Kaiserschnitt vom arzt abgelehnt trotz Makrosomie

Hallo,

Und zwar befinde ich mich nun schon in der 39. SSW.
Meine Ärztin hat im 7. Monat gesagt unser kleiner wäre wohl sehr groß und schwer. Wir waren bei der Feindiagnostik und sie bestätigte auch das er wohl eher ein schweres Kind wird. Im Krankenhaus zur Geburtsplanung hieß es dann ob wir die Geburt früher Einleiten damit er zur geburt nicht noch schwerer wird. Das habe ich aber abgelehnt, weil ich keinen Grund sehe auf Spekulationen ihn früher zu holen. Nun habe ich für mich entschieden das wenn bis zum ET er sich nicht alleine auf den weg macht, ich einen Kaiserschnitt möchte um Risiken vorzubeugen.

Nur sagen mir die Ärzte das Medizinisch kein Grund dafür wäre einen zu machen, was ich sehr widersprüchlich finde, weil sie ihn aufgrund seine Gewichtes eher holen möchten.

Meine Frage ist, kann ich aufgrund der Diagnose darauf bestehen einen Kaiserschnitt zu bekommen, oder muss ich den Kaiserschnitt dann selbst bezahlen?

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hallo, letztlich können sie drauf bestehen, gerade weil bei Makrosomie ja auch ein Risiko für zb Schulterdystokie besteht.... Die meisten Kliniken machen das dann auch nach sehr gründlicher Aufklärung und Beratung. Dazu kann man die Klinken aber auch nicht zwingen weswegen immer ein guter gemeinsamer Weg wichtig ist. Ggf müssen sie sich eine andere Klink suchen sollte die Kommunikation nicht stimmen bei ihnen beiden. Eine Kostenübernahme der KK ist eigentlich Standard dafür. Leider haben sie nicht geschrieben wie schwer das Schätzgewicht ist und ob es eine echte Makrosomie ist....VG fw

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Vielen dank für die schnelle Antwort.
Er wurde in der 38. Woche auf 3600g und 53cm geschätzt. Wenn meine Frauenärztin mir aber eine Einweisung gibt mit dem wunsch einen Kaiserschnittes durchzuführen und das auch mein wunsch ist, muss man dem doch nachgehen oder?
Ich habe auch einfach Angst das etwas während der Geburt passieren kann.

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hallo, die Klinik entscheidet selbst was sie tut. Eine ambulante Ärztin kann es aber gern empfehlen. Am besten sie sprechen mit der Klinik!VG fw