Freistellung Arbeitgeber wegen Vorsorgeuntersuchung

ich hatte gestern das erste mal einen vorsorgetermin (der mit dem zuckertest) während der arbeitszeit, sonst habe ich die termine immer in die freizeit gelegt und jetzt gibt es hier auf arbeit unstimmigkeiten: ich hätte gestern arbeiten müssen von 8.00 - 16.30, den frauenarzttermin hatte ich von 8.25 - 9.30 (in der zeit war ich in der praxis). der frauenarzt hat mir eine bescheinigung für den termin ausgestellt (mit der o.g. zeit), dazu kommt ja die wegezeit von A nach B sind das 20-25 min, heißt es wäre unsinn gewesen früh nochmal auf arbeit zu fahren und nach dem termin war ich 10.05 uhr auf arbeit, da ich noch kurz zuhause dran war um mein essen für die arbeit zuholen. so die kollegin bei mir auf arbeit die für die Zeiterfassung zuständig ist, hat jetzt nur den reinen arzttermin erfasst, also 1h und 5min, die restliche stunde ist jetzt eine minusstunde für mich. ich bin der meinung das ich auch für die wegezeit freigestellt bin. maximal kann sie mir 10 min abziehen, in denen ich nochmal zuhause war. wie ist das?

1

liebe ophelia,

ihr Arzt hat völlig richtig gehandelt und ihnen die zeit bescheinigt in der sie in der Praxis waren. Die Wege die noch dazu kommen müssen sie mit dem Arbeitgeber klären da ihr Arzt damit nichts zu tun hat rechtlich. Vielleicht erklären sie das nochmal bei ihrem Arbeitgeber, zumal man an der Praxisadresse und der Adresse der Arbeit ja sehen kann dass diese nun wahrscheinlich nicht in einer Strasse liegen sondern ein Weg dazwischen ist.
Alles gute!
fw