Auskunftspflicht Ärztin Beschäftigungsverbot

Guten Tag,

ich befinde mich derzeit aufgrund einer psychosomatischen Belastungssituation im Beschäftigungsverbot bis zur Geburt. Anschließend läuft mein Vertrag aus und ich werde daher nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren. Meine Frauenärztin hat mir heute mitgeteilt, dass sollte der AG bei ihr nachfragen sie den Grund psychosomatische Belastungssituation nennen muss. Ist das so richtig? Ich war ein bisschen verwundert, da es sich dabei ja doch um ein sehr privates Thema handelt, dass ich nichtmal mit engen Verwandten bespreche geschweige denn mit Freunden und schon garnicht mit meinem Vorgesetzten oder Arbeitskollegen. Da ich trotz allem einfach nur dankbar bin, dass meine Not gesehen wird und meine Frauenärztin eine tolle Ärztin ist wollte ich da nicht direkt im Gespräch nachbohren. Mir fallen aber Stichworte wie ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz ein, ist dass denn wirklich so dass man dem AG Rechenschaft über medizinische Tatsachen abliefern muss wenn er beim Facharzt nachfragt wieso der FA ein Beschäftigungsverbot ausstellt?

Ich wäre wirklich sehr über eine Antwort dankbar, da ich mich in einem Beruf mit häufig auch psychisch belasteten Menschen in Notsituationen befinde ist es mir irgendwie extrem unangenehm mir vorzustellen, dass mein Vorgesetzter und damit dann wahrscheinlich meine ganze Abteilung (auch wenn ich nicht zurück kehre) davon erfährt. Natürlich nehme ich das sollte es eine gesetzliche Regelung dazu geben in Kauf, ich hab ja dann auch keine andere Wahl.

Viele Grüße und vielen Dank im Vorfeld für Ihre Antwort 🍀😊

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hallo, ganz klar unterliegt ihr Arzt auch ihrem AG gegenüber der Schweigepflicht. Ihr AG kann ja gern fragen, bekommt aber sicher keine Antwort. vG fw

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Vielen Dank für die rasche Antwort :)!