Wie ist das mit dem Erben?

Hallo, mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, wir zwei gemeinsame. Wie ist das nun, wenn wir ein Haus haben und mein Mann vor mir stirbt? Dann könnte der Sohn doch sofort auf seinen Erbteil pochen und ich müsste ihn auszahlen oder das Haus verkaufen, um ihn auszubezahlen, falls das Geld dann nicht vorhanden sein sollte.

Was kann man tun, dass er erst nach meinem Ableben ans Haus rankommt?

Danke und viele Grüsse

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Dein Mann muss ein Wohnrecht für dich und deine Kinder in seinem Testament einbauen.
Dann dürft ihr aus diesem Grund nicht einfach vor die Tür gesetzt werden.

Er könnte aber anteilig Miete glaub verlangen.

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Danke für deine Antwort. Aber kann man das nicht irgendwie komplett aussetzen, so dass er erst nach meinem Tod erbt?

Wer weiß, ob man im Alter das Geld über hat, ihm Miete zu zahlen. Man legt sich ja ein Haus zu, um später im Alter keine Miete zahlen zu müssen:)

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Das wäre wie enterben. Das geht nicht so einfach. Pflichtteil steht ihm immer zu.

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Soweit ich unseren Notar richtig verstanden habe, gibt es keine "angstfreie" Lösung (aus deiner Sicht).

Aber vielleicht hilft dir das hier etwas entspannter zu sein:
von Quelle:
http://www.testamentsregister.de/testament/gesetzliche-erbfolge-/ehegattenerbrecht
Beispiel
Der Erblasser hinterlässt eine Ehefrau, zwei Kinder und einen Bruder. Die Eheleute haben keinen Ehevertrag geschlossen; sie leben daher im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Erbfolge: Die Kinder sind Verwandte der ersten Ordnung. Der Bruder erbt daher nicht. Die Ehefrau erbt neben den Kindern ein Viertel und ein weiteres Viertel pauschalen Zugewinnausgleich, insgesamt also die Hälfte. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Sie erben daher jeweils zu einem Viertel.

Laut:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gemeinsam-erben-ohne-Streit-article10815821.html
könnt ihr euch gegenseitig als Alleinerben bedenken. So bekommen die Kinder wohl immer noch ihren Pflichtteil, aber sie stehen nicht sofort mit im Grundbuch. Diese Aussage habe ich auch auf anderen Seiten gefunden.

Zum Abschluss noch ein Rechenbeispiel, welches dir vielleicht die Angst nimmt:
Hauswert 250'000 €
Ihr steht beide im Grundbuch:
Damit gehört dir eine Hälfte schon. 125'000 €
Die andere Hälfte wird dann wie folgt aufgeteilt.
Du erhältst weitere 62'500 €
Dein Stiefkind hat dann ein Anrecht auf 20'833,33€
Vielleicht ist dies schon die Summe, vor der du Angst hast oder sie zeigt dir, dass es in relativen Zahlen vielleicht doch nicht so übel aussieht. Uns wurde angeraten diesen Betrag anzusparen (da gibt es noch weitere Aussagen zu, aber das würde den Rahmen sprengen)

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

LG

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Liebe sira,

Danke dir für deine ausführliche Antwort. Schade, ich hätte gedacht, dass es eine Methode gibt, dass erst die Ehepartner und dann erst die Kids Erben. Berliner Modell schwirrte mir da im Kopf rum. Dann bleibt wohl doch nur die Variante, dass das Haus allein auf meinen Namen läuft. Jetzt muss ich das nur noch meinem Mann schonend beibringen:)

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https://de.m.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament

So weit ich weiß geht es hier mit. Ich würde mich notariell beraten lassen.

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Liebe Batu,

das Erbrecht ist eine komplizierte Angelegenheit. Am besten, Sie holen sich einen Termin bei einem spezialisierten Anwalt, um die Sache individuell zu besprechen. Im Allgemeinen kann man sagen, dass bei der gesetzlichen Erbfolge in Patchworkfamilien "das Gut wie das Blut" fließt. Es erben also alle leiblichen Kinder. Stirbt Ihr Mann vor Ihnen, so erben Sie gemeinsam mit den Kindern (bei Zugewinngemeinschaft). Der leibliche Sohn Ihres Mannes würde also seinen Anteil einfordern können. Ob es da eine Regelung gibt, die Ihnen in Ihrem speziellen Anliegen hilft, wäre mit einem Anwalt abzuklären.
Schauen Sie auch mal auf folgende Seite:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/worauf-muessen-patchworkfamilien-achten_005142.html
Hier sind noch interessante Ausführungen aufgelistet, mit denen Sie sich mal ganz in Ruhe beschäftigen können.
Vielleicht können Sie auch mit dem Sohn Ihres Mannes in Ruhe sprechen, um herauszufinden, ob er seinen Anteil sofort einfordern möchte?

Viele freundliche Grüße,
Melanie Matzies-Köhler

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Bevor du dir hier halbgaren Rat suchst, würde ich euch bitten, ZEITNAH einen Termin bei einem guten Notar zu machen. Der kennt sich genau aus und der wird euch gut beraten.
Gerade bei etwas "unübersichtlichen" Familienkonstellationen ist es wichtig, alles notariell exakt festzulegen, damit keiner zu kurz und alle zu ihrem guten Recht kommen. Das erspart viel Kummer und Tränen, glaub mir. Und natürlich, bei veränderter Situation, muss der "letzte Wille" immer wieder aktualisieren werden!!

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Also ich kann nur empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen. Der Notar muss unparteiisch sein, dies ist in manchen Konstellationen nicht sinnvoll, zumal der Notar nur im Zusammenhang mit dem zu erstellenden Testamten / Erbvertrag berät.

Die Materie des Erbrechts ist hochkomplex und inhaltlich eine der kompliziertesten des deutschen Rechts, eng an das Steuerrecht geknüpft.

Es wird sich sicher eine Lösung finden lassen, vielleicht mit einem gemeinsamen Testament, dass detaillierte Regelungen für die Kinder enthält. Mein Rat; sucht einen Fachanwalt für Erbrecht auf.

Ich mache die Juristerei beruflich und kann nur dringend vom Lesen bei Dr. Google & Co. abraten.

Alles Liebe
Lola#winke

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Sorry, mein Fehler, wir leben in Hessen, da geht beides in Personalunion, mein Papa ist beispielsweise Anwalt für Familienrecht UND Notar. Erst wird beraten, dann wird geregelt ;-)

Natürlich sollte man sich zunächst anwaltlich beraten lassen und dann erst den Notar aufsuchen. Wobei hier die Unparteilichkeit ja wegfällt, es geht ja gerade nicht um einen Streitfall, sondern um ein Paar, das GEMEINSAM und EINTRÄCHTIG seinen Nachlass und alle damit verbundenen Dinge schriftlich regeln möchte.

Man möchte nicht glauben, wie oft und wie viel beim Erben schiefgeht, wenn kein Profi dran war...

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