Elternzeit

Guten Morgen ,
Werde zum ersten Mal Mutter gehe noch als Vollzeit Arbeiten und bin in der 28ssw , gehe ab dem 05.03 in Mztterschaft , und nun zu meiner Frage wann muss ich bei meinem Chef die Elternzeit einreichen ?

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Ich bin zwar nicht die Hebamme, aber vielleicht darf ich dir die Frage auch beantworten ^^

Dein Mutterschutz geht normalerweise (außer man erwartet Zwillinge oder so) 6 Wochen vorm errechneten ET los und geht 8 Wochen nach der Geburt weiter.
(Sollte das Kind früher kommen, dauert der Mutterschutz trotzdem die gesamten 14 Wochen - kommt das Kind später, gelten die 8 Wochen ab der Geburt und der Mutterschutz verlängert sich dadurch automatisch.)
Du musst deine Elternzeit beim AG 7 Wochen vorher ankündigen und hast somit noch nach der Geburt eine Woche Zeit.

Wenn der Vater jedoch auch direkt zu Beginn Elternzeit nehmen möchte, sollte er das spätestens 7 Wochen vorm errechneten ET machen und eindeutig formulieren, dass er den ersten (und vielleicht weitere) LEBENSMONAT(E) Elternzeit nehmen möchte. Somit gilt die Elternzeit dann ab dem Tag der Geburt für einen oder mehrere Monate. Kein genaues Datum nennen und immer von Lebensmonaten sprechen, das ist wichtig ;)

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

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Vielen Dank das hat mir sehr weiter geholfen .:)
Dann weis ich ja jetzt wann ich es angeben muss jetzt hätte ich nur noch eine Sache :), muss ich für die Elternzeit selber ein Schreiben aufsetzen an den Arbeitgeber oder muss ich dafür ein bestimmtes Formular haben .?

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Sehr Gerne :)

Ein Formular gibt es da nicht, am besten machst du einfach ein kurzes Anschreiben fertig, das ungefähr so aussieht:

"Sehr geehrter Herr/ Sehr geehrte Frau ...,

hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines erstgeborenen Kindes. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von 7 Wochen, teile ich Ihnen die ersten X Lebensmonate des Kindes, mit Berücksichtigung der Mutterschutzfristen, als Zeitraum der Elternzeit mit. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der xx.xx.2018.

Bitte quittieren Sie mir den Erhalt des Schreibens als schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Xxx"

Da hast du alles wichtige drin. Ich hab die Bescheinigung vom Frauenarzt als Kopie noch hinzugefügt. Als Beleg. Und eine vom AG unterschriebene Kopie des Antrags wieder mitgenommen - für meine Unterlagen. Ablehnen darf der Arbeitgeber es ja nicht, deshalb ist der Ausdruck "Antrag" irreführend, aber heißt nun mal so ^^