Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Sarah,

vielleicht könntest Du mir weiterhelfen? Ich arbeite seit 1.1. in Teilzeit als Reinigungskraft, habe schon zwei Jahre vorher dort immer wieder ausgeholfen, war also bis 31.12.16 auf 450€-Basis dort beschäftigt, habe aber in den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft dort nicht ausgeholfen und somit auch nichts verdient. Da ich evtl. ein Beschäftigungsverbot bekomme ist nun meine Frage, auf welcher Grundlage sich das Gehalt dann berechnet. Denn in den drei Monaten vor Schwangerschaft war ich dort ja auch nicht versichert, da ja nur Minijob. Und es wurde ja nur mein Vertrag umgestellt, ich bin ja nicht neu eingetreten, was die Berechnungsgrundlage erst ab 01.01.17 rechtfertigen würde. Sollte ich ein Beschäftigungsverbot bekommen stehe ich ja vor dem nichts????.

Für eine unparteiische Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

1

Hallo ginojenny2004,

soweit ich richtig informiert werde, wird bei Angestellten die letzten 12Monate vor dem Mutterschutz angerechnet, egal wann man was angefangen hat. Bei einem Beschäftigungsverbot wird das Grundeinkommen der Brschäftigung angerechnet, denn das ist ja das was man bekommt.
Am besten du informierst dich in der Elterngeldstelle, die müssen es am besten wissen.

Grüße
Hebamme Sarah