Hallo,
Hier gab es vor 3 Tagen einen tragischen Autounfall, bei dem alle Beteiligten (insgesamt 6 Personen) verstorben sind.
Heute gab es die Info dazu, dass durch den Unfall 4 Kinder vollwaisen sind😥
Dieses Ereignis sorgt heute unaufhörlich dafür, dass ich darüber nachdenken was aus meinen Kindern werden würde in diesem Fall. Man denkt immer, dass passiert uns nicht, aber das haben die Insassen der Unfallautos wahrscheinlich auch gedacht.
Finanziell und auch mit der Firma meines Mannes wäre alles geklärt, aber wohin würden unsere Kinder kommen?! Eigentlich bleiben da nur meine Schwiegereltern. Habt ihr solche Worst Case - Situationen irgendwo festgehalten? Kann man das wie im Testament irgendwo hinterlegen, was man sich für die Kinder wünscht und würde das berücksichtigt werden? Meine Schwiegermutter allein könnte das nicht schaffen, aber mit meinen Schwiegervater zusammen auf jeden Fall...werden die Großeltern da dann nochmal geprüft? Kennt sich hier jemand aus?😐
Was habt ihr geklärt im Todesfall?
Huhu,
Google mal "Sorgerechtsverfügung".
Tatsächlich haben mein Mann und ich sowas noch nicht aufgesetzt, weil wir uns nicht einigen können, wer im Todesfall das Sorgerecht bekommen soll.
Bisher haben wir nur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht füreinander. Berliner Testament bin ich derzeit mit meinem Mann am Besprechen, wird aber m. E. erst zur Volljährigkeit der Kinder akut, weil ich bis dahin ja sowieso ihr Erbe verwalten würde, wenn mein Mann sterben sollte (und umgekehrt).
Ich finde es total wichtig, sich Gedanken zu machen und es auch festzulegen. Auch darüber zu sprechen, wie man selbst bestattet werden möchte etc. Und nicht nur mit dem Ehepartner, auch mit anderen Familienmitgliedern.
Liebe Grüße
Danke, werde ich machen 🙏
Naiver Weise haben wir es bisher nur so geklärt wie es wäre, wenn einer von uns verstirbt.
Patientenverfügung und Beerdigung ist bei uns allerdings geklärt.
Entschuldigung, ich klinke mich mal eben ein.
Ist es nicht so, dass wenn Eigentum im Spiel ist und dieses eventuell verkauft werden muss, weil ein Partner alleine dies nicht unterhalten kann, das Jugendgericht über das Erbe der minderjährigen Kinder entscheiden muss?
Also dass der Partner, der überlebt hat, gar nicht verkaufen kann, bis das Jugendgericht entschieden hat!?
So hat es mir mal unser Anwalt erklärt, bin aber gerade über deinen Satz gestolpert.
Meine Schwester hat eine Sorgerechtsverfügung für alle drei Kinder.
Und die wird ohne wenn und aber so berücksichtigt?
Bei patientenverfügungen ist ja zb ganz viel Spielraum😐
Ja. Sie entscheidet, wohin die Kinder kommen und darf ihre Finanzen regeln. Die Gerichte sind glaube ich, ganz froh, wenn da vorher schon was geregelt wurde.
Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Konten- und Passwortübersicht hatten wir auch schon vor dem Kind, eine Sorgerechtsvereinbarung haben wir nach ein paar Monaten gemacht. Am Ende entscheidet das Jugendamt/Gericht, ob die nahesten Verwandten oder die in so einer Vereinbarung oder Verfügung genannten Personen geeignet sind, da zählt natürlich auch das Alter zu! Bei uns haben wir mit sehr guten Freunden mit eigenen Kindern besprochen, ob sie sich das vorstellen können, da wir unsere Verwandten eher nicht als geeignet ansehen, teils durch Lebenswandel+Job und die Großeltern ob des Alters. Lieber so als eine fremde Pflegefamilie!
Also doch großer Spielraum bei der Umsetzung?
Für uns kommen ausschließlich meine Schwiegereltern in Frage und das ist auch aus unserer Sicht realistisch.
Freunde sehe ich persönlich weniger.
Die Bindung zu meinen Schwiegereltern ist einfach sehr groß, da wüsste ich, dass sie auch emotional aufgefangen werden.
Meine Eltern sind auf Grund von Krankheit und hohem Alter wirklich nicht realistisch.
Na die sind schon froh, wenn das vorbereitet und geklärt ist und sie keine Notfallunterbringung erst in einer Kurzzeitpflegefamilie und dann in einer Pflegefamilie organisieren müssen, das ist für die all der na alles andere als förderlich und davon gibt es einfach auch viel viel zu wenige. Aber natürlich wird geprüft, wer da benannt wurde, ob die dem Alltag mit Kindern zu dem Zeitpunkt und auch später gewachsen sind und die Kinder altersentsprechend dort leben können. Nützt ja auch nichts, wenn eine tolle Bindung zu den Großeltern da ist, aber die tobenden Kleinkindern nicht mehr hinterherkommen, oder wenn gut angebundene Teenager aus ihrem ganzen Umfeld gerissen werden um 1000km weiter zu ziehen, wenn es gute Alternativen gibt.
Ich habe mich hier schlau gemacht und im Testament festgelegt, was ich mir für meine Tochter wünsche, wenn sie Vollwaise werden sollte:
https://www.gewuenschtestes-wunschkind.de/2016/03/wenn-eltern-sterben-was-passiert-mit-den-kindern-alles-zu-testament-und-vormundschaft.html
Wenn ich mich richtig erinnere, geht es immer über das Jugendamt, es gibt also keinen "Automatismus", dass die Kinder dorthin kommen, wo man sie gerne sehen will. Das Jugendamt nimmt aber die Wünsche der Eltern wohl ernst. - Ist jetzt aber schon ein paar Jährchen her, dass ich mich damit beschäftigt habe (der Link ist entsprechend auch schon älter), korrigiert mich also gerne!
In meiner Verwandtschaft hat eine alleinerziehende Mutter eine noch minderjährige Tochter und da wurde (ich meine mit Notar und Jugendamt im Hitnergrund) aufgrund von Krebs im Endstadium nun festgelegt, dass das Kind zu den Großeltern kommt, aber die Tante offiziell das Sorgerecht hat...wie sich das im Einzelnen genau nennt, weiß ich nicht.
Ansonsten kenne ich auch einen Fall, wo ein Baby durch einen Autounfall zum Waisen wurde und sich dann die beiden Großelternseiten gestritten haben, wer das Baby bekommt. Wie es ausgegangen ist, weiß ich leider nicht.
Wir haben neulich tatsächlich kurz genau darüber gesprochen, weil mein Mann meinte, dass er nicht möchte, dass unsere Kinder im Obhut des Jugendamtes kämen. Und zwar garnicht. Also auch nicht für einige Stunden. Habe ihm gesagt, dass das wohl unmöglich ist, denn selbst wenn man hinterlegt hat, wo die Kinder leben sollen (da kämen meine Eltern oder meine Schwester+Schwager mit 2 Kindern in Frage) müssten sie ja für die Zeit, bis das entsprechend rausgesucht und die Informationen weitergegeben wurden ggf. irgendwo sein und das wäre in einem Notfall wohl über das Jugendamt.
Wir hatten uns diesbezüglich von unserem Notar beraten lassen und die nötigen Formulare ausgefüllt und ein Testament aufgesetzt. Großartig ein Thema war es bei uns eher weniger, wir wollten das es unseren Kindern im Falle eines Falles abgesichert sind und es ihnen weiterhin gut geht. LG LP
Oh Gott, das war der Unfall in Ochtrup?
Wie schrecklich. So traurig.
Unser Kind( fast 18) würde dann zu Oma und Opa oder im Eigenheim bleiben mit Betreuung.
Genau 😥
So schrecklich und schlimm. Die armen Kinder und natürlich die Angehörigen.
Hallo,
Wir haben beide eine Patientenverfügung, wenn ich sterbe ist das Haus bezahlt, da mein Mann es alleine nicht bezahlen kann.
Vollmachten auf die Konten haben wir beide.
Als wir beim Notar das Testament aufgesetzt haben, haben wir da schriftlich festgehalten das meine Schwester das Sorgerecht erhält.
Liebe Grüße
Wir hatten in einer Sorgerechtsvergügung festgelegt, dass unsere Tochter zu meinem Schwager( Bruder meines Mannes) und seiner Frau gekommen wäre.
Die beiden haben einen Sohn und eine Tochter im gleichen Alter, und alle kannten sich ab Geburt und wir hatten regelmäßigen Kontakt zueinander, haben viel Zeit zusammen mit unseren Familien verbracht.
Umgekehrt hätte mein Mann das Sorgerecht für die beiden Kinder des Bruders bekommen.
Testament hab ich erst seit 10 Jahren, Patienten Verfügung auch.