individuelles Beschäftigungsverbot

Guten Abend.
Ich bin Ärztin auf einer Kinderstation, schwanger und negativ in sämtlichen Titern. Würde an dieser Stelle ein individuelles Beschäftigungsverbot greifen, das besagt, zB. nur noch Schreibtischarbeiten durchführen zu dürfen?

Vielen Dank

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Hallo Julia,

wahrscheinlich schon. Die Entscheidung obliegt aber dem Betriebsarzt und dem Arbeitgeber ihre Krankenhauses, mit dem sie das weitere Procedere oder auch einen alternativen Arbeitsplatz besprechen sollten. Alles gUte, fw