Hallo, weiß nicht, ob ich mit der Frage hier richtig bin.
Ich bin schwanger und wir möchten jetzt noch nicht heiraten, auch wenn es Nachteile hat.
Was genau müssen wir denn nun beachten bzgl. gemeinsamen Sorgerecht usw..?
LG Steffi
Unverheiratet und schwanger...was muss man beachten?
Hallo, ihr müßt auf jedenfall zum Rathaus , Standesamt und eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung machen... Dein Mann und du müßt dies unterschreiben. Macht ihr es nicht und dir passiert jetzt was , zb. du läufst vors Auto oder bei der Geburt passiert dir was, ( was wir nicht hoffen wollen), hat dein Freund keinen Anspruch aufs Baby... Dann haben deine Eltern das Sorgerecht oder ne Pflegefamilie...
Wir haben dies damals auch gemacht. Kostet auch nichts. Ist hat alles nur rechtlich..
Das gemeinsame Sorgerecht besteht erst wenn Ihr verheiratet seid , sonst dast du es alleine.
Oder Ihr müßt zum Jugendamt und dies auch beantragen... Kostet aber was und nicht gerade wenig. 30,- euro glaub ich.
Dies haben wir nicht gemacht , weil wir eh vor hatten zu heiraten und solange hat ich es halt. Jetzt mit der Hochzeit, mein Mann und ich gemeinsam...
Hoffe dir etwas geholfen zu haben
lg Jessi
Hi Steffi!
Genau, Du musst erst zum Standesamt, wo Dein Freund die Vaterschaft anerkennt. Dann kannst Du zum Jugendamt, wo dann das Sorgerecht aufgeteilt wird.
Viele Grüße, Agathe
Die Vaterschaft kannst du auch beim Jugendamt anerkennen lassen. Das werden wir auch demnächst noch tun. Aber ich kann dir leider nicht sagen, was du dafür für Unterlagen benötigst.
Hi,
wir mussten auch nur zum Jugendamt und dort das gemeinsame Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben. Unsere Geburtsurkunden mussten wir auch mitbringen und den vorraussichtl. ET nennen. Nach der Geburt mussten wir nur nochmal anrufen und das tatsächliche Datum und den Namen durchgeben.
Mehr war das nicht. Bezahlt haben wir auch nichts.
Bei der Geburt mussten wir die ganzen Dokumente im Krankenhaus abgeben und sie haben es zum Standesamt weitergegeben für die Geburtsurkunde der Kinder.
Liebe Grüße
Kathleen
Hallo!
Wirkliche Nachteile hat man eigentlich nicht wenn man nicht heiratet, so sehe ich es jedenfalls. Gibt hier bestimmt ne Menge andere Meinungen dazu.
Ruf beim JA an. Dort kannst du dann einen Termin machen bzgl. der Vaterschaftsanerkennung und dir wird auch gesagt, was du mitbringen musst. Bei uns waren es die Geburtsurkunden und den Mutterpass wegen dem voraussichtlichem ET.
Du musst keine Vaterschaftsanerkennung machen, aber so wird der Vater gleich in die Geburtsurkunde eingetragen und im Falle einer Trennung hast du dann einen Vater der dann Unterhalt zahlen musst. Ist also schon wichtig so eine Anerkennung.
Das Sorgerecht kannst du auch beim JA übertragen. Das würde ich mir jedoch überlegen. Du hast auf jeden Fall das alleinige Sorgerecht und nur mit deiner Unterschrift kann es übertragen werden (oder du heiratest den Kindsvater, dann geht das automatisch auf ihn über). Wenn du das gemeinsame Sorgerecht einmal erteilt hast, kannst du es nicht wieder zurücknehmen. Also überleg dir das gut. Ich hab für beide Kinder das alleinige Sorgerecht.
Bei alleinigem Sorgerecht solltest du nur überlegen, was im Falle deines Todes passiert. Wir haben ein Testament aufgesetzt in dem ich mitteile, dass ich mir wünsche, dass der Vater das Sorgerecht erhält. Ein Sorgerecht kann nicht vererbt werden, sondern wird dann beim Gericht festgesetzt, deine Wünsche werden aber soweit schriftlich festgehalten, berücksichtigt.
Dann könnt ihr euch noch überlegen, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll. Wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, ist einer der beiden Nachnamen möglich.
Alles wird dir beim JA aber auch nochmal genau erklärt.
Weiter Überlegungen die du anstellen solltest, sind zB. Wie sieht es mit einer privaten Rentenversicherung aus (finanziert von deinem Partner), da du als Unverheiratete keine automatischen Rentenzeiten durch den Partner erwirbst!?
Solche Sachen sollten auch geklärt sein.
Tip: Dein Partner ist dir Unterhaltsverpflichtet und kann dies steuerlich absetzen.
Bißchen lang geworden, aber das sind alles für mich wichtige Dinge gewesen.
Gruß Christiane
Wow, vielen Dank für die ausführliche AW!
Hallo!
Nur eine kleine Anmerkung:
Wenn das Kind den Nachnamen des Vaters erhält, ist dieser Fix, d. h. er kann nicht einfach geändert werden, falls Du Dich vom Vater trennst. (ist bei einem ehelichem Kind möglich)
... unser Kind bekam trotzdem Papas Namen.
LG
Anita