Hallo ihr lieben,
Ich habe folgendes frage :
Wir haben eine gemeinsame Tochter, nach der Geburt haben wir die Vaterschaft anerkannt.
Als unsere Tochter 7 Jahre alt war haben wir geheiratet.
Haben wir nun das gemeinsame Sorgerecht oder immer noch nicht ?
Das geht mir grad so durch den Kopf da meine Freundin meinte wir müssen das Sorgerecht erst beantragen bzw. das gemeinsame, ich wäre somit trotz Eheschließung mit dem alleinigen Sorgerecht.
Wollte mal wissen ob jemand von euch sich da auskennt ?
Ab wann gemeinsames Sorgerecht ? Kind vor der Ehe geboren und erst nach 7 Jahren geheiratet...
In Ö ist es so geregelt, dass die Obsorge bei Heirat automatisch auch an den Vater geht.
Guten Morgen,
hab das hier gefunden:
Die gemeinsame Sorge wächst den Eltern auf Grund vor- oder nachgeburtlicher Eheschließung gemeinsam zu (§ 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Eine gemäß § 1626a BGB bestehende Alleinsorge der Mutter verwandelt sich von Gesetzes wegen in einer gemeinsame Sorge der Eltern.
Gleiches gilt für eine gemäß § 1672 BGB dem Vater übertragene Alleinsorge.
Voraussetzung ist allerdings, dass Mutterschaft und Vaterschaft feststehen. Ohne Vaterschaftsfeststellung ändert sich an der Alleinsorge der Mutter auch durch Heirat der biologischen Eltern zunächst nichts. Wird die Vaterschaft später festgestellt, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Eheschließung zurück
Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/elterliche-sorge-41-gemeinsame-sorge-durch-eheschliessung_idesk_PI17574_HI9496548.html
Ich hoffe, dir/euch hilft das
Liebe Grüße
Nachtrag: Ansonsten einfach mal beim Jugendamt anrufen, die können dir das ganz genau beantworten
Mit Anerkennung und Heirat müsste das nun automatisch geteilt sein.
Eigentlich mit schriftlicher Vaterschaftsanerkennung sollte dir damals auch eine gemeinsame Sorgerecht als Schriftstück mitgegeben worden.so ist es beim Jugendamt üblich! Oder hast du alleinige Sorgerecht beantragt?
Wenn nichts anderes beantragt wurde habt ihr schon seit Vaterschaftsanerkennung eine gemeinsame Sorgerecht!!
Quatsch. Das gemeinsame Sorgerecht gibt es bei unverheirateten nur auf Antrag!
Automatisch hat die Mutter das alleinige, die Vaterschaftsanerkennung hat damit überhaupt nichts zu tun.
Das gemeinsame Sorgerecht für Eltern, die bei der Geburt nicht miteinander verheiratet waren, entsteht automatisch dann, wenn sie später die Ehe miteinander eingehen