Mal doof gefragt

Ich hab mal eine evtl blöd anmutende Frage und versuche, die Situation so knapp wie möglich zu umreissen. Der aktuelle Zustand meines Schwiegervater brachte mich zum Grübeln.

- Ich kenne meinen leiblichen Vater nicht, wir haben uns genau 1mal gesehen, als ich 10 war
- Ich weiß, dass er 2 weitere Kinder hat
- Ich weiß nichts über seine finanzielle Situation, Unterhalt für mich hat er stets gezahlt

Mal angenommen, er würde jetzt versterben, wäre ich als "Angehörige" ja in der Zahlpflicht für die Beerdigung, richtig? Vorausgesetzt, es wäre nicht vorgesorgt.

Da er nicht mehr jung ist, ist davon bald auszugehen. Wie ist das dann, er hat ja immerhin noch 2 Kinder, die mit ihm aufgewachsen sind?

Ich bin ehrlich, ich möchte keine Beerdigung für einen Menschen finanzieren, den ich nicht kenne. Wie läuft das dann ab, wenn seine Kinder sich da ne fette Beerdigung mit riesen Grabstein und Trauerfeier für X Personen vorstellen?

Hatte vielleicht jemand eine solche Situation schon?

4

Ich habe Erfahrung damit:

Erst einmal:

Finger still halten, wenn der Fall eintritt! Du beauftragst kein Bestattungsunternehmen und wirst nichts unterschreiben.
Wer beauftragt, zahlt.

Das Erbe hat leider nichts mit der Bestattungspflicht zu tun. Ob du es ausschlägst oder nicht, ist unerheblich. Sollten seine anderen Kinder also ein halbes Staatsbegräbnis beauftragen, kannst du in die Pflicht genommen werden. Anteilig, aber glaube auch nur bis zu einer bestimmten Summe X. Da kannst du dich kundig machen und auch Anträge auf Unterstützung stellen.


Die anschließende Trauerfeier ist nicht dein Bier.
Du kannst nur für die reinen Bestattungskosten (Beerdigungsinstitut) und die Liegefläche auf dem Friedhof in die Pflicht genommen werden.

Zumindest war es bei mir so, als mein Erzeuger gestorben ist.
Bei ihm war aber auch kein Erbe vorhanden, wovon die Beerdigung hätte bezahlt werden können.

Bearbeitet von Rapheli
15

Danke für deine Antwort.

Bei einem eventuellen Erbe bin ich sehr zwiegespalten.
Wir hatten nie etwas miteinander zu tun, weswegen ich denke, ich will davon nichts - dann gibt es Tage, wo ich denke, ich hab in der Eltern-Lotterie ja nun wirklich so beschissen gezogen, dass ich mich über ein Erbe freuen und es meiner Tochter geben sollte.

Aber wenn davon ganz einfach die Beerdigung gezahlt werden könnte und ich ansonsten damit in Ruhe gelassen würde, wäre es mir glaub ich am liebsten 😅

21

Ggf hast du nichtmal die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Lebt ihr in Deutschland oder Österreich?

In Österreich darfst du selbst zwar ein Erbe ausschlagen. Für deine minderjährigen Kinder, auf die das Erbe dann übergehen würde, darfst du das aber nicht!! Ausnahme: das Erbe ist überschuldet, dann besteht die Möglichkeit das auch für deine Kinder auszuschlagen. Das läuft aber dann über das Gericht! Hab das jetzt zweimal durch und es ist ein nerviges Prozedere inklusive ein paar Kosten, die trotzdem anfallen....

Würde dir also vorschlagen, dich da mal schlau zu machen, bevor du dir über das Ausschlagen oder Nicht-Ausschlagen Gedanken machst.

Bzgl Beerdigungskosten hast du ja schon gute Tipps bekommen.

Generell hilft eine Beratung an öffentlicher Stelle (Rechtsanwalt oder Notar)

1

Schlag das Erbe aus!

Ab Kenntnis das er verstorben ist, hat man 6 Wochen Zeit um das Erbe auszuschlagen

3

Hat das denn etwas damit zu tun, ob man die Beerdigung zahlen muss?
Soweit ich weiß, ist man sogar dann in der Pflicht zu zahlen, wenn es kein Erbe gibt.

5

So ist es auch. Erbe ausschlagen, hat nichts mit dem bezahlen der Beerdigung zu tun.
Meine Mum hatte über 30 Jahre keinen Kontakt zu ihrer Mutter. Wir mussten bei das Erbe ausschlagen, die Beerdigung musste sie trotzdem zahlen. Da waren allerdings keine weiteren Geschwister
Deswegen kann ich dir nicht sagen, wie es da mit der Aufteilung funktioniert.
In der Zahlpflichr bist du trotzdem erstmal.
Wir konnten im Nachhinein aber beantragen, wenn noch Geld da ist, die Beerdigungskosten davon zu zahlen.
Heißt, wenn Geld da ist und die Beerdigung davon bezahlt werden kann, kannst du dir das Geld wiederholen.

weitere Kommentare laden
2

Hallo,

alle Menschen, die ich kannte und verstorben sind, haben ihre Beerdigung selbst gezahlt. Sei es im voraus oder vom Sparbuch.
Eine verbindliche Auskunft zu deiner Lage, kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Viele Grüße

22

Es gibt leider wirklich viele Menschen, denen es egal ist, dass sie keine Reserven besitzen, und die Kinder die Beerdigung zahlen müssen 🫣 Mich wird das in 2-facher Form treffen, vermutlich kann ich jetzt schon Mal anfangen zu sparen, so schlimm wie sich das anhört 😞

23

Dito. Und das ist leider keine Seltenheit.

6

Hi,

im Normalfall wird die Beerdigung dann aus dem Erbe bezahlt, wenn das nicht reicht, dann müssen die Kinder ran.

Ist die Frage, würdest du es überhaupt erfahren? Wissen die anderen Kinder von dir? Wir mussten z.B. bei der Großtante einen Bogen ausfüllen in dem wir dann noch evt. Kinder etc. angeben sollten, bei ihr gab es keinen mehr, mein Schwiegervater war der nächste Verwandte, aber grundsätzlich hätten wir hier tricksen können.

Bisher hat meine Mutter auch noch nichts von ihrem Vater gehört, der müsste jetzt auch schon an die 90 sein. Hat sie aber sein Leben lang nie gemeldet oder Unterhalt für seine 4 Kinder bezahlt. Meine Mutter kennt ihn gar nicht.
Meine Mutter hat mir mal gesagt, dass sie wohl nichts zahlen müsste, weil er seinen Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung nicht nachgekommen ist, das könnte man wohl als Gegenargument nehmen. Allerdings weiß ich nicht, ob das jetzt rechtlich fundiert war die Aussage und sich ggf. auch nur auf evt. Pflegekosten bezog, die ja gelegentlich auch Kinder tragen müssen.
Aber wie gesagt, wir wissen nichtmal ob er noch lebt oder nicht. Er hat wohl später auch nochmal 2 Kinder bekommen, meinte meine Mutter, das haben sie wohl über 3. mal erfahren, keine Ahnung ob es stimmt.

13

Ob seine anderen Kinder von mir wissen, weiß ich nicht.

Allerdings kann das Nachlassgericht mich ja ausfindig machen...

Meine Hoffnung ist tatsächlich, dass die Beerdigung einfach aus dem Erbe bezahlt werden kann, aber wie gesagt weiß ich nichts über die finanziellen Verhältnisse.

28

Das tun die aber teils nicht oder nur lapidar. Ich war in der Erbfolge aufgerückt, da mein Vater vor seinen Eltern verstorben ist. Als es dort zum Erbfall kam hat die
Familie mich eingetragen, ohne Kontaktdaten, da wir nicht in Kontakt stehen. Die vom Amt hätten mich easy finden können. Oder meine Mutter fragen.

Da kam keiner auf mich zu.

7

Darf ich dir privat schreiben? Mein Schwiegervater ist dieses Jahr verstorben und mein Mann hat ihn auch zuletzt vor über 40 Jahren gesehen. Wir hatten/ haben aktuell das Problem.

8

Gern ☺️

20

Wir hatten dieselbe Situation wie helofniflheim
Als der leibliche Vater meines Mannes starb, hatte mein Mann ihn seit über 30 Jahren nicht gesehen. Ich selbst kannte den Mann überhaupt nicht.
Zahlen mussten wir trotzdem.

Bearbeitet von suli76
9

Zunächst einmal ist der Erbe in der Pflicht, die Kosten für die Bestattung zu tragen. Sollten die anderen Kinder das Erbe annehmen, ist es meines Wissens möglich, dass du drum herum kommst.

Ansonsten - wenn es etwa kein Erbe gibt - bist du genauso bestattungspflichtig wie die anderen Kinder. Du bist ja auch genauso erbberechtigt, und ich würde übrigens schon darüber nachdenken, das Erbe ggf. anzunehmen, falls sich herausstellt, dass es sich lohnen könnte. Da würde ich evtl auch anwaltlichen Rat hinzuziehen.

Und du wirst definitiv auch dann gefunden werden, wenn du dich nicht von selbst meldest, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Ich arbeite häufig bei der Ermittlung Bestattungspflichtiger bzw bei der Erbenermittlung mit.

Und ja, es ist blöd, ich empfinde das auch so. Meine Frau hat den Kontakt zu beiden Elternteilen abgebrochen, seit vielen Jahren schon, bei der Mutter wird es definitiv kein Erbe geben - da muss sie ran. Auch noch als einziges Kind. Aber das umfasst keine Trauerfeier und ich denke auch keinen fetten Grabstein, also keine Besonderheiten. Trotzdem teuer genug.

10

Hat er denn für dich Unterhalt gezahlt als du als Kind/Schüler/Student/Azubi noch Unterhaltspflichtig warst?

Da meiner nie für mich gezahlt hatte, musste ich auch die Beerdigung nicht zahlen.
Nachweislich keinerlei Beziehung, daher keine Kostenübernahmepflicht. So war es bei mir.

12

Ja, hat er.

27

Genau so hatten wir es auch.
Nachweislich keinen Unterhalt gezahlt und keinerlei Kontakt.
Ich musste auch nichts zahlen.

14

Ja,
ich sollte für die Beerdigung meines Vaters aufkommen. Die wurde vom Sozialamt vorfinanziert und ich sollte die Summe zurückzahlen.
Aber:
Ich war zu der Zeit "nur" Hausfrau ohne eigenes Einkommen und das Einkommen meines Mannes zählte nicht. Und selbst wenn ich eigenes Einkommen gehabt hätte, hätte das schon einen gewissen Betrag überschreiten müssen. Da wird z. B. auch berücksichtigt, wenn man einen Hauskredit abzahlt.
Dadurch kam ich drumrum, die Beerdigung zu bezahlen.
Aber ich kann Dir nur empfehlen, Dich vorsichtshalber mal rechtlich beraten zu lassen.
Lg
Elsa01

16

Wer bestellt, bezahlt.

Beauftragen also seine leiblichen Kinder ein bestattungsinstitut, müssen die das auch bezahlen. Ist verwertbares Vermögen da, muss davon zuallererst eine Beerdigung bezahlt werden.
Wenn dein Vater allerdings verstirbt und niemand kümmert sich um die Beerdigung, dann tritt das Sozialamt ein und es kommt zu einer ganz einfachen anonymen urnenbestattung, dem sogenannten Armenbegräbnis.
Die Kosten dafür versuchen sie von den Kindern wiederzubekommen... Das sind ungefähr etwas unter 2000 €.
Alle Kinder müssen sich dann erklären und werden zur Zahlung aufgefordert, wenn man dann selbst nichts hat, ist man fein raus.

Wenn die anderen Kinder einen guten Kontakt zu ihrem Vater hatten, wird ihnen naturgemäss schon daran gelegen sein, das Papa nicht anonym auf der Wiese verstreut wird und dann müssen sie auch zahlen.

Auf keinen Fall können Sie eine pompöse Beerdigung im fünfstelligen Bereich organisieren und dir dann eine Rechnung schicken, wenn dass deine Sorge war.