Hallo,
ich muss heute auch mal was fragen... Da unser Hermes Shop ums Eck geschlossen hat, verschicke ich in letzter Zeit mehr über DHL. Ich habe vor Weihnachten bei Ebay eine elektrische Schreibmaschine verkauft. Versand war natürlich ein versichertes Paket. Nun ist das Paket bei der Dame beschädigt angekommen. Sie ist damit ordnungsgemäss zur Post und hat ne Schadensaufnahme machen lassen und die Post hat das Paket zur Prüfung eingeschickt. Nun habe ich heute die Schreibmaschine wiederbekommen mit nem Schreiben von DHL, dass die Verpackung nicht den AGB der deutschen Post AG entsprechen würde
Ich bin eigentlich ein sehr sorgsamer Einpacker. Die Schreibmaschine war in einem recht großen Karton in Luftpolsterfolie (also diese Knisterfolie!) eingepackt und der Karton war natürlich zusätzlich mit Zeitungspapier ausgestopft. Nun habe ich die Begutachtung des Paketes bekommen. Da steht drauf: Außenverpackung: zu klein und instabil Wellpappkarton (einwellig), Innenverpackung: Knüllpapier und Luftpolsterfolie, Verschluss: PVC Klebestreifen. Nun scheint also der Karton nicht stabil genug gewesen zu sein
Hat man bei der Post überhaupt ne Chance, wenn die Ware beschädigt wurde? Man hat doch vermutlich jetzt keine Chance dagegen anzugehen oder? Selbst die Empfängerin sagte, dass es gut verpackt gewesen sei, aber das Ding trotzdem kaputt sei. Die Post hat ihre AGBs doch vermutlich so gestrickt, dass sie sich immer rausreden können oder? Hat man überhaupt ne Chance auf Ersatz bei beschädigter Ware? Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Und vor allem, was würdet ihr mit dem Käufer machen? Volle Summe erstatten? War ja anscheinend meine Schuld, wenn der einwellige Karton nicht stabil genug war?
Gebt mir doch mal bitte einen Rat... Und bitte nicht den Rat, dass ich lieber wieder über Hermes schicken soll
LG, Julia
DHL Frage - versichertes Paket
Hallo das Problem hatte ich kürzlich mit GLS . Ware kam nicht heile an . Ging auch so vor wie du,sollte erst mal Bilder machen von der Ware davor und wie es angekommen ist schicken.Davor versuchten sie noch mir streitig zu machen,das ich die 7 Tage nach Ankunft, die Meldefrist verstrichen hatte.
hatte aber per Email angeschrieben wo ich den Beweis hatte.
Dann kam ein Schreiben das sie Ware vom Verkäufer als i.O unterschrieben wurde ( ein Fehler,da die Außenverp,beschädigt war ).Obwohl es als leicht zerbrechlich und nicht stapelbar gekennzeichnet war ( alles abgerissen und kaputt )
Als nächstes sollte ich die Verpackung einschicken , Problem der Versand war nach Östereich.
So kamen eins nach dem anderen was sie verlangten.Ehrlich ich bin absolut nicht der Aufgebertyp,aber das wurde mir alles zu viel,da ich auch gerade noch ein sehr anstrengendes Baby zu der Zeit hatte.
Ein Tip, mein Mann arbeitet in der Spedition , Pakete immer insofern ein kleines Loch oder was auch immer ist,nicht annehmen ,oder es als beschädigt angenommen auf dem Scanner vermerken lassen.Auch sich zeigen lassen auf dem Scanner,das es so eingetragen wird und abgeschickt.
Hatten auch gerade den Fall und haben es zum Glück so gemacht. Der teure Plasmafernseh war nämlich mehrfach gerissen im Bilschirm .
So durften sie ihn gleich wieder mitnehmen
L.G Tina
Hallo Tina,
danke für die Antwort. Also meinst du habe ich da keine Schnitte gegen DHL? Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass DHL ihre AGBs recht weit gestrickt hat und es immer so auslegen kann, dass sie es nicht waren. In meiner Begründung war nun der Karton zu instabil, wobei das völliger Schmarn ist! Es war ein normaler Karton für einen normale Schreibmaschine. Die wiegt ja auch keine 50 kg
Wie würdest du dich denn jetzt mit dem Käufer einigen? Das kaputte Ding ist jetzt zu mir zurückgekommen? Vollen Kaufpreis mit Porto erstatten, weil der Karton nur einwellig war? Kaufpreis ohne Porto? Evt. den Schaden teilen? Aus der Sicht des Käufers wäre es ja ärgerlich... Aus meiner aber auch... Ich werde ja nie wieder was versichert verschicken. Haften die ja eh nicht für...
LG, Julia
Ob DHL, hermes Paypal das ist alles nur Werbung . Im Falle eines Falles haste eh keine Chane oder zahlst selber drauf.
kaufte kürzlich für meinen Sohn ein Spiel und das war nicht in Englisch angeben,kam aber so.
VK wollte es nicht zurück nehmen,Ebay sagt,hätte er benennen müssen.
Paypal gemeldet,sollte zu einem Gutachter und dieses bestätigen lassen . der hätte mehr gekostet als das Spiel.
Aber habe es geschafft den VK in die Knie zu kriegen und bekam mein Geld zurück.
Also Paypal mit Käuferschutz ?
Ich würde noch nicht aufgeben.Wurde in den AGB geschrieben,das du ab einen gewisses Gewicht ,keine einwellige Pappe nehmen darfst ,das es verstärkte sein muss ?
Schau mal nach
L.G Tina