Unser Sohn hat Nachbars Auto zerkratzt

Hallo,

mein Sohn hat das Nagel Neue Auto unseres Nachbarn zerkratzt. Ist mit dem Fahrrad dran vorbei gefahren, er ist 6 JAhre alt.

So nun haben wir vor einem Monat unsere Haftpflicht gekündigt, da wir wechseln wollten, aber wie es immer so ist haben wir noch keine neue Versicherung.

Jetzt meine Frage, das wir denn Schaden zahlen müssen ist klar, aber nun möchte der Nachbar gerne zum Vertragshändler und den Schaden beheben lassen, aber das wird natürlich doppelt so teuer, wie ein Freier Lackierer.

Jetzt die Frage, muß er sich an die Werkstatt richten die wir ihm bezahlen, oder kann er drauf bestehen, zu seinem Händler zu gehen??????
Danke schon mal.

Tanja

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Mensch ihr Armen - und sowas gerade dann wenn kein Versicherungsschutz besteht!!!#heul

Zur Frage:

Es ist natürlich sein gutes Recht sein Auto in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen - selbst wenn es im Endeffekt doppelt so teuer (für euch) werden sollte.

LG sissy

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Hallo !

Mein Versicherungsvertreter sagt einmal:
(mein 5-jähriger hatte eine Brille kaputt gemacht....wurde aber bezahlt)

Kinder unter 7 Jahren sind nicht haftbar zu machen !!
Solange die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
(mind. alle 5 min. nach dem Kind schauen!!!)

2. Der Schaden ist doch noch in der Zeit passiert, wo der
Vertrag noch nicht beendet war, oder ?
Dann setzt Dich mal mit der Versicherung in Verbindung !

Viel Glück #klee

LG Alice

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hi!

wenn ihr vor einem monat gekündigt habt... besteht doch eigentlich noch deckung... kenne es eigentlich nur, dass man mit 3 monaten zum vertragsende kündigen kann... falls ihr das getan habt... schade...:-(

sonst kann ich leider nur sagen, dass der geschädigte freie werkstattwahl hat... ihr könnt ihm das also nicht vorschreiben.

und ... naja, das werdet ihr vermutlich getan haben... heute noch eine neue haftpflichtversicherung abschließen... ihr habt verdammt viel glück gehabt, dass es nur so eine kleinigkeit war...

lg
kim

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Hallo Tanja,

soweit ich weiß, kommt bei wirklich nagelneuen Wagen im Schadensfall nicht nur die Reparaturrechnung auf euch zu. Gibt da auch noch so eine Wertverlustklausel.

Gruß Tina

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1. Vor einem Monat gekündigt? Dann ist die Versicherung noch gültig und ihr könnt sie in Anspruch nehmen.


2. Wenn ihr dei Aufsichtspflicht nicht verletzt habt - also regelmässig nach dem Kind schauen. Müsst ihr gar nichts zahlen da das Kind mit 6 jahren noch nicht haftbar gemacht werden kann.

3. Die Werkstatt kann er sich natürlich frei auswählen.

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Mein Sohn hat als 6jähriger auf dem Nachhauseweg vom Kindergarten gleich drei Autos mit einem Kieselstein angekratzt.
Natürlich nur BMW und Mercedes... :-(

Unsere Versicherung hat sich mit den Geschädigten so geeinigt, dass sie die Hälte der Summe der Kostenvoranschläge gezahlt hat, aus Kulanz, denn mein Sohn war noch nicht 7 Jahre alt.

Im Übrigen zahlt die Haftpflicht nur, wenn eine Verletzung der Ausichtspflicht vorliegt.

Gruß
geha

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Wenn du deiner Aufsichtspflicht nachgekommen bist, haftet ihr als Eltern nicht. Wenn aber die Aufsichtspflicht verletzt wurde schon.

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Hier steht auch jede Menge über die Aufsichtspflicht:
http://www.aufsichtspflicht.de/knowhow/index.htm

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Hallo,
ich weiss ja nicht wie es bei euch ist, aber bei uns hat man bei den meisten Bankkonten eine Haftpflichtversicherung dabei - vielleicht gibt's da ne Lösung.

Denn wenn der Kleine auch nicht "belangt" werden kann, ist es natürlich für den Nachbar/Autoinhaber keine schöne Sache.

LG
Desi