Beschäftigungsverbot Kita

Guten Tag, ich bin 31 und arbeite in der Kita. Ich bin Kinderpflegerin und bin immer für das Windeln zuständig, da die Erzieher immer mich dafür beauftragen. Ich arbeite in zwei Gruppen weil diese im Nachmittag dauerhaft zusammen kommen, aber auch vormittags ist es den Kindern möglich im Flur oder in meine Gruppe zu kommen. Die Kinder sind 1-3 Jahre alt. Es sind auch einige 1 jährige dabei diese ich füttere und wie gesagt Windeln muss. Ich war bereits beim Frauenarzt und diese hat meine Immunität geprüft, alles ist soweit in Ordnung sagt diese. Allerdings meint Sie, dass Winkeln auch ein Risiko für mich sein kann, aber Sie mir dafür kein Arbeitsverbot geben kann. Da ich vor dieser Schwangerschaft einen Abort in der 5+1 hatte. Habe ich nun sehr große Angst mein Baby wieder zu verliehren das jetzt in der 6+4 ist. Auch muss ich oft Kinder tragen die 3 sind, da diese nicht hören und weglaufen, wenn sie zum Beispiel eine Windel bekommen sollen. Dazu haben wir noch ein Liebeswerden aber eingeschränkten Jungen in der Gruppe, der Gegenstände wirft bei einem Wutanfall. Dieser ist bald 3 Jahre. Ein Betriebsarzt hat sich nicht bis jetzt bei mir gemeldet, obwohl ich schon alles auf meiner Arbeit abgegeben habe zu meiner Schwangerschaft und meine Chefin das weiß. Muss sich der Betriebsarzt bei mir melden und muss dieser entscheiden ob ich arbeiten gehen muss oder nicht? Ich bin noch vom Frauenarzt bis zum 11.11.24 krank geschrieben. Danke und Liebe Grüße Frau Man

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Hallo,
ich kenne es tatsächlich aus meinem Umfeld nur so, dass Erzieherinnen vom Betriebsarzt schnell ein Beschäftigungsverbot wegen der Infektionsgefahr bekommen. Ich habe mal gehört, dass in manchen Kitas Unterschiede bei vorhandenen Antikörpern gemacht werden. So oder so sollte das geklärt werden bevor du wieder zur Arbeit musst. Vielleicht rufst du noch einmal bei deiner Chefin oder beim Betriebsarzt an.
Alles Gute, Hebamme Jana