Verlobt / verheiratet

Hallo

Ich komme mir echt blöd vor, warum ich so denke, aber ich erzähle es mal.

In letzter Zeit verloben oder heiraten viele in meinem Freundeskreis/ Bekanntenkreis. Vorige Woche hat sich ein Paar verlobt das seit 1 Jahr zusammen ist.

Mein Freund und ich sind nun seit 5 Jahren zusammen und haben einen 2 jährigen Sohn. Wir sind nicht verlobt oder sonstiges.

Ich komme mir so doof vor aber andere verloben sich nach einem Jahr und wir ? Bei uns passiert gar nichts

Bitte versteht mich nicht falsch .. ich weiß selbst nicht warum ich plötzlich so denke
Ich könnte mir auch nie vorstellen das mein Freund mich fragen würde

Ging es jemanden ähnlich ? Was habt ihr gemacht ?

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Ich finde verloben…so hochoffiziell eh…veraltet. Daher kann ich da keine romantischen oder neidischen Gefühle zu nachvollziehen.
Man redet doch darüber, ob man sich das irgendwann mal vorstellen kann,…& wann man sich das vorstellen kann…& Zack ist der Termin gemacht.
Diese Frage mag früher Sinn gemacht haben, wo man die Antwort tatsächlich nicht kannte. Heute ist es doch mehr Show.

Also, wenn du heiraten möchtest, sprich deinen Partner an. So schwer ist das nicht.

Davon ab, seid ihr durch das Kind doch viel mehr gebunden als durch eine Hochzeit. Die kann man schneller wieder lösen als einem lieb ist,…Eltern bleibt man immer.

Mein Mann und ich waren 7 Jahre zusammen, als wir heirateten. Heute sind wir 20 Jahre zusammen.

Also redet drüber. Tut nicht weh!

Ich finde immer faszinierend, dass man über einem sehr wichtige Dinge in der Partnerschaft nicht spricht,…aber sicher sexuell schon einiges gemeinsam erlebt hat.

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🤭 Ich muss gerade daran denken, wie mein Mann mich gefragt hat, ob ich ihn heiraten möchte🤭🤭
Meine Reaktion war: "Warum fragst du so blöd? Das weißt du doch längst."
Woraufhin er dann wenig charmant meinte: "Ich will das jetzt planen, du Trottel"😂

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Ich finde euch super!!! #rofl

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Dann frag du ihn doch, ob ihr euch verloben wollt 🤗

LG

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Vor knapp 30 Jahren lernten mein Mann und ich uns kennen. Dieses Jahr haben wir unsere Silberhochzeit gefeiert. Verlobt waren wir vorher auch. Wir fanden es wichtig und richtig, uns ein Heiratsversprechen zu geben und das mit usenren eltern und Geschwistern zu feiern..

Wegen der Hochzeit habe ICH übrigens meinen Mann, damals noch Verlobten, gefragt.

Mal zur Info: Wenn eine Verlobung aufgelöst wird gibt es sogar ein Gesetz.

. . . "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt
(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.
(2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.
(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt." . . .

Es stimmt aber sicher, dass das eher vor 100 und mehr Jahren wichtiger war, als noch große Feiern und Geschenke gemacht wurden.

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Habt ihr euch denn schonmal darüber unterhalten? Also weiß dein Freund, dass du ggf gern heiraten würdest?
Ich hab nie ein Geheimnis drum gemacht. Mein Freund - jetzt Mann - ist allerdings ein paar Jahre jünger, daher hatte er keine Eile.
Meine Freundinnen waren abgesehen von einer schon lange verheiratet.

Mein Mann hat mich dann mit einem Wochenendkurztrip überrascht und mir dann bei einer Wanderung den Antrag gemacht. Ganz klassisch mit Verlobungsring.

Keine 3 Monate später haben wir dann standesamtlich geheiratet, eher außergewöhnlich, aber wunderschön.

Ich sag immer „nur sprechenden Menschen kann geholfen werden“.

Also, sprecht darüber, wenn ihr es bislang nicht getan habt!

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Die Rechtslage in DE
Wirkungen im Verhältnis der Verlobten zueinander

Aus dem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden, § 1297 Abs. 1 BGB. Ein etwaiges (ausländisches) Recht zur Eingehung der Ehe bzw. ähnliche Rechtsinstitutionen verpflichtendes Urteil ist in Deutschland nicht vollstreckbar. Das Versprechen einer Vertragsstrafe für den Fall der Nichterfüllung des Verlöbnisses ist unwirksam, § 1297 Abs. 2 BGB.

Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind, § 1298 Abs. 1 BGB. Beispielhaft kommen hier nutzlos gewordene Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dem anderen Verlobten ist auch der Schaden zu ersetzen, den er erleidet, weil er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Hier ist beispielhaft die Kündigung der beruflichen Stellung im Hinblick auf die vereinbarte Rollenteilung in der Ehe zu nennen.

Dieselben Verpflichtungen zum Schadensersatz treffen den Verlobten, der durch sein Verschulden einen wichtigen Grund für den Rücktritt des anderen Teils setzt, § 1299 BGB.

Nach § 1302 BGB verjähren die vorgenannten Ansprüche der Verlobten untereinander innerhalb von drei Jahren von der Auflösung des Verlöbnisses an.

Bei – auch einvernehmlichem – Unterbleiben der Heirat kann jeder Beteiligte von dem anderen die Herausgabe aller Geschenke verlangen, die zum Zeichen des Versprechens gegeben worden sind, § 1301 Satz 1 BGB. Eine Rückforderung (durch die Erben) ist im Zweifel ausgeschlossen, wenn das Versprechen durch den Tod aufgelöst wird, § 1301 Satz 2 BGB.

Verlobte trifft im Verhältnis zueinander eine strafrechtliche Garantenpflicht. Für den Fall der Verletzung dieser Pflicht sind unechte Unterlassungsdelikte denkbar.

Der Anspruch auf eine Kranzgeld genannte Entschädigung (§ 1300 BGB a. F.) ist durch Gesetzesänderung seit 1. Juli 1998 entfallen.

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Ist ja ganz interessant aber wie genau hilft das weiter? Was willst du mit dem Text bezwecken?

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Hallo,

für mich war immer klar, dass ich erst heirate und dann Kinder bekomme. Nenn mich spießig oder altmodisch.

Für mich persönlich heißt verloben, in die Ecke stellen und schauen, ob sich etwas besseres findet. Liegt aber auch daran, dass ich den ganzen Bohei um Heiratsantrag, verloben nicht nachvollziehen kann.
Entweder man will heiraten oder nicht. Und wenn ich heiraten will, dann gehe ich zum Standesamt und bestelle das Aufgebot (ok. Dann ist man rechtliche verlobt) oder heirate dort direkt. Verlobt sein ändert den Rechtsstatus, was in wenigen Fällen entscheiden ist. Diese sind aber eher die Ausnahme.

Ich ganz persönlich finde, dass man eine Beziehung oder Verlobung viel schneller löst als eine Ehe. So zumindest kommt es mir vor, wenn ich mir einen Umkreis ansehe. Besonders verloben war hier eine ganze Zeit eine "Modeerscheinung". Aus 12 Verlobungen sind genau 2 Ehe entstanden. Und diese beiden haben Verlobung und Hochzeitsdatum zeitgleich verkündet. Zwei Paare sind jetzt seit über 3 Jahre verlobt und der Rest ist nicht mal mehr ein Paar.

Wie gesagt nenn mich altmodisch oder spießig, aber eine Ehe ist für mich etwas anderes als eine Beziehung. Für mich ist eine Ehe etwas verbindlicheres als eine langjährige Partnerschaft. Ehe bedeutet für mich /uns, allen ganz klar zu machen, dass wir den Rest unseres Lebens miteinander verbringen wollen. Das wir eine neue Familie gründen wollen und es jeder sehen soll.
Wir haben geheiratet, weil es sich richtig angefühlt hat. Als wir geheiratet haben, waren wir 10 Jahre zusammen (ich 28 / Mann 30) und lebten 5 Jahre zusammen. Wir saßen bei einem Glas Wein zusammen und haben beschlossen, dass wir den anderen genug geprüft hatten und jetzt den nächsten Schritt gehen wollten, Heirat und dann Kinder. Keine 48 Stunden später war das Aufgebot bestellt und keine 6 Monate später waren wir verheiratet. Nur das mit den Kinder war dann kompliziert (Jahrelange KiWuBehandlung) Unsere Tochter kam kurz nach unserem 8 Hochzeitstag.

Wenn du heiraten möchtest, dann fragt deinen Partner ob er es auch will und lege einen Termin beim Standesamt fest. Aber nur, wenn es dir wichtig ist. Heirate nicht nur, weil alle anderen es machen oder wegen des Kleides oder der Party oder oder. Heirate nur aus Überzeugung und aus keinem anderen Grund.

LG Morgain

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"(...) dass wir den Rest unseres Lebens miteinander verbringen wollen. Das wir eine neue Familie gründen wollen und es jeder sehen soll."

Ernstgemeinte Frage:
Das WOLLEN wir als Unverheiratete auch, warum ist das bei Leuten, die einen Vertrag, unterschrieben haben (und der auch wieder aufgelöst werden kann) anders?
Warum soll das irgendjemand sehen?

Also wirklich ernst, vielleicht habe ich das im Kern noch nicht so richtig kapiert.

Wir sind 13,5 Jahre zusammen, Eltern seit 1,5. Leben seit 13,3 Jahren zusammen, sind glücklich, zweifeln nicht, wollen für immer zusammen bleiben.
Sind allerdings der Meinung, dass das nur uns was angeht.

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Ich bin nicht gefragt, antworte aber trotzdem mal😉

Für mich macht der unterschriebene Vertrag den Unterschied, bzw. die rechtliche Verbindlichkeit, die davon ausgeht. Ja, der kann aufgelöst werden, aber nur mit rechtlichen Konsequenzen (zum Beispiel Unterhaltspflicht, Vermögen wird geteilt ...).
Und auch ein bisschen die Einstellung: Warum sollte ich mit jedem simplen Einkauf einen Vertrag abschließen, aber bei dem Mann, den ich über alles liebe, bin ich mir zu schade drum😂

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Das hört sich jetzt vielleicht etwas gemein an, aber Verlobung kenne ich eigentlich nur noch von Teenagern oder sehr jungen Erwachsenen. Als überstürzte Handlung im Hormonrausch. Die Heiratsquote liegt wahrscheinlich unter 10%.

Entweder man möchte heiraten und macht es einfach, oder lässt es bleiben. Verloben hat für mich was von vorreservieren ohne sich wirklich festlegen zu wollen.

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Bei uns im Freundeskreis waren alle vorher 1-2 Jahre verlobt. Ein Pärchen hat vor der Hochzeit sogar noch einen Polterabend veranstaltet.
Wir waren mit 3 Monaten verlobt, das war mit Abstand der kürzeste Zeitraum.
Keine Verlobung wurde gelöst.

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Auch bei uns- ich kenne kein Paar, das die Verlobung löste. Wir waren 3 Monate verlobt, andere 1,5 Jahre. Aber verheiratet sind sie alle.

Ich glaube aber, dass bei der TE mehr dahintersteckt. Oder? Ich kenne dieses Hadern nur bei Paaren, deren Beziehung ab und an mal kriselt.. Die restlichen sind mit ihrem Status sehr zufrieden.

Warum stört es dich plötzlich? Ich verbindet mehr als so manches verheiratetes Paar.

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Wolltet ihr denn mal heiraten? Habt ihr das nie thematisiert?

Wieso machst du keinen Antrag, wenn eine Heirat grundsätzlich angestrebt wird?

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Wenn du heiraten möchtest, dann frag ihn halt, ob er dazu bereit ist.
Wo ist das Problem? Ob heiraten oder nicht ist ja ein bisschen typsache

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Ich dachte, "verlobt" ist man dann, wenn man gemeinsam eine Heirat plant?
Offiziell verlobt waren wir nie; als ich nach 9 Jahren Beziehung mit dem ersten Kind schwanger war, hab ich einfach gesagt, dass ich heiraten besser fände, weil es alles etwas einfacher machen würde, sozusagen, das All-inclusive-Paket...
Ein paar Monate später haben wir geheiratet.

Nach schon einem Jahr verloben finde ich früh. Aber mit zweijährigem Kind... frag ihn doch einfach. Ein Kind schweißt eh mehr zusammen als nur eine Hochzeit es könnte.