Unterbindung nach 1. Kind. Besonderer Grund

Schönen Guten Morgen!

Ich bin mit dem 1. Kind schwanger. Das war geplant und es musste auch geplant werden, weil ich unter einer Stoffwechselkrankheit leide (Phenylketonurie).
Die Ernährung musste deswegen strengstens und komplett umgestellt werden auf Eiweißarme Ernährung, sonst hätte das Kind Diverse Fehlbildungen und/oder Behinderungen bekommen können. Selbst mit angepasster Ernährung und strenger Überwachung der Uniklink, sind diese Problemchen leider nicht zu 100% auszuschließen.

Da ich bei diesem einen Kind bleiben möchte, weil ich die Risiken kenne und mit steigendem Alter die Wahrscheinlichkeit der Risiken ja nicht weniger wird und weil es eben ein extremer einschnitt in mein Leben Bedeutet hat mit viel Verzicht und Angst vor allem was passieren kann, würde ich trotz meinem im Verhältnis geringen Alters (26) gerne eine Unterbindung machen lassen.

Wäre das unter diesen Umständen denn eine Ausnahme? Oder wird es Wahrscheinlich trotzdem nicht gemacht werden können (weil nur ein Kind und eben noch Jung)...

Fände ich persönlich nicht ganz okay, denn ich möchte aufgrund der Umstände nur ein Kind und bin zufrieden, wenn DAS Gesund zur Welt kommen kann.

Vielleicht haben Sie ja Rat für mein nicht ganz Unwichtiges Thema. Nämlich verhindern zu wollen, dass es beim 2. Kind passieren kann, dass es eben kein richtiges Leben haben kann, oder frühzeitig sterben muss, weil die Überlebenschance nicht hoch ist.

Verhütung ist zwar ein bekanntes Thema, aber aufgrund der Umstände, möchte ich nicht einmal nur ein kleiner Prozentanteil zulassen, bei dem es eben doch passieren könnte, dass ich wieder Schwanger werde. Und dann noch ungewollt, weil ja kein 2. Kind mehr kommen soll.

Liebe grüße

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hallo, ich verstehe ihre Gedanken und Ansichten und würde die als Arzt respektieren. Nun müssen sie das aber mit den Kollegen der Geburtsklinik oder ihrem Gyn besprechen um ggf jmd zu finden der es trotz des jungen Alters durchführt. Das ist manchmal nicht so einfach. Ob dann dafür die Kosten übernommen werden ist auch fraglich und sollte im Vorfeld unbedingt mit der KK abgesprochen werden. VG fw