Kein Kontakt aber gemeinsames Sorgerecht

Hallo 🙋‍♀️
Ich habe eine Frage, eventuell kennt sich ja jemand aus.
Es geht um meine Tochter und ihren Vater. Die beiden haben keinen Kontakt mehr miteinander. Wir waren damals nicht verheiratet, aber ich habe ihm das halbe Sorgerecht „gegeben“. Jetzt ist es so, dass meine Tochter meinen Mädchennamen trägt, der Vater natürlich seinen Namen und ich den Namen meines Mannes. Als noch Kontakt zwischen den beiden Bestand, erlaubte er eine Einbenennung nicht. Kennt sich jemand damit aus, ob es einfacher ist, wenn er keinen Kontakt zu ihr hat? Es wäre natürlich schön, wenn die beiden Mädels als Schwestern den selben Nachnamen hätten. 😊 Der Kontaktabbruch ging übrigens zu 100% von seiner bzw. Seitens seiner Frau aus.

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Hey!

Ich habe es bisher bei meinen Schülern nur so mitbekommen, dass auch bei zerrütteten Verhältnissen die Kinder nicht einbenannt werden durften, wenn der kv dies ablehnt.
Die einfachste Lösung wäre doch gewesen, dass dein neuer Mann euren Nachnamen annimmt.

Liebe Grüße
Schoko

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Genau so ist meine Kenntnis auch .. das ohne Einverständnis durchzukriegen, ist so gut wie unmöglich. Dadurch, dass wir uns das Sorgerecht teilen, er aber nicht mehr mit mir sprechen darf ( neue Frau ist eifersüchtig, obwohl sie mich nicht kennt), wird es in Zukunft wahrscheinlich sowieso noch lustig werden, wenn er zb seine Zustimmung für bestimmte Urlaube geben soll. Och menno, mein Mann hatte sich sogar gut mit ihm verstanden. Warum kommt dann jemand neues und muss alles durcheinanderbringen 😫 naja neu ist gut. Die neue Frau ist mittlerweile 7 Jahre da 🙈

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Wenn du nachweisen kannst, dass du hinter seiner Zustimmung ewig hinterherrennen musst und er sich schlicht nicht zurückmeldet, kannst du in diesen Fällen seine Unterschrift ersetzen lassen. Das muss dann über das Familiengericht laufen. Aber du wirst ihm nicht das komplette Sorgerecht entziehen können.
Hast du bereits mit einem Anwalt gesprochen?

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Die wichtigste Frage ist: was sagt das Kind zum Namenswechsel ?

Meine wollte den Namen vom Papa nämlich trotzdem behalten :)

Und bei ,so einfach ist es leider nicht.
Man kann sich das einklagen,aber es muss halt echt Gründe haben.

Und nur,weil es schön ist,wenn sie den selben Namen haben...reicht halt nicht .

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Würde meine Tochter es nicht wollen, würde sich diese Frage ja gar nicht stellen.
Sie trägt auch nicht den Namen des Vaters, sondern meinen Mädchennamen. Aber danke dennoch für deine Antwort. Gibt sicher Mütter,
die einfach ihren Willen durchboxen möchten.
Vielleicht weiß ja jemand, ob es einfacher ist wenn kein Kontakt zwischen Vater und Kind besteht.

Bearbeitet von Inaktiv
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Ach ja, die Hochzeit ist schon einige Jahre her. Der Wunsch bei ihr ist schon länger da. Und nicht neu

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Der erste Schritt, wäre das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Wenn Du dies hast, könnt ihr sie einbenennen.

LG Ninis

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Wird sie aber nicht bekommen, wüsste jetzt keinen Grund dafür.

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Das denke ich auch. Wusste aber tatsächlich nicht, wie es in der Kombination ist. Sprich, kein Kontakt und sowieso nicht sein Nachname.

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Fordere ihn schriftlich auf, der Einbenennung zuzustmmen, bzw Dir Gründe darzulegen, warum er nicht zustimmt
Tut er das nicht, gehst Du zum Gericht und beantragst, seine Zustimmung zu ersetzen.
Ich denke, Uhr habt gute Chancen, das bei Gericht durchzukriegen, vor Allem, wenn Deine Tochter ihren Willen, den Namen zu ändern, auch glaubhaft machen kann.

Wie alt ist sie denn?
LG
Tschitty

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Sie ist fast 13. Ich denke, er wird auf nix reagieren.

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Wenn er nicht reagiert, umso besser. Das zeigt dem Gericht, dass er null Interesse am Kind hat und umso einfacher wird es sein, die Zustimmung ersetzt zu bekommen
Außerdem ist Deine Tochter ja mit 13 in einem Alter, wo sie sehr deutlich ihre Wünsche äußern kann. Ich denke, Ihr habt gute Chancen für eine Einbenennung. Selbst wenn der Vater reagiert, was soll er den Gründe haben, die dagegen sprechen? Es geht ja ausschließlich ums Kindeswohl.
Schreib ihm morgen einen Brief mit Rückschein, dass Du innerhalb 2 Wochen seine Zustimmung oder die Gründe erbittet. Reagiert er nicht, nach 2 Wochen der gleiche Brief ( wieder mit RS), aber mit dem Verweis auf das Gericht und nach der Frist ab zum Gericht unter Verweis auf die unbeantwortete Aufforderungen

Alles Gute!
Tschitty

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Wieso habt ihr nicht alle deinen Nachnamen, das wäre am einfachsten?

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Da haben wir natürlich lange hin und her überlegt. Ich habe noch zwei Brüder, die unseren Familiennamen weitergeben bzw. Einer schon weitergegeben hat. Mein Mann ist die letzte Generation seiner Familie mit dem Namen.

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Es besteht absolut keinen Kontakt. Ich würde versuchen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Wer weiß, vlt. stimmt er sogar ohne Umschweife zu 🤷‍♀️

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Wenn du jetzt mit der Einbenennung kommst triffst du ihn nur im Ego.
Fordere ihn auf das Sorgerecht komplett an dich zu geben wenn er sich schon nicht kümmert. Das ist nur recht und konsequent.
Und wenn du das hast…. 🤷🏻‍♀️

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Mal ein doofer Gedanke, aber wäre der Ex bereit das Kind zur Adoption freizugeben ? Dann müsste er keinen Unterhalt mehr zahlen, dein Mann könnte adoptieren und das Kind hätte seinen Nachnamen. Wenn er sich sowieso nicht kümmert und kein Kontakt besteht, hätte er da vielleicht Interesse daran ? Vorteil für ihn : kein Unterhalt. Vorteil für euch: ihr habt das Sorgerecht

Bearbeitet von Inaktiv
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Wie alt ist das Kind und hast du bisher nie Unterschriften gebraucth?

Also ich geh jetzt mal davon aus er hat echt Null Kontakt. Und das schon länger als 1-2 Jahre. Dann ist das ja kein Zustand. Er nutzt das Sorgerecht und Umgangsrecht überhaupt nicht...aber loslassen will er in der Hinsicht nicht. also ist das irgendwie eine ungeklärte Sache. Die zu klären macht Sinn.

Dir muss bewusst sein, dass der Ausgang offen ist. D.h. du kannst ihn kontaktieren und sagen du möchtest beim JA besprechen wie es mit ihm als Vater eurer Tochter weitergeht. Dann setzt ihr euch zusammen und mal sehen was rauskommt. Könnte sein, dass sich weider Kontakt anbahnt. Könnte sein, dass er sagt keine Lust...in letzterem Falle würde ich einen Antrag bei Gericht stellen und die alleinige elterliche Sorge, oder ggf. auch nur Teilbereiche beantragen. Dann hat er vor Gericht ncohmals die Möglichkeit einzulenken und sich für Kontakt und Verantwortungsübernahme zu entscheiden. Tut er das nciht denke ich schon, dass du gute Chancen hast. Das Umgangsrecht würde er ja behalten und Vater würde er bleiben.

Sagt er aber er möchte ja eigentlich vAter sein, dann wird es halt in eine andere Richtung gehen, als du ihr erhoffst. Vermutlich wird euch dann gesagt ihr sollt als Eltern Beratung in Anspruch nehmen und den Kontakt langsam anbahnen....Also..der Ausgang ist offen. Aber die ungeklärte Situation mal zu klären macht ggf. dennoch Sinn. Ziel sollte halt die Klärung zum Wohle des Kindes sein nicht "ich will einfach erreichen was ich will, nämlich die Einbenennung und sonst soll er bleiben wo der Pfeffer wächst".