..............sowas braucht man ja zum Heiraten wenn das Kind den Namen des Ehemannes annehmen soll...........
Nun bekomme ich diese Bescheinigung und da steht drin :
.......................nach den derzeitigen Einträgen des Registers keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen gem- $1626 a....von Ihnen und dem KV abgeben wurden.
Kann mir das jemand übersetzen?
Lieben Dank
Jana
Bescheinigung übers alleinige Sorgerecht zwecks Hochzeit
wenn das Kind den Namen des Vaters annehmen soll,müsst ihr vorher zum Amt (bei uns das Jugendamt) gehen und die Vaterschaftsanerkennung (ohne Vaterschaftsanerkennung kein gemeinsamens Sorgerecht) und das Sorgerecht für beide Elternteile beantragen (sonnst trägt das Kind trotz der Hochzeit deinen Namen). Ich finde es Quatsch,den nach der Hochzeit habt ihr eh (soweit ich weiß) beide das Sorgerecht??? Aber egal,es muss halt so gemacht werden.Mit der bestätigten Sorgerechterklärung vom Kindsvater müsst ihr dann zum Standesamt gehen und die geben euch erst dann das okay für den gemeinsamen Familiennamen,auch für´s Kind.
Wir haben es auch erst vor kurzem durch gemacht.Daher weiß ich da jetzt bescheid.Falls ich undeutlich geschrieben hab oder du noch fragen hast,kannst mich mit Fragen gerne löchern,ich helfe dir gerne weiter.
lg,olrece + celine (2j) + baby iinside (12+3 SSW)
Hallo Olrece,
danke für deine Anwort.
Bei uns ist aber mein zukünftiger Mann nicht der KV. Das ist dann wieder was Anderes. Zum KV besteht kein Kontakt mehr, er hat ihn abgebrochen.
Wir werden dann später eine Adoption beantragen.
LG Jana
Nee, du meinst die "normale" Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung.
Hier ist das Thema aber der Namenserteilung an ein nicht leibliches Kind im Zuge der Eheschließung.
Aber noch kurz zu deinen Ausführungen: Wenn man heiratet und die Vaterschaft schon vorher vom leiblichen Vater anerkannt wurde, dann bekommt das gemeinsame Kind automatisch den Familiennamen im Zuge der Eheschließung und die Eltern erhalten auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Da braucht man kein extra "grünes Licht" mehr vom Standesamt.
Und das weiß ich so genau, weil wir genau diesen Fall erst letztes Jahr hatten.
Grüßle
p
Das heißt übersetzt:
"So weit uns bekannt ist, haben Sie und der Kindsvater nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragt."
Also logische Schlußfolgerung: Du hast alleiniges Sorgerecht.
Und das sollte die Bescheinigung ja aussagen, nicht wahr?
Ja, das sollte sie.
Das was du da hast ist eine Negativbescheinigung (keine Bange das ist richtig so) und besagt einfach nur, dass keine andere Sorgerechtserklärung, als die, dass du die alleinige elterliche Sorge hast, vorliegt.
Nicht verunsichern lassen vom Beamtendeutsch!
Grüßle
p
Das iat aber auch manchmal schwer zu verstehen
Danke dir.
LG Jana
Wir wollen nächstes Jahr heiraten und mein Sohn ist auch nicht das Kind meines zukünftigen Mannes.
Wie schon geschrieben, wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dann brauchst du dir nur das als "Negativbescheinigung" vom Jugendamt ausstellen lassen, damit bei der Trauung klar ist, dass es keinen anderen gibt, der etwas dagegen sagen könnte, dass das Kind den Namen deines zukünftigen annimmt.
Hallo Jana,
uns steht das Gleiche bevor. Meine 8-jährige Tochter darf selbst entscheiden, ob sie den "Ehenamen" annehmen möchte oder nicht.
Jetzt brauchen wir nur noch ne "Negativbescheinigung" vom JA und danach müssen wir nochmal bei unserer Standesbeamtin vorbeigehen, da meine Süße sogar selbst unterscheiben muss.
Was brauche ich für´s JA? Nur die Vaterschaftsanerkennung?
VG
Anja