"Erstattung" für etwas kaputt gemachtes

Guten Morgen ihr Lieben,

es geht zwar hier nicht um etwas familiäres. Trotzdem möchte ich eure Hilfe bzw. Meinungen...

Mein Mann ist selbstständig. Er hat von der Schwester von einem sehr guten Freund den Dachstuhl von deren neuen Haus gemacht. Damit sich die Bauherren Geld sparen, haben sie selbst beim Abbund usw. mitgeholfen. Mein Mann kennt die Schwester schon seit seiner Kindheit...

Jetzt ist dem Bauherren beim Abbund eine Fräse und eine Stahl-Schablone kaputt gegangen. Es handelt sich um Kosten von ca. 1.500 Euro netto für beides. Die Fräse kann repariert werden, die Schablone leider nicht, da der Bauherr an den Kanten reingefräst hat und das Stahl weggesprungen ist. Jetzt fräst man nicht mehr gerade bzw. verhakt sich die Fräse immer in den schiefen Kanten.

Die Aussage der Bauherrin war am Anfang, dass sie sich beim Fräsen ja hätten abwechseln können, da die Fräse mit der Zeit relativ schwer wird. Es war beim Abbund jedoch nur mein Mann, der gute Freund (Schwager der Bauherren) und der Bauherr anwesend - keiner unserer Angestellten. Das wäre ihnen zu teuer gewesen. Als einzige Fachkraft hatte mein Mann jedoch genügend mit den anderen Arbeiten beim Abbund zu tun. Natürlich hätten sich der Bauherr und dessen Schwager abwechseln können. Zwischen den beiden wurde jedoch nichts kommuniziert.

Der Bauherr hat uns nun angeboten 500,00 Euro zu bezahlen. Doch was ist mit den restlichen 1.000,00 Euro?
Eigentlich sehe ich es nicht ein, dass wir für einen Schaden aufkommen, der nicht von uns verursacht wurde. Für 1.000,00 Euro muss man lange arbeiten....

Was würdet ihr machen?

Vielen Dank für eure Meinungen. #winke

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Das muss die (privat)Haftpflichtversicherung des Bauherrn bezahlen. Er soll denen die Situation schildern und dann sollte das eigentlich problemlos erstattet werden.

Es kann nicht sein, dass ihr netterweise denen helft, um Kosten zu sparen und dann noch auf euren kaputten Geräten sitzen bleibt. Wenn euer Schaden nicht komplett ersetzt wird (von deren Versicherung oder von denen privat), dann sollte dein Mann auch nicht weiter dort kostengünstig helfen. Das würde ich knallhart kommunizieren.
Das ist echt dreist, dass die euch ernsthaft nur ein Drittel des Schadens ersetzen wollen.

Und für euch zum Lernen fürs nächste Mal:
Spezielle Geräte nicht mehr verleihen, nur noch selbst bedienen. Egal, ob es dadurch insgesamt länger dauert.

Und genau klären, wem und unter welchen Bedingungen man "unter der Hand " hilft. Nicht umsonst sagt man " bei Geld hört die Freundschaft auf ".

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Seid ihr dagegen nicht versichert als Firma?

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Hallo,

wir haben eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die wir verursachen. Und eine Versicherung für Maschinen falls diese gestohlen werden. Geräte die kaputt gehen bzw. von uns selbst kaputt gemacht werden sind nicht versichert.

Gibt es so etwas überhaupt???

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Und was ist mit der Haftpflichtversicherung des Bauherren?

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Wie alt ist die Schablone?

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Sieben Jahre. Die hält aber normalerweise mindestens ein Leben...

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Sieben Jahre. Die hält aber normalerweise mindestens ein Leben...

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Wisst ihr, was die Reparatur kosten würde?
Was kostet eine neue Schablone?

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Die Fräse kann repariert werden. Die Schablone nicht, da die aus Stahl ist und man da nicht einfach wieder was dran flicken kann... Eine neue Schablone kostet ca. 1200 Euro.

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Ihr werdet nur den Zeitwert erstattet bekommen.

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Hey!

Ganz einfache Kiste: Wenn ich Dinge kaputt mache, die jemand anderem gehören, zahle ich den Schaden.

Ich glaube, ich verstehe die Situation nicht ganz. Ihr seid selbständig und habt das Equipment, arbeitet für die. Die Bauherren sind keine Fachkräfte, aber haben auch mit euch auf der Baustelle gearbeitet und die Geräte bedient? Und die Geräte kaputt gemacht?

Wir sind auch Bauherren und kämen nie auf die Idee, mit den Handwerkern gemeinsam zu arbeiten- eben aus Versicherungsgründen. Und weil wir es nicht können.
Du erklärst die Situation lang und breit- argumentieren die irgendwie, dass sie keine Schuld an dem Schaden tragen? Oder nicht die volle Schuld? Wieso wollen die nur 1/3 bezahlen?
Entweder, ich mache etwas kaputt, dann zahle ich 100%, oder ich habe keine Schuld, dann zahle ich nichts.
An eurer Stelle würde ich mich nicht mehr darauf einlassen, in Zukunft mit Laien gemeinsam zu arbeiten, sondern privat und geschäftlich stärker trennen. 1500 Euro ist noch überschaubar, wenn ich so überlege, mit welchen Summen man beim Bau hantiert.
Aber ich würde es nicht einsehen, denen einen Freundschaftspreis (danach klingt es) anzubieten und dann zum Schluss noch draufzuzahlen. Daher würde ich auf 1500 Euro bestehen. 500 Euro sind lächerlich.
Du hast mehrfach die Freundschaft zu den Bauherren bzw deren Familie betont. Die ist denen ja zumindest egal, sonst würden sie euch nun nicht über den Tisch ziehen wollen. Ich denke, spätestens jetzt ist es auch mit denen vorbei, oder wollt ihr euch noch mit denen zusammensetzen, die euch zahlen lassen? Ich würde notfalls zum Anwalt gehen und mich über die Möglichkeiten beraten lassen und die dann auch ausschöpfen.
Sowas spricht sich bestimmt auch rum und ich hätte keine Lust, mir einen Ruf aufzubauen, dass man mich geschäftlich veralbern kann.

Liebe Grüße
Schoko

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Ich würde noch prüfen lassen, ob die private Haftpflicht aufkäme. Wobei die vermutlich auf die Bauhaftpflicht verweisen wird, oder? So richtig "privat" war euer Arbeitsverhältnis nicht.

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Ich würde auch über die private Haftpflicht probieren.

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Die zahlen auch nur den Zeitwert?

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Ich bin auf Neuwert versichert.

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Die Haftung ist immer nur über den Zeitwert. Der Geschädigte darf nicht besser gestellt werden als vorher.
Wer den Zeitwert ersetzt, spielt erstmal keine Rolle. Ob es die Haftpflichtversicherung ist oder die Verursacher selbst. Ihr habt meiner Meinung nach den Anspruch an die Verursacher.

Die private Haftpflicht zahlt in der Regel nicht für Schäden, die auf der Baustelle passieren. Dafür gibt es eben eine Bauherrenhaftpflicht, die extra abgeschlossen werden muss.
Wenn die Maschine bewusst, also mit Absprache genutzt/ geliehen wurde, zahlen auch nur die guten Versicherungen. Wenn der Verursacher die Maschine genutzt hat, ohne dass es abgesprochen war, wird eine Versicherung eher zahlen.

So oder so würde ich den aktuellen Zeitwert erstatten lassen.
Ich nehme mal an, dass Dein Mann schwarz dort gearbeitet hat..?
Wenn ja, soll er eine offizielle Rechnung stellen und dort auch den Schaden in Rechnung stellen.
Und wenn sie nicht zahlen wollen, den üblichen Gang bei säumigen Rechnungen gehen. Dann ist halt nur die Freundschaft erledigt.

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Hallo,

nein die Stunden die dort von meinem Mann bzw. dann auch später von unseren Angestellten gearbeitet wurden, wurden ganz offiziell in Rechnung gestellt.
Beim Abbund hat der Bauherr aber gemeint, dass er da ja mithelfen könnte weil das Fräsen ja nicht so schwer ist und man sich doch einiges spart wenn er und sein Schwager das zusammen mit meinem Mann machen. Nur was dann dabei herausgekommen ist sieht man ja.

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Dann ist es für den Bauherrn wohl dumm gelaufen. Er hat sparen wollen und danei was beschädigt. Jetzt wird er vom Ersparten wohl den Schaden begleichen müssen.

Wenn die Freundschaft danach beendet ist, dann ist es wohl so. Es kann ja nicht sein, dass ihr deswegen den Schaden selber ersetzen müsst.

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Hey!

Das ist ja eine blöde Situation.

Ich schließe mich jedoch den Vorrednerinnen an, und finde das 1/3 des Preises nicht ok is.
Er hat was kaputt gemacht, er muss es bezahlen. Prinzipiell recht einfach.

Allerdings würd ich nicht sofort die große Keule raushauen, sondern die Sachlage einfach nochmal in Ruhe besprechen und erklären. Vorher vielleicht noch mal bei der Versicherung einreichen.
Ich denke mir das ihr nicht umsonst befreundet seid, und es wäre schade wenn die wegen Geld kaputt geht.
Eventuell bringt es ja was und kann man die Situation nochmal etwas „entschärfen“

Lg! 🍀

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Hallo,

mal rein rechtlich und sachlich was zu dieser Sache:
Wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einen Dritten einen Schaden zufügt ist zum Schadenersatz verpflichtet (Siehe BGB 823).
Geklärt werden muss ob er für den Schaden haftet - sprich ob er den Schaden vorsätzlich (mit wissen und wollen) oder fahrlässig (die im Verkehr erforderliche Sorgenfalt außer acht gelassen hat). Die nachweispflicht obliegt leider dem Geschädigten.

Anspruch besteht grundsätzlich auf die Reparaturkosten bis zum Zeitwert und auch hier obliegt die Nachweispflicht über alter und Zustand der beschädigten Sache dem Geschädigten.

Mit welcher Begründung hat die Versicherung abgelehnt? Hier gibt es in der Regel zwei Gründe: entweder besteht kein Versicherungsschutz oder die Haftung wird abgelehnt. Die Haftungsablehnung erfolgt in der Regel erst nach dem alle Beteiligten angehört und der Sachverhalt geprüft wurden ist.

Ich würde hier ggf mir das Schreiben der Versicherung zeigen lassen. Ggf vergleichen oder anwaltlich beraten lassen.

Den nicht für jeden Schaden den ich verursache hafte ich (leider) - wenn keine Haftung nachgewiesen wird nach BGB z.b.

Viel Erfolg.