Hallo,
mir ist kein besserer Titel eingefallen und ich versuche so nüchtern wie möglich zu schreiben. Meine Schwester ist krank und noch sind ihre Prognosen nicht allzu schlecht. Leider müssen wir uns trotzdem mit dem Ernstfall auseinandersetzen und unsere Meinungen gehen auseinander.
Ich wusste nicht in welches Forum es am Besten passt, es ist von allem etwas.
Sie ist alleinerziehend (geschieden), geteiltes Sorgerecht. Der Vater zahlt für das Kind (6), sieht es aber nie (er kümmert/interessiert sich nicht und ist 57 Jahre). Die nächste Bezugsperson bin ich und danach kommt der Freund meiner Schwester.
Aktuell ist im Testament hinterlegt, dass das kind alles erbt und ich bis zum 18. Lehrjahr die finanzielle Verwaltung übernehme, sie ist vermögend. Eigentlich möchte sie nicht dass das Kind zum Vater kommt, aber im schlimmsten Fall wird das wohl passieren. Der Vater würde sich gerne um das Kind kümmern weil er dann in das Haus zurück will und seine verlorenen Annehmlichkeiten ebenfalls zurück bekommt.
Der Vater hat zur Tochter kaum Bezug,. Zuletzt hat er sie vor einem Jahren gesehen. Aufgrund der Krankheit meiner Schwester hat sie bisher keine Kraft gehabt vor Gericht zu kämpfen. Sie ist kurz nach der Scheidung krank geworden.
Ich kann mir leider überhaupt nicht vorstellen die finanzielle Verwaltung zu übernehmen, die daraus resultierenden Streitereien halte ich nicht aus. Mir wäre ein Betreuer für die Finanzen lieber oder meine Nichte kommt dauerhaft in unsere Familie (wäre allerdings mit einem Wechsel der Schule verbunden).
Ich möchte weiterhin engen Umgang mit meiner Nichte haben und wenn ich dann am Ende erpresst werde mit “du siehst das Kind nur wenn ich Betrag XY bekomme“ ne….
Habt ihr eine Idee? Hätte ich überhaupt eine Chance meine Nichte in Pflege zu nehmen?
Nichte in Pflege nehmen / Verwaltung Geld
Hallo
macht gemeinsam einen Termin beim Jugendamt aus. Besprecht welche Möglichkeiten es gibt.
Sprecht auch schon mit dem Jugendamt wie sie deine Chancen sehen das du die Pflegemutter wirst.
Du kannst sie als Pflegekind aufnehmen. Thema Verwandtschaftspflege.
Kontaktiert dafür das Jugendamt.
Eine Vormundschaft kann man selbst beantragen bei Gericht. Um selbst die Vormundschaft zu bekommen oder das Jugendamt.
Ich bin Pflegemutter eines Familienmitgliedes und habe selbst die Vormundschaft.
"Noch sind ihre Prognosen nicht allzu schlecht". Dann würde ich auch noch nicht soweit denken, das kann man ja dann auch wenn die Prognosen schlecht werden. Vielleicht hat deine Schwester noch einige Jahre und wenn die Tochter dann 12/13 ist und selber vor Gericht wünsche äußern kann, schaut die Lage vielleicht auch anders aus.
Liebe TE,
aus meiner Sicht ist es klug, jetzt klare Vorsorgen zu treffen. Auch wenn die Prognose deiner Schwester momentan nicht schlecht ist - besser klare Regelungen finden, als im Fall der Fälle Notlösungen zu suchen. Ich würde an eurer Stelle zuerst anwaltlichen Rat suchen und da evtl. auch mehrere Versuche starten, bis ihr den passenden Profi findet.
Die Vermögensverwaltung fällt doch nicht zwangsläufig an die Person, die Sorgerecht einfordert oder die Pflegschaft übernimmt. Der leibliche Vater hat nicht automatisch Zugriff auf Vermögen und Sachwerte. An Stelle deiner Schwester wäre mir sogar sehr wichtig, das zu trennen. Das Kind soll schließlich um seiner selbst Willen aufgenommen und geliebt werden, nicht wegen Geld. Und wer weiß, ob der leibliche Vater dann tatsächlich so viel Interesse am Sorgerecht hat, wenn die Kasse nicht klingelt...
Jugendamt wäre dann der nächte Schritt, denke ich. Soweit ich weiß treffen die allerdings keine vorsorglichen Entscheidungen.
Welche Streiterein befürchtest du? Gibt es noch andere Personen, die Ansprüche geltend machen würden? Möchte deine Schwester ihren Freund gut versorgt wissen oder auch dich? Dann kann und sollte sie das jetzt klären. Nur keine Scheu! Ich wünsche euch von Herzen, dass ihr noch ganz viel gute Zeit miteinander habt und die genießen könnt. Mit Sicherheit.
Liebe Grüße!
Deine Schwester kann sich beim Jugendamt beraten lassen, ob und welche Möglichkeiten es gibt. Deine Schwester ist hälftig sorgeberechtigt, es ist ihre Angelegenheit, sie sollte den Termin beim Jugendamt vereinbaren, wenn sie da einen Bedarf nach Beratung hat. Du kannst sie ja begleiten, wenn sie das möchte.
Und ja, natürlich ist es relevant, dass es einen Vater mit elterlicher Sorge gibt, der sich im Ernstfall offensichtlich dann kümmern möchte.
Eine Lösung müsste dann auch mit ihm vereinbart werden, zum Beispiel im Rahmen von Vollmachten für dich. Aber dazu solltet ihr euch wirklich fachlich veranlassen. Dafür gibt es das Jugendamt.
Hallo.
Ich würde zum JA gehen und dort die Situation schildern und mich beraten lassen.
Die Finanzen würde ich von einem Notar (?) verwalten lassen.
LG
Hey!
Geht damit am besten zum Anwalt.
Ich habe schon ein Kind unterrichtet, dessen Mutter mit ihm in ein Land knapp 4000km entfernt ausgewandert ist.
Als die Mutter starb, kam es gegen den Wunsch der Mutter zurück zum Vater. Vater und Kind hatten sich seit Jahren nicht mehr gesehen. Hier wurde eine andere Sprache gesprochen, es gab ein anderes Klima und ein anderes Schulsystem. Der Vater hatte aber Vorrang.
Von daher: Besprecht mit einem Anwalt, was möglich ist.
Liebe Grüße
Schoko
Ich glaube euch fehlt sehr viel an Faktenwissen. Eine entsprechende Beratung wäre wichtig. Grundsätzlcih wäre meine erste Frage. Seit wann sind die Eltern getrennt? Warum hat das Kind den Vater nciht gesehen seit einem Jahr? Und kann etwas getan werden, um die Beziehung der beiden zu stärken? Anscheinend ist der Vater ja greifbar und will sich schon kümmern.