Beschäftigungsverbot

Hallo meine Freundin ist auch schwanger, sie arbeitet beim Zahnarzt. Jetzt bekommt sie von ihrem Frauenarzt kein Beschäftigungsverbot sie sagt das soll ihr Arbeitgeber ausstellen. Ist sowas richtig? Sie darf doch schwanger nicht in dem medizinischen Beruf weiter arbeiten.

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Ich bin zwar keine Hebamme antworte dir aber trotzdem mal :)

Ja das idt richtig. Ein Beschäftigungsverbot aufgrund des Berufes muss vom Arbeitgeber oder Amtsarzt kommen.

Der Frauenarzt ist nur zuständig wenn es aus medizinischer Sicht für Mutter oder Kind ein Problem gibt.

Evtl kann der Chef deiner Freundin sie an den Empfang setzen.

Die beiden sollten einen gefährdungsbogen zusammen ausfüllen.

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Ja aber es ist doch gefährlich für das Kind wenn sie weiter dort arbeitet. Deshalb versteh ich die Entscheidung ihrer Ärztin nicht.

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Was soll daran denn gefährlich sein? Sie darf höchstens nicht mehr Röntgen etc. Wenn es aber die Möglichkeit gibt sie an den Empfang zu setzen, dann wird der Arbeitgeber das evtl machen. Es sei denn er sieht es anders, dann muss das BV von ihm kommen.
Ich selber bin auch gerade schwanger und wir arbeiten in unserer Firma mit Chemie, hätte es bei mir keine gesundheitlichen Gründe gegeben, würde ich auch noch arbeiten, bin nun aber seid der 21 SSW zuhause. Ich hab solang gearbeitet wie ich konnte und wollte eigentlich auch bis zum Schluss, aber manchmal läuft es eben einfach anders.

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Hallo jessicaleila,

wenn der Beruf eine Gefährdung für die Schwangere darstellt, zB durch Infektionen, Röntgenstrahlen, Chemikalien usw. muss der Arbeitgeber für eine Stelle sorgen ohne Gefahren, ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen.

Wenn die Schwangerschaft gefährdet ist zB durch Blutungen oder vorzeitige Wehen, spricht der Arzt das BV aus um Mutter und Kind zu schützen.

Grüße
Hebamme Sarah