Belastungen nach Tod des Onkels II

Hallo,

vielleicht könnt ihr euch noch erinnern, ich habe bereits im Dezember über den Tod meines Onkels geschrieben und das schwierige Verhältnis zu seiner langjährigen Lebensgefährtin.
Wir haben fast drei Monate auf das Testament gewartet und wussten wirklich nicht, wie er es verfasst hat (im Nachhinein sagte die LG, dass sie es gewusst hat)
Damit wird das Verhältnis leider auch nicht leichter. Er hat mir und meiner Schwester sein Hab und Gut vermacht und seine Lebensgefährtin bekommt ein gefülltes Bankkonto (wir wissen allerdings noch nicht, ob sie davon die Erbschaftssteuer zahlen kann) und das lebenslange Wohnrecht in seiner Wohnung.

Erst wollten meine Schwester und ich sogar ausschlagen, weil wir uns nur Bezahlen gesehen haben. Heute beim Anwalt hat es sich allerdings anders herausgestellt und eigentlich stehen wir sehr gut da. Wir sind uns einig, dass die Lebensgefährtin einen guten Anteil des Erbes haben soll, allerdings wollen wir die Wohnung (in der sie nicht wohnt, sie hat Wohnrecht in ihrem Elternhaus) verkaufen und sie ausbezahlen.
Das reicht ihr aber nicht. Erstens klagt sie uns immer an, wir würden sie falsch behandeln und sie scheint nie zufrieden zu sein. Die Hälfte des Wertes der Wohnung würde ihr nicht reichen. Das Auto hat er ihr versprochen...

Es ist nicht viel da. Wenn wir die Wohnung nicht verkaufen können, bzw. ihr das Auto geben müssen wir einen Kredit für die Erbschaftssteuer aufnehmen.

Unser Anwalt sagte heute, wir wären zu freundlich. Sie hatte nach dem Tod meines Onkels schon alles an sich genommen, was nicht Niet und Nagelfest ist und es scheint jetzt schwierig das wieder zu bekommen oder zumindest Infos über Verträge, die wir noch abmelden müssen.

Ich weiß, dass auch ich klarer und deutlicher mit ihr sprechen muss, wenn sie nicht einlenkt. Da sie bei einem Anwalt arbeitet hat sie ebenfalls einen eingeschaltet. Meine Schwester und ich möchten wirklich keine Schlammschlacht aber irgendwie scheint es darauf hinaus zu laufen :-(

Viele Grüße
traurige Jenny

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Wenn die gute mir so blöd kommt überlasse ich die Streitigkeiten einem versierten Anwalt.

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Das tut mir echt leid zu lesen, dass es bei euch so hässlich wird.

Unter den Umständen würde ich mir vermutlich sehr genau überlegen, ob wirklich genug Erbe übrig ist, damit ich mir den Stress antue. Eine Wohnung mit Wohnrecht zu verkaufen wird ein Ding der Unmöglichkeit sein. Wenn die Lebensgefährtin nun so gierig ist, dann wird sie Unsummen für die Löschung beantragen, bevor sie zustimmt. Zur Löschung zwingen kann sie keiner - auch kein Anwalt. Damit bliebe euch unterm Strich wohl kaum Geld vom Wohnungsverkauf übrig. Vermietung der Wohnung wäre die einzige Alternative... Aber bis zum Tod der Lebensgefährtin an diese Wohnung gebunden zu sein ist auch nicht sonderlich toll.
Ein Wohnrecht ist in meinen Augen immer das Schlimmste, was man seinen Mitmenschen antun kann (ich habe da auch Erfahrungen mit, wie ewig es dauert, bis man das für den Verkauf gelöscht hat).

Ich weiß es ist unbefriedigend, aber ich würde stark befürchten als Erbe wäre ich hier wirklich am Ende der Dumme, der nur zahlt. Ich würde das Erbe nicht antreten.

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Was mir gerade einfällt: vielleicht hilft ja einfach die Drohung das Erbe auszuschlagen gegenüber der guten Dame zu erwähnen, um die Zahlung zur Löschung des Wohnrechtes anzunehmen?! Denn wenn ihr ausschlagt, kann sie mit dem Wohnrecht noch weniger anfangen - sie würde vermutlich höchstens den Wert ausgezahlt bekommen und auch sonst nichts vom Erbe.

Kann aber auch sein, dass sie biestig genug ist und euch nur "aus Prinzip" ärgert und eben selbst zur Not in Kauf nimmt, dass sie am Ende schlechter gestellt.

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Dankeschön für die Informationen, unser Anwalt berät uns da eigentlich sehr gut. Meine Schwester und ich wissen, dass es darauf hinauslaufen kann, dass sie das Wohnrecht in Anspruch nimmt und wir dann bis zu ihrem Tod verpflichtet sind, Steuer, Versicherung und große Reparaturarbeiten zu übernehmen. Mittlerweile haben wir uns entschieden, dass in Kauf zu nehmen als Worstcase. Wenn wir das Erbe ablehnen geht es bis zu seinen Cousins und Cousinen und wir wissen von einigen, die genug Geld haben, sich mit der Lebensgefährtin einen erbitterten Anwaltskampf zu liefern und dann ihren Gewinn daraus ziehen würden. Das habe ich ihr gestern am Telefon auch klar gesagt. Ob es was hilft weiß ich nicht.
Am meisten helfen wird es, wenn auf dem Konto, dass sie geerbt hat nicht genug Bargeld drauf ist, dass sie die Erbschaftssteuer für das Wohnrecht zahlen kann. Unser Ziel ist immer noch trotz dem Streit dass sie das Geld auf dem Konto (wie von meinem Onkel gewollt) bekommt und beim Wohnungsverkauf ein drittel des Erlöses. Da ist zwar noch ein teureres Auto, dass wir bekommen würden, aber sonst ist da nichts mehr und das würde bedeuten, dass sie MEHR Geldwert erbt als wir. Wenn sie damit nicht zufrieden ist, weiß ich ihr leider auch nicht mehr zu helfen :-(

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Ich erinnere mich noch und es tut mir leid, dass es nicht besser geworden ist.

Ich kenne mich gar nicht so gut aus, aber wird denn wirklich eine Erbschaftssteuer nötig? Der Freibetrag ist ja doch recht hoch, müsstest ihr echt was zahlen?

Ihr Wohnrecht hat auch für sie nicht nur Vorteile. Vielleicht sollte sie das Überdenken 😅

Könnt ihr das Erbe überhaupt noch ausschlagen? Ich kenne es so, dass man das meist schon tun muss, BEVOR klar ist, was zu erben ist 😅 wollt ihr es denn erben, um der LG eins reinzuwürgen? Oder weil ihr ehrlich interessiert seid? Wenn es nur darum geht, dass sie nicht alles bekommt, würde ich gut überlegen, ob es das wert ist 🤷‍♀️

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Nein, wir möchten ihr keine "reinwürgen".
Wir möchten von ihr nicht verar... werden aber uns IST wichtig, dass sie was erbt.

Man hat 6 Wochen Zeit ab der Kenntnis, dass man erbt, um es anzunehmen oder auszuschlagen. In der Zeit kann man sich informieren, das tun wir gerade.

Danke für deine Teilnahme :-)

Viele Grüße
Jenny

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Was bedeutet, von ihr verarscht werden? Weil sie mehr möchte, als ihr „zusteht“?

Wenn sie das Wohnrecht hat, ist das doch aber ihr gutes Recht, oder? 😅 klar kann man aus vernunftsgründen sagen, dass sie (aktuell) in der Wohnung eh nicht wohnt, aber dein Onkel wollte ja offensichtlich, dass sie es bekommt. Da wird ein Wohnungsverkauf einfach schwer.

Naja, wie auch immer ihr euch entscheidet, ich wünsche euch das beste und dass ihr eine gute Lösung findet!

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Hallo,
am Ende wollt ihr eine Lösung herbei führen welche nicht im Interesse des Erblassers war.
Die LG hat das Wohnrecht auf LZ und bekam vom EL die Möglichkeit der Vermietung eingeräumt.
So sie erst 55 Jahre ist und vielleicht noch 40 Jahre lebt, mag sie eventuell halt nicht mit Summe x abgefunden werden. Ist ja auch nicht schlimm.
Ich verstehe das Problem von Euch gerade nicht.
Eigentümer der Immobilie seid ihr ja, nur eben mit eingetragenem Niesbrauch. Ein Verkauf der Wohnung in Anbetracht des Alters der LG ist tatsächlich schwer. Auch ein neuer Eigentümer kauft dieses Recht ja mit.
War es nicht das Interesse ds Onkels, dass die Wohnung im Familienbesitz verbleiben soll?
Habt ihr mal gerechnet, was an Erbschaftssteuer auf euch zu kommen würde?
Da ihr 2 Geschwister seid, habt ihr ja mithin einen Freibetrag von gesammt 40.000 Euro.
Hat er das Auto ihr versprochen oder hat er es im Testament ihr zugedacht?
In der Tat wird es schwierig sein, sein Hab und Gut aus dem gemeinsamen Haushalt heraus zu lösen. Mittel der Wahl wird dann nur eine Stufenklage sein.
Wie gefüllt das Bankkonto ist, hat euch nicht zu interessieren.
Wer hat denn die Kosten der Bestattung getragen?

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Dankeschön.
Wir haben uns gestern in der Wohnung meines Onkels mit der Lebensgefährtin getroffen.
Sie hatten keine gemeinsame Wohnung trotz fast 30 Jahre Beziehung.

Das hier ist das Forum Familienleben. Sie ist uns nicht egal. Aber das Verhältnis war noch nie besonders gut. Nun droht es zu eskalieren und das tut mir Leid. Ich habe keine Angst zu wenig zu erben oder so, wenn du darauf hinaus willst, sondern das macht mich gerade alles fertig und hier zu schreiben und viele verschiedene Meinungen zu hören hilft mir klarer zu werden.

Viele Grüße
Jenny