Mir ist grade aufgrund eines anderen Threads mal folgendes aufgefallen:
Ein Paar erwartet ein Kind und einer der beiden ist noch verheiratet (in Trennung).
Wenn der Mann verheiratet ist, können trotzdem die leiblichen Eltern (also das genannte Paar) entsprechend als Eltern eingetragen werden.
Wenn die Frau verheiratet ist, ist das nicht möglich, denn automatisch steht ihr Expartner, also der Noch-Ehemann als Vater fest, selbst wenn der leibliche Vater die Vaterschaft anerkennt und zudem der noch-Ehemann erklärt, dass er nicht der Vater ist.
Das heißt gesetzlich gesteht man einem Mann also zu, während einer noch bestehenden Ehe ein Kind mit einer anderen Frau zu haben, einer Frau gesteht man aber nicht zu während einer noch bestehenden Ehe ein Kind mit einem anderen Mann zu haben.
Empfinde nur ich das ziemlich ungerecht?!
Vaterschaft - gesetzliche Ungerechtigkeit
Das ist mir sowas von egal.
Das lässt sich doch alles regeln
Was meinst du damit? Wie lässt sich das denn regeln, wenn die Frau noch nicht geschieden ist?
Lässt es sich nicht. Der Ex steht dann bis zur rechtskräftigen Scheidung als Vater in der Geburtsurkunde und dem Geburtenregister. Das bedeutet dann z.B. auch, dass der Ex für die Auswahl des Vornamens unterschreiben muss, dass das Kind ggf. den Nachnamen des Ex trägt und vor allem: dass der leibliche Vater bis zur Scheidung keinerlei Rechte bzgl. SEINES Kindes hat.
Wieso antwortest du, wenn es dir egal ist?
An Bliblablubb123:
Ich weiß nicht, ob "ungerecht" das richtige Wort ist. Es ist aber sicherlich schlichtweg nicht korrekt.
Man geht davon aus, dass in einer Ehe automatisch der Ehemann der Vater der Kinder ist...ist wohl meistens so, muss aber nicht unbedingt so sein.
Wieviel % aller Kinder sind wohl nicht die leiblichen Kinder des Ehepartners der Mutter? Wäre mal interessant zu wissen, wir würden uns wohl alle wundern.
Ich finde nicht, dass man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass der Ehemann der leibliche Vater eines Kindes ist, daher finde ich es auch nicht korrekt, es automatisch so einzutragen.
Es gibt so viele Siuationen, in denen das nicht der Fall sein muss. z. B. getrennt lebende Ehepaare, (heimlich) außerehelich gezeugte Kinder, polyamouröse Beziehungen in denen nicht alle Partner miteinander verheiratet sein dürfen und dennoch Kinder gezeugt werden usw.
Es ist ja letztendlich eine sehr private Sache und dennoch wird von außen ein offizieller Stempel aufgedrückt, wer der Vater zu sein hat.
Da ist die "Fehlerquote" gewiss sehr hoch.
Das war bei meiner Schwägerin so.bekam mit ihren neuen Freund Zwillinge und der Ex war der eingetragene Vater.musste dann für 6 Kinder Unterhalt zahlen (wie sie sich geeinigt haben weiß ich nicht)
Man muss solche Bestimmungen immer im historischen Kontext betrachten, in dem sie geschaffen wurden. Damals war es eine sehr grosse Bürde, wenn ein Kind ausserhalb einer Ehe entstand und die Ehe diente sowohl Frauen als auch Kindern zur Absicherung. Diese Bestimmung verhinderte, dass Ehemänner sich aus der Verantwortung ziehen konnten mit dem Argument, das Kind wäre nicht von ihnen. Das diente also dem Schutz der Frauen und Kinder. Dass man als noch Verheiratete schon eine neue Beziehung haben und Kinder in die Welt setzen könnte, war damals undenkbar.
Das ist natürlich richtig, dennoch sind diese Zeiten ja lange vorbei, sodass man das rechtlich ja durchaus endlich mal an die heutige Zeit anpassen könnte/sollte.
Das Eherecht ist absolut veraltet und hat mit der Art wie wir leben nichts mehr am Hut.
Nach der alten Vorstellung wie Gesellschaft zu funktionieren hat gab es nur die Einheit: Ehemann und Vater, Ehefrau und Mutter und Kinder.
Die Ehe war einer der strengsten Verträge die es gab, da raus zu kommen war sehr schwierig. Denn für den Staat ist die Eheform sehr easy: Eine verheiratete Frau ist versorgt, Kinder in der Ehe sind versorgt und der Ehemann hat seine Pflicht getan sich zu vermehren.
Schwierig wirds wenn der Vater die Vaterschaft anzweifelt. Gab es auch schon immer, aber leider gibt es erst seit den 1980er Jahren die Möglichkeit zum DNA Test. Das sägt aber am gesellschaftlichen Gefüge, wenn sich plötzlich alle scheiden lassen wollen oder die Vaterschaft anzweifeln. Unterhaltszahlungen gibt es nämlich auch schon lange und wenn glaubhaft gemacht werden konnte, dass der Ehemann nicht der Vater ist musste sich der Staat darum kümmern, dass die Frau nicht auf der Straße landet und kein Einkommen hat.
Alles ätzend, deswegen hat man Hürden eingebaut. Und da man, wie oben erwähnt, ohnehin vom Ideal ausging hat man halt gesetzlich vereinbart, dass der Ehemann automatisch der Vater ist.
Ja klar, damals machte das Sinn, aber wie du sagst, ist es völlig veraltet. Es würde ja schon helfen, wenn man die bestehende Regel nur bis zum Zeitpunkt der offiziellen Trennung (Beginn Trennungsjahr) oder bis zum Einreichen der Scheidung o.ä. beibehalten würde. Allein wie lange manche Scheidung dauert, kann ja sonst dafür Sorgen, dass einem Vater über echt lange Zeit verweigert wird als Vater eingetragen zu sein und entsprechende Rechte (und Pflichten) zu haben.
Das würde zwar auch nicht alle Fälle abdecken aber erstmal zumindest einen größeren Teil.
Ja, ist ein gesetzlicher Irrsinn in Deutschland. In der Schweiz ist der biologische Vater der rechtliche Vater, in Deutschland der Ehemann. Ich kenne selbst einen Fall mit deswegen nicht geklärter Staatsbürgerschaft. Ok, ist einige Jahre her, möglicherweise hat sich das mittlerweile geklärt.
Oh man, das ist wirklich ungerecht. Und ich finde das ist in heutiger Zeit sehr veraltet. Aber wie verhält es sich wie in meinem Fall, mit einer Frau verheiratet ist? Also eine Gleichgeschlechtliche Ehe?
Die müssen ja sowieso das Kind adoptieren, weil sie biologisch gesehen nicht mit dem Kind verwandt sind. Also automatisch passiert da gar nichts
Ja stimmt, daran hab ich nicht gedacht. Da ich ja jetzt mit meinem Freund zusammen lebe, wäre das ja schon ziemlich komisch , wenn dann ne Frau als Vater eingetragen ist.
So gesehen auch für den Mann ziemlich übel, wenn die Ex beispielsweise neue Kinder zeugt und er erstmal Unterhalt dafür zahlen muss
Ja, auch das. Sogar selbst dann, wenn sich alle friedlich einig sind, wer tatsächlich der Vater ist. Offiziell ist trotzdem der falsche ubterhaltspflichtig und wenn man dann für die Gerechtigkeit einfach privat Regelungen trifft, kann es bei Steuererklärungen usw. nicht richtig angeben werden.
Ist das wirklich so? Meine Schwägerin hat im Trennungsjahr (kurz vor der endgültigen Scheidung) ein Kind von ihrem neuen Freund bekommen und da ging das relativ reibungslos.
Exmann hat bestätigt, dass er nicht der Vater ist und neuer Mann hat die Vaterschaft anerkannt.
Mir war das tatsächlich nicht bewusst und ich dachte das ginge relativ problemlos.
Ist natürlich absoluter Blödsinn, dass es scheinbar für Frauen nicht so einfach geht 😮💨
Ja, grundsätzlich ist es so. Der Noch-Ehemann kann aber per Gericht die Vaterschaft anfechten. Wenn sich, wie in deinem Fall alle einig sind, geht das (mittlerweile) recht unproblematisch. War aber nicht immer so und ist es auch nicht in jedem Fall.
Ah ok. Vielen Dank für deine Aufklärung. Das war mir tatsächlich echt nicht bewusst und ich dachte, dass es in allen Fällen so läuft.