Guten Morgen ihr Lieben,
es geht zwar hier nicht um etwas familiäres. Trotzdem möchte ich eure Hilfe bzw. Meinungen...
Mein Mann ist selbstständig. Er hat von der Schwester von einem sehr guten Freund den Dachstuhl von deren neuen Haus gemacht. Damit sich die Bauherren Geld sparen, haben sie selbst beim Abbund usw. mitgeholfen. Mein Mann kennt die Schwester schon seit seiner Kindheit...
Jetzt ist dem Bauherren beim Abbund eine Fräse und eine Stahl-Schablone kaputt gegangen. Es handelt sich um Kosten von ca. 1.500 Euro netto für beides. Die Fräse kann repariert werden, die Schablone leider nicht, da der Bauherr an den Kanten reingefräst hat und das Stahl weggesprungen ist. Jetzt fräst man nicht mehr gerade bzw. verhakt sich die Fräse immer in den schiefen Kanten.
Die Aussage der Bauherrin war am Anfang, dass sie sich beim Fräsen ja hätten abwechseln können, da die Fräse mit der Zeit relativ schwer wird. Es war beim Abbund jedoch nur mein Mann, der gute Freund (Schwager der Bauherren) und der Bauherr anwesend - keiner unserer Angestellten. Das wäre ihnen zu teuer gewesen. Als einzige Fachkraft hatte mein Mann jedoch genügend mit den anderen Arbeiten beim Abbund zu tun. Natürlich hätten sich der Bauherr und dessen Schwager abwechseln können. Zwischen den beiden wurde jedoch nichts kommuniziert.
Der Bauherr hat uns nun angeboten 500,00 Euro zu bezahlen. Doch was ist mit den restlichen 1.000,00 Euro?
Eigentlich sehe ich es nicht ein, dass wir für einen Schaden aufkommen, der nicht von uns verursacht wurde. Für 1.000,00 Euro muss man lange arbeiten....
Was würdet ihr machen?
Vielen Dank für eure Meinungen.
"Erstattung" für etwas kaputt gemachtes
Hallo
Ich lebe in der Schweiz, daher passt meine Antwort evtl nicht auf eure Situation.
Ich versuche es trotzdem.
Ich würde abklären, ob der Bauherr eine Haftpflichtversicherung hat. Falls ja, soll er doch den Schaden dort melden. Ihr bekommt die vollen Kosten rückerstattet und der Bauherr trägt allenfalls einen Selbstbehalt. Dafür sollten die 500 Euro doch reichen.
Sollte er keine Haftpflichtversicherung haben, würde ich auf den 1500 Euro trotzdem bestehen. Da finde ich, ist die Rechtslage klar. Wer etwas kaputt gemacht hat, ungeachtet der Umstände, haftet dafür.
Liebe Grüsse
Chaii
Vielen Dank für deine Antwort!
Die beiden haben eine Bauhaftpflichtversicherung. Diese kommt jedoch leider nicht für solche Schäden auf. Dort haben sie schon nachgefragt.
Wenn der Bauherr Auto fährt, müsste er doch auch eine private Haftpflichtversicherung haben. Hat er da auch schon nachgefragt?
Hi,
eigentlich ist es doch selbstverständlich etwas zu ersetzen, was man kaputt gemacht hat. Es gibt schon seltsame Leute. Warum sollt ihr auf dem Schaden sitzenbleiben?
Was sagt dein Mann dazu, der scheint ja doch involvierter zu sein, es ist sein Geschäft und sein Freund?
vlg tina
Mein Mann besteht auf die Zahlung der kompletten 1.500,00 Euro. Er sieht das auch so - wenn man etwas kaputt macht kommt man dafür auf.
Aber die Sachen haben ja jetzt keinen Wert mehr von 1500 Euro!
Hi,
also ich denke der Schaden muss ersetzt werden, evtl könnt ihr quasi noch einen Wertverlust in Kauf nehmen, der bis zur Nutzung durch den Bauherrn entstanden ist. Ansonsten denke ich auch: muss ersetzt werden.
Hallo,
bzgl. Wertverlust. Die Fräse kann ja repariert werden. Die Stahl-Schablone nicht - die wird normalerweise auch nicht kaputt. Das ist eine Anschaffung die man mindestens ein Leben lang hat...
Keine Ahnung.... 🤷🏼♀️ Ich kenne mich ja mit fräsen nicht aus, die meisten Dinge unterliegen neunmal einem Wertverlust.
Dann besteht auf die 1.500 Euro und für das nächste Mal habt ihr halt gelernt, fachfremden Leuten nicht so ein teures Teil in die Hand zu geben.
LG
Hi, dann muss die privat Haftpflicht ran. Wenn diese nicht vorhanden ist, muss halt privat gezahlt werden.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte man haben, wenn nicht Pech gehabt und falsch gespart.
Ich würde die gesamte Summe verlangen.
Majonjon
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt aber auch nur den Zeitwert!
Rechtlich kann er nur den Zeitwert bwz die Reparatur geltend machen.
Schafen der Versicherung melden ? Dafür gibts doch eine
Dein Mann hat die Fräse ja offensichtlich hergegeben. Soweit ich weiß, kann man für verliehene Sachen keinen Schadenersatz geltend machen, da man damit rechnen muss, dass es kaputt gehen kann. Zumindest ist das Privat so.
Im Zweifel würde ich einen Anwalt fragen (ob sich das rechnet - keine Ahnung). Ansonsten die Maschine abschreiben und Laien nicht dran lassen oder den Verlust mit einkalkulieren.
Der Schaden ist zu ersetzen. Höhe wahlweise Reparaturkosten oder gleichwertiger Ersatz.
Alternativ: 50:50, Handschlag und nicht mehr drüber nachdenken.