Hallo Ihr Lieben,
da ich deutsche Staatsbürgerin bin und ich und mein Mann demnächst unser Kind bekommen, hat mein Mann ein Visum bekommen für erstmal 90 Tage, aber die Botschaft sagte, dass man dies hier verlängern kann. Auch wurde paragraph 28 und Erwerbstätigkeit erlaubt vermerkt.
Würde mein Mann dann hier eine Aufenthalsgenehmigung bekommen ?
Aufenthalserlaubnis
Wenn ihr wartet bis das Kind kommt, könnt ihr mit der Geburtsurkunde zum Amt und dann eine Aufenthaltserlaubnis (auf Basis des Kindes, nicht der Ehefrau) beantragen; da fallen dann die meisten Auflagen wie Sprachtest weg; unsere erste Genehmigung war für 2Jahre und dann hat mein Mann eine unbegrenzte bekommen. Wieder ohne Auflagen und mit Erwerbserlaubnis. Mach auf keinen Fall den Fehler, dass ihr das auf Dich oder die Ehe basierend macht weil es ewig dauert bis er eine zeitlich unbegrenzte bekommt und dies zudem mit x Auflagen verbunden ist. Was ihr aber tun könnt noch bevor das Kind da ist, ihn in Deiner Wohnung anzumelden. Erkundige Dich trotzdem nochmal beim Amt, am besten telefonisch, was der Unterschied ist bei Aufenthaltsgenehmigung basierend auf Frau oder Kind. Außerdem hat Dein Kind übrigens bei Geburt sowohl Deine als auch die Staatsbürgerschaft Deines Mannes und muss sich nicht irgendwann entscheiden, da die SB durch Blut und von Geburt an da waren und nicht später erworben wurden. Wünsche euch alles gute.
Das mit der doppelten Staatsbürgerschaft ist meines Wissens nicht automatisch so. Denn je nach Herkunftsland ist es gar nichts möglich, eine doppelte zu haben (meines Wissens nach).
Ist auch richtig.
Bei meiner Staatsangehörigkeit ist das z.B. nicht so. :)
es kommt darauf an aus welchem Land dein Mann kommt.
mit dem 90 Tage Visum darf er nicht arbeiten. er muss aber versichert sein.
Halli,
auf dem Visum ist vermerkt erwerbstätig erlaubt
Innerhalb der 90 Tage muss er einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Das ganze ist formlos, wenn Kind noch nicht geboren dann Antrag auf ab Geburt stellen, wenn Kind schon da, aller Unterlagen beifügen vom Kind die ihr schon habt (vaterschaftsanerkennung, sorgerechtserklätung, Geburtsnachweis (ggf. Auch schon Urkunde), Ausweis-Kopie von dir, passkopie von ihm und das ganze per Fax und schriftlich per Brief an die zuständige ausländerbehörde. Solltest ihr in einem südlichen Bundesland leben, macht es Sinn einen Anwalt dazu zu holen. Er sollte aber auf aufenthaltsrecht spezialisiert sein.
Unbedingt anmelden bei der meldebehörde.