hallo!
ich hoffe es gibt hier jemanden der in der selben situation war oder ist und der mir meine fragen beantworten kann!
mein lebensgefährte und ich wollen nächstes jahr heiraten. ich habe eine 5 jährige tochter, die nicht von ihm ist. meine tochter weiss das allerdings noch nicht das er nicht ihr leiblicher papa ist.der erzeuger hat sich noch nie gemeldet, zahlt allerdings regelmässig.
wenn wir jetzt heiraten, ist dann mein mann auch erziehungsberechtigter meiner tochter? bisher bin ich das ja immer nur alleine. und falls mir mal was zustösst, würde meine tochter bei ihm bleiben können, obwohl er nicht der leiblicher vater ist?oder würde sie zu ihrem leiblichen vater kommen der sie noch nie gesehen hat und noch nie interesse gezeigt hat?
ist das möglich das meine tochter und ich den nachnamen meines lebensgefährten annehmen oder geht das bei der kleinen nur im falle einer adoption? die käme für uns allerdings nicht in frage da der leibliche vater dann ja keinen unterhalt mehr zahlen braucht soweit ich weiss oder?
hm, ich hoffe jemand kann mir meine fragen beantworten.
lg
Hochzeit, aber was ist mit dem nicht leiblichen Kind?
Hallo....
Mir geht es leider auch so nein ist er leider nicht. Deine Tochter kann nur seinen Namen bzw euren Ehenamen annehmen.
Entwerder erkennt er die Vaterschaft an wenn sie noch keiner anerkannt hat! oder er nimmt sie als eheliches Kind an das heißt er müsste sie adoptieren.
Find ich auch ne blöde regelung aber gester hab ich mich darüber grad erkundigt.
Hoffe ich konnte Dir helfen
lg yve
danke für deine antwort!
also habe ich das richtig verstanden, wenn wir den nachnamen meines lebensgefährten als ehenamen wählen würden, könnte meine tochter diesen namen auch ohne adoption annehmen?
Ja genau!
Aber nur wenn Du das alleinige Sorgerecht hast! Ansonsten muss der Kindsvater zustimmen.
Musst einfach mit der Heiratsurkunde und Geburtsurkunde zum Standesamt die ändern dann den NAmen deiner kleinen.
lg
Ähm.
Ich bin ehrlich etwas erschüttert über dein Unwissen und auch dein Verständnis für die Situation.
Wenn der leibliche Vater zahlt, dann habt ihr doch sicher beide die Vaterschaft anerkannt.
Ehrlich. Wenn er der Vater ist und auch dafür zahlt, dann hat er auch Ansprüche!
Dh, wenn dir etwas passiert, dann kommt das Kind zu ihrem leiblichen Vater!
Selbst wenn ihr die Vaterschaft nicht anerkennen habt lassen (wovon ich nicht ausgehe, da er ja zahlt), dann ist es ein stillschweigendes Einverständnis zwischen euch beiden.
Du kannst doch nicht das Geld kassieren, aber Anrechte soll der leibliche NICHT haben???
Jedenfalls ist dein zukünftiger Mann nur durch eine Heirat nicht in einem Verwandschaftsverhältnis zu dem Kind. Dh keine Rechte, keine Pflichten.
Das Kind kommt nicht zu ihm und erbt auch nichts.
Er muss aber auch nichts zahlen - das Kind muss aber auch keinen Unterhalt zahlen, zB wenn er mal pflegebedürftig ist.
Ihr müsst überlegen.
1) der leibliche Vater bleibt Vater und zahlt schön seinen Beitrag. Dann hat er aber die RECHTE an dem Kind!!!
2) dein Mann adoptiert, dann bekommt ihr aber keinen Unterhalt mehr von dem leiblichen Vater.
Rein moralisch würde ich zu 2) tendieren.
Da du allein erziehungsberechtigt bist, sollte das leicht gehen.
hallo!
ich dachte ich hätte die situation richtig erklärt. der leibliche vater meiner tochter hat sich noch nie gemeldet, er hat die kleine noch nie gesehen, noch nicht mal nach ihr gefragt, nix. er zahlt, ja. aber erst seit er vom gericht dazu verdonnert wurde. die vaterschaft hat er auch anerkannt, aber auch nur weil er musste da ein gerichtlich angeordneter vaterschaftstest gemacht wurde.
also warum sollte er irgendwelche ansprüche haben auf meine tochter, die zwar auch seine tochter ist, was ihn aber noch nie interessiert hat?
wie könnte meine tochter falls mir etwas zustösst zu einem mann gebracht werden der noch nie was mit ihr zu tun haben wollte? das kann man doch ganz ehrlich nicht machen! es wird doch wohl zum wohle des kindes gehandelt oder etwa nicht!?
mein lebensgefährte ist ihr papa.mit ihm ist sie aufgewachsen. er sieht sie genauso als seine tochter. und er würde sie gern bei sich behalten im falle das mir was passiert.
so siehts einfach aus. wäre traurig wenn ein kind ihrem papa entrissen wird und zu einem mann gesteckt wird der ein fremder für sie ist.
gruss
Hallo,
das mit der Einbenennung wurde Dir ja schon erklärt. Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast und das Kind Deinen Namen trägt, ist das gar kein Problem, weil der Kindsvater nicht zustimmen muss.
Ich möchte nur noch anmerken, dass eine Einbenennung nicht ohne weiteres rückgängig zu machen ist, sprich wenn die Ehe scheitern sollte (was wir jetzt mal nicht hoffen, aber man kann ja nie wissen) und Du wieder Deine Mädchennamen annimmst, behält dann das Kind trotzdem den Nachnamen des "Stiefvaters".
Vielleicht wäre die Variante, dass Dein Zukünftiger Deinen Namen annimmt (er ist dem ja anscheinend nicht abgeneigt), die bessere ... oder aber Dein Kind behält seinen Namen, Dein Mann behält den seinigen und Du hängst Dir den Namen Deines Mannes als Doppelname dran (einen Doppelnamen kann man auch leicht wieder ablegen).
Zum Thema Einbenennung kannst Du hier Punkt 1.3.2.2.3 nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht
Was das Thema anbelangt, was mit Deinem Kind passiert, wenn Dir was zustößt, muss ich den Vorschreiberinnen widersprechen. Es ist nicht so, dass ein Kind automatisch zum leiblichen Vater kommt, vor allem nicht wenn keinerlei Kontakt besteht. Gerade wenn man nicht das gemeinsame Sorgerecht hat, wird das von einem Familiengericht geprüft und auch die Wünsche der Mutter berücksichtigt. Nur beim gemeinsamen Sorgerecht, geht man erst einmal davon aus, dass das Kind am besten beim Vater aufgehoben ist.
Um Dich abzusichern, kannst Du eine Verfügung aufsetzen, die wird auf alle Fälle berücksichtigt und natürlich wird auch das Kind befragt und geschaut, in welcher Konstellation es am Besten aufgehoben ist (ich persönlich kenne im Übrigen einen Fall, bei dem das Kind nach dem Tod der Mutter beim Stiefvater blieb, obwohl die beiden noch nicht einmal mit einander verheiratet waren).
Lies mal hier zum Thema Verfügung:
http://www.umstaendehalber.com/recht/mediation.asp#testament
Gruß,
Julia
das kind wir in aller regel in einem solchen fall nicht von deinem zukünftigen ehemann weg genommen und zu seinem leiblichen vater gebracht. hier wird zu gunsten des kindeswohl entschieden und da dein kind wohl einen sehr engen kontakt - eben einen "väterlichen" bezug zu ihm hat, wird das kind wohl bei ihm bleiben. zumal der KV sich bis heute nur finanziell gezeigt hat - dies ist ihm allerdings sehr hoch anzurechnen!
ich muss dir ehrlich sagen - als frau die in der selben situation ist - das ich deine einstellung ein wenig raffgierig erachte. zahlen soll er mal schön weiterhin - und das würde mit einer adoption eben weg fallen.
wenn ihr komplett ehrlich gemeint handeln würdet,. dann würdet ihr dem KV das angebot machen, dass dein zukünftiger mann euer kind adoptiert und damit wäre auch alles geregelt, wenn dir etwas passiert.
frag doch den KV einmal ob er auch die rechte abtreten will wenn er sie / ihn sonst nicht sehen will.
lg brujita
also ganz ehrlich du,ich seh das so, wenn jemand sich nicht um sein kind kümmert, dann kann er doch wenigstens zahlen. warum sollten wir auf das geld verzichten? ICH muss meiner kleinen süssen maus irgendwann das herz brechen und ihr sagen das ihr leiblicher vater nie nach ihr gefragt hat.DAFÜR darf er ruhig zahlen.
meine meinung.
lg
wenn er schon zahlen darf, dann finde ich es allerdings auch nicht richtig sie im glauben zu lassen, dass dein zukünftiger ihr papa ist. geld nehmen ja, aber vater nennen nein - das finde ich nicht in ordnung. ich finde es generell nicht ok wenn man kinder regelrecht anlügt indem man ihnen nicht von anfang an die wahrheit sagt. meine tochter weis auch wer ihr vater ist - das ist meines erachtens wichtig für das kind - für mich ist nicht auszumalen, was in kindern vorgeht, wenn sie nach jahren erfahren, dass sie die ganze zeit mit einer lüge aufgewachsen sind.
aber das ist meine meinung.
du sagst sie sieht ihn als vater an, dann solltet ihr auch so konsequent sein und das kind adoptieren um es auch nach außen klar zu stellen und dann kann man es dem kind auch ganz klar erklären.
grüße
brujita
Verstehe ich das richtig?
Ihr wollt also alle zusammen wie eine Familie leben, dein Partner soll alle rechtlichen Vorteile eine Vaters zu deinem Kind haben, die Namen sollen für alle gleich sein und im Fall des Falles soll dein Partner weiterhin erziehungsberechtigt gegenüber deinem Kind sein?
Der richtige Vater soll dagegen weiterhin den Unterhalt zahlen zu dem er verurteilt wurde und am Besten auch weiterhin ansonsten unsichtbar bleiben?
Also quasi soll der richtige Vater eure kleine, heile Familie finanzieren und ansonsten die Klappe halten!
Ich finde das in höchstem Maße moralisch verwerflich!
Darum
Keine Grüße, H.H.
Danke - ich sehe das genauso. Auch wenn die TE schreibt, dass der KV sich nie gemeldet hat, aber dann sollten sie konsequenter weise einen kompletten schlussstrich ziehen und ihm auch seiner pflichten entbinden mit einer adoption zum zukünftigen "vater"
lg
brujita
Ja! Und ich bin überzeugt, dass sie auch nicht möchte, dass er sich je wieder meldet.
Zahlen und Klappe halten, das ist alles, was sie will.
Wenn sie selbst diese Vorstellung von Moral hat, können wir es nicht ändern.
Bedenklich finde ich, dass sie diese Einstellung auch an ihre Kinder weitergibt.
Arme Kinder