätten meine Vorrederinnen vermutlich recht gehabt. Aber derzeitig wird Pesonal im ö.D. und anderen Körperschaften und Anstaltenso brachial runter gefahren. Hygienevorschriften und Abstandsregeln gibt es dort auch bei der Arbeit / Bauhöfen usw. (Zunindest ist es hier so). Mit dem erneuten Lockdown ist natürlich mit einer zeitnahen Ableistung nicht mehr zu rechnen, somit wird das Gericht vermutlich den Arrsst entschieden eben damit deine Tochter bald damit durch ist und nicht mehr ewig damit rumrühnern muss.
Im Bescheid sollte allerdings auch eine Begründung stehen, was steht denn da?
Natürlich kann auch jetzt noch ein Anwalt angerufen / hinzugezogen werden. Ob euer Problem aber damit gelöst werden kann wage ich zu bezweifeln. Denn die Sozialstunden verschwinden ja nicht einfach.
LG
Da steht, das Pandemiebedingt keine geeignete Infrastruktur zur Ableistung der Stunden vorhanden ist, was zum Zeitpunkt der Verhandlung nicht erkennbar war. So hat es ja auch die Frau von der Jugendhilfe gesagt.
Ich hab da gerade mal recherchiert und es gibt ähnliche Fälle, die Juraforen beschäftigen. Da haben welche im Januar angefangen und kamen mit den Stunden nicht weiter. Auch Arrestanstalten waren z.B. in NRW geschlossen, was zu einem Rückstau führt. Wann ist dieser Spuk bloss vorbei? Für meine Tochter ist es extrem belastend, wahrscheinlich vergehen jetzt wieder Monate, bis zur Ladung und ob dass dann stattfindet?
LG
Natürlich ist es zulässig.
Ganz ehrlich: lass deine Tochter den Arrest antreten, es ist ja keine Strafe sondern eine Erziehungsmaßnahme. Und hoffe, wie hier schon jemand schrieb, dass diese nachhaltig ist.
So ganz kann ich nicht glauben, dass es so gelaufen ist. Dafür habe ich in diese Richtung schon zu viel mitbekommen.
Ja, unter normalen Umständen wäre es ja gut gelaufen, aber unter den aktuellen Bedingungen sind eben öffentliche Einrichtungen massiv eingeschränkt in Betrieb und das mag von Bundesland und zu Regionen unterschiedlich gehandhabt werden. Ich mache da auch keinem einen Vorwurf, es wurde ja eingeräumt, das kein schuldhaftes Versäumnis meiner Tochter vorliegt, daher werden ja auch aktuell hier solche Stunden nicht mehr verhängt.
Ich werde mich am Montag um eine Rechtsberatung bemühen, wahrscheinlich wird der Anwalt sagen, warum sind sie nicht sofort gekommen, aber egal ... vielleicht kann er ja Druck machen, das der Arrest schnellstmöglich angetreten werden kann.
LG
Ich kann leider nichts beitragen....möchte dir aber eine feste Umarmung zusenden,ist sicher nicht einfach die Situation.
Wünsche dem Kind einen guten weiteren Weg.
Vielen Dank für Deine lieben Worte.
Auch Dir alles gute für Deinen Lebensweg und natürlich auch Deiner Familie.