Hallo, ich bin zur Zeit in der 7ssw. Hatte 2014 eine Fehlgeburt in der 7ssw und Januar dieses Jahres in der 8ssw..ich wollte gern wissen, ob ich aufgrund meiner „Vorgeschichte“ eine Chance habe ein beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin zu erhalten?danke im Voraus für Ihre Antwort!
Beschäftigungsverbot
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Liebe monikb,
bitte besprechen sie das individuell mit ihrer FA. Eigentlich gibt es aber keine medizinische Indikation dafür. Frühe Abgänge haben 30 % aller Frauen und stellen für die nachfolgende Grav keine Indikation dar. Auch ein BV würde an dem Verlauf in den ersten 12-14 SSW nichts ändern leider. Alles Gute für Sie!
fw