Guten Morgen,
Ich weiß gar nicht in welche Kategorie ich mein Anliegen schreiben soll.
Vielleicht kennst sich ja jemand damit aus.
Als ich damals geheiratet hab, hab ich den Name vom Partner angenommen, sodass unsere Tochter den selben Namen hat.
Dann kam es zur Scheidung und ich habe den Name nicht ändern lassen weil ich den selben wie meine Tochter möchte.
Jetzt gibt es folgende Situation wir haben einen Neuanfang gewagt und es läuft seit 2 Jahren alles wieder top, sodass wir eigentlich gerne noch mal heiraten möchten. Er hätte aber gerne, dass wir meinen ehemaligen Mädchenname annehmen, damit wir bzw er mit der Vergangenheit abschließen kann.
Wenn ich neu heiraten würde und nicht meinen ex Mann sondern Müller bräuchte ich doch die Einverständnis vom ex Mann dass meine Tochter den Name annehmen dürfte.
Denkt ihr dass das auch mit meinem Mädchenname funktioniert?
Sodass ich meinen Name umändern lasse, wir heiraten und er dann zustimmt dass unsere Tochter auch den Name bekommen kann? 😅
Danke fürs Lesen und die Hilfe
Nachname
du kannst deinen Mädchennamen nur direkt nach der Scheidung annehmen, später geht das nicht.
Der Name deines Kindes kann nur mit seiner zustimmung geändert werden, kann aber einen Identiditätskonflikt beim Kind auslösen.
Finde ich heute auch nicht mehr nötig, wo doch eh jeder anders heisst
Das stimmt nicht.
Ihr könnt bei der neuen Eheschließung den Ehenamen neu wählen, also auch deinen Geburtsnamen nehmen.
Eure ehelichen Kinder erhalten den Ehenamen, also dann deinen.
Im Mai kommt das neue Namensrecht und dann sollte das alles klappen. Du kannst dann deinen Mädchennamen wieder nehmen, kannst mit dem deinen Ex nochmal heiraten und dein Kind kann auch deinen Mädchennamen nehmen.
Ich werde im Mai vom Nachname meiner Mutter zum Nachname meines mir unbekannten Erzeugers wechseln. Auch das ist dann möglich.
Das Namensrecht hat sich wieder geändert.
Ruf beim Standesamt an und frage nach.
Liebe Mira, darf ich Deine Situation zusammenfassen, so wie ich es verstanden habe 1. Du hast bei der ersten Heirat mit Deinem Ex-Mann zusammen mit Eurer gemeinsamen Tochter seinen Nachnamen angenommen
2. Danach Scheidung, Ex-Mann, Du und Eure Tochter tragen immer noch seinen Namen. Ihr heißt momentan wie er
3. Jetzt wollen Dein Ex-Mann und Du wieder eine gemeinsame Ehe eingehen.
4. Dein EX-Mann möchte jetzt Deinen Mädchennamen annehmen und Eure Tochter soll im Zuge der neuen Heirat auch ihren Namen ändern. Richtig?
Ja ganz genau. Unsere Tochter wurde auch erst geboren als wir verheiratet waren
Also die Sache ist ganz einfach:
1. Zunächst nimmst du wieder deinen Mädchennamen an. Dadurch dass du geschieden bist ist es einfacher Vorgang beim Standesamt
2. die Anmeldung zur Hochzeit kann natürlich erst dann erfolgen, wenn du deinen Mädchennamen offiziell wieder hast. Bei dieser Anmeldung gibst du als gemeinsamen Ehenamen deinen Mädchennamen an.
3. Sobald geheiratet habt kann das Kind auf den gemeinsamen Ehenamen umbenannt werden. Falls das Kind älter als fünf Jahre ist, bedarf es der Zustimmung des Kindes. Da dein Ex, beziehungsweise dein neuer Ehemann, Vater des Kindes ist bedarf es keiner weiteren Zustimmung
So einfach ist alles. Wende dich am besten an das Standesamt um alle Schritte einzuleiten.
Wenn beide Eltern damit einverstanden sind sollte das mit ein paar Begründungen gehen.