Erstes Freundschaftliches Zusammenziehen=eheähnliche Gemeinschaft ?

Vielleicht kann mir jemand einen Rad geben #gruebel

Ich bin seit 3 1/2 Jahren alleinerziehende Mutter und bekomme Alg2 nun habe ich einen ganz lieben Menschen kennengelernt (vor ca.1/2 Jahr).
Er wohnt 100 Kilometer von Uns weg, seine Arbeitstelle ist aber in Unserer nähe. Da ich gerade für mich und meinen Zwerg ne größere Wohnung suche und Er auch hier her ziehen möchte, sind wir am überlegen ob Wir nicht zusammen eine nehmen sollen.

Ich war auch schon beim Amt weil ich gerne eine Auskunft darüber gehabt hätte wie sich das dann verläuft (wie weit ich vielleicht noch Alg2 bekomme), doch leider habe ich keine antwort bekommen, nur das nach dem ich Unser vorliegen vorgetragen habe, sagte man sofort das wäre dann eine eheähnliche Gemeinschaft .
Als ich dann sagte das Er ja noch verheiratet ist (Scheidung läuft) und Unterhalt für Frau und Kind bezahlt und ihm selbst nur das Existenzminimum bleibt , bekam ich nur die Atwort ich sollte mein Vorliegen schriftlich einreichen und dann würde ich vielleicht bescheid bekommen.#kratz

Ist es denn so schwer eine auskunft zu bekommen???

Ich meine von eheähnlich kann man doch jetzt noch nicht sprechen, es steht doch noch keine dauerhaftigkeit fest, er steckt noch sogesehen in einer Lebensgemeinschaft .

Vielleicht weiß ja einer von Euch wie sich das dann verhalten würde #gruebel


#danke schon mal im voraus für jede Hilfe.

Lg Sternenkinder_4

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Schau mal hier:
http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/root,did=147198.html
Etwas runterscrollen bis zu eheähnliche Gemeinschaft.

2

Dank für diesen Hinweis ;-)

also würde es ja dann wenn wir nun zusammenziehen ja noch keine Eheähnliche Gemeinschaft vorliegen.
Ich meine zumindest würde ich ja erst einmal mein Alg2 weiterbekommen und die Miet und Nebenkosten werden gleicherteils angerechnet/geteilt.
Schade das darüber nix stand.
Ich meine wenn mann 1 Jahr zusammenlebt und dann noch ein Paar ist finde ich es okay wenn man dann als normale Familie zählt und dann auch füreinander einsteht.

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Ich habe gerade ähnliches hinter mir mit dem Ergebniss, daß er jetzt wieder ausgezogen ist weil wir uns das einfach nicht leisten können. Er bezahlt noch für 2 Kinder Unterhalt und sollte jetzt noch für mich und meine 4 gerade stehen. Das kann doch echt keiner verlangen!! Das ist echt der Oberhammer. Wir sind jetzt wieder nur noch ein Paar mit getrennten Wohnungen. Geht leider nicht anders. Unser Sozialsystem ist fürn A...!!!

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Ich gebe Dir eine Auskunft: ohne Deine Lebensgrundlage zu riskieren, kannst Du nicht mit jemandem zusammen ziehen, solange Du ALG2 bekommst.

Ganz einfach.

Gruß

Manavgat

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hallo

meinen bruder ging es mal so ähnlich!

es ist tatsächlich so, das sobald du mit ihm zusammenziehst, ihr eine eheähnliche lebensgemeinschaft bildet. dem amt ist es egal, wie lange ihr euch kennt oder ob ihr überhaupt ein paar seid. sie sagen sich halt, das er mit seinem gehalt dich und dein sohn mit- finanzieren kann.


lg
sylvia

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google mal ein wenig...
es gibt urteile,die besagen, dass es sich nicht um eine eheähnliche gemeinschaft handelt, wenn der partner nicht bereit ist, den unterhalt des partners zu finazieren...und es sich nicht um eine geplante langfristige beziehung handelt...

ist alles ziemlich undurchsichtig und ich denke generell interessiert sich das amt auch nicht für die gefühle von lebensgemeinschaften...
frage ist nur, wie genau ist es gesetzlich untermauert, das eine eheähnliche gemeinschaft schon besteht, wenn man nur zusammenlebt
vielleicht steigst du ja durch den gesetzesdschungel...ist mal so mal so beschrieben
hier mal ein link:
http://72.14.205.104/search?q=cache:7FDmtfLxO-AJ:www.
tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/pm
09052005.pdf+algII+ehe%C3%A4hnliche+gemeinschaft+
wann&hl=de&gl=
de&ct=clnk&cd=2

mußte den link ganz schön stückeln ( oder muß man das nicht?)

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google mal ein wenig...
es gibt urteile,die besagen, dass es sich nicht um eine eheähnliche gemeinschaft handelt, wenn der partner nicht bereit ist, den unterhalt des partners zu finazieren...und es sich nicht um eine geplante langfristige beziehung handelt...

ist alles ziemlich undurchsichtig und ich denke generell interessiert sich das amt auch nicht für die gefühle von lebensgemeinschaften...
frage ist nur, wie genau ist es gesetzlich untermauert, das eine eheähnliche gemeinschaft schon besteht, wenn man nur zusammenlebt
vielleicht steigst du ja durch den gesetzesdschungel...ist mal so mal so beschrieben
hier mal ein link:
http://72.14.205.104/search?q=cache:7FDmtfLxO-AJ:www.
tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/pm
09052005.pdf+algII+ehe%C3%A4hnliche+gemeinschaft+
wann&hl=de&gl=
de&ct=clnk&cd=2

mußte den link ganz schön stückeln ( oder muß man das nicht?)

witzig finde ich das hier:
Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt erst dann vor, wenn das partnerschaftliche Verhältnis auf Dauer angelegt ist und weit über ein einfaches ge-meinsames Haushalten und Wirtschaften hinausgeht. Keinesfalls sei eine sexuelle Beziehung ausschlaggebend für eine eheähnliche Gemeinschaft. Diese könne frühes-tens nach 3 Jahren des Zusammenlebens angenommen und keinesfalls durch Hausbesuche festgestellt werden. (Vgl. Sozialgericht Düsseldorf, 22.04.2005 Az.: S 35 AS119/05 ER)