guten abend,
mein partner und ich heiraten nächstes jahr, ich hab eine tochter mit in die beziehung gebracht und sie heißt ja wie ich. sie möchte aber nach der hochzeit gern den namen meines partners annehmen.
wir geht das?
muss der leiblich vater einverstanden sein? muss er seine erlaubnis schriftlich machen?
kennt sich jemand damit aus?
liebe grüße
dasu
kind mit in die ehe gebracht, namensfrage
Hallo
wenn Kontakt zum Kindsvater besteht und er auch Unterhalt zahlt, sprich auch die Vaterschaft anerkennt ist dann muss er sein Einverständnis geben das sein Kind den Namen deines Mannes annehmen darf.
Lg chrisi
Wenn du alleiniges Sorgerecht hast entscheidest du ganz allein wie dein Kind heißt, vollkommen egal wie der Vater zu deinem Kind steht und was er davon hält.
Wenn ihr jedoch gemeinsames Sorgerecht habt (das ist bei uns der Fall) muss der Vater der Namenserteilung zustimmen, und zwar schriftlich.
Ich habe keine Lust auf Diskussionen diesbezühlich und werde aus diesem Grund einen Doppelnamen wählen, so habe ich den Namen meiner Tochter (der ja auch im Moment noch mein Name ist) udn den Namen meines zukünftigen Mannes.
LG Mila
meine beste Freundin war auch in dieser Situation. und es ist wir folgt.Hat das Kind deinen Mädchennamen und Du das alleinige Sorgerecht kann in der neuen Ehe eine Namensangleichung statt finden , der ehemann muss sein Einverständnis geben. Da brauch der Leidliche Vater nicht um Einverständnis gefragt zu werden . warst du mit dem Vater des kindes verheiratet sieht die sache etwas anders aus . Die Namensangleichung kostet ca. 20-25 euro . Erkundige dich am besten schon frühzeitig am Standesamt . Dort wird dann auch eine neue Geburtsurkunde ausgestellt .
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LG Feenengel
Hallo!
Wir haben das Thema auch aktuell gerade. Ich möchte gern heiraten und bringe ein Kind mit in die Ehe. Ich habe mich letztens erst informiert. Da ich das alleinige Sorgerecht habe (egal ob Vaterschaft anerkannt wurde) und meine Tochter meinen Nachnamen hat kann sie jederzeit den Nachnamen meines Mannes nach der Hochzeit annehmen. Sie muss aber da sie 9 ist dem Standesbeamten direkt sagen dass sie wirklich damit einverstanden ist, der Standesbeamte befragt dann dazu das Kind. Der leibliche Vater muss nur bei einer Adoption zustimmen, das sind zwei völlig verschiedene Sachen. Ansonsten hat er nur das Besuchsrecht wenn Du das alleinige Sorgerecht hast.
LG
Nessa
Ja er muß einverstanden sein, selbst wenn du das alleinige Sorgerecht hast.
Wenn er nicht einverstanden ist kannst du es einklagen
Lg
Sonja