Hab mal zwei Fragen bezüglich Unterlagen bei Hochzeitsanmeldung *lang*

Guten Abend ihr Lieben,

und zwar habe ich wie im Betreff schon angegeben zwei Fragen bezüglich den Unterlagen bei der Hochzeitsanmeldung.
Zur Vorgeschichte muss ich sagen, dass ich bereits 1 x verheiratet war und mittlerweile zum Glück glücklich geschieden.

Daraus ergibt sich schon mal Frage Nr. 1:
Und zwar habe ich mich schon auf der Internetseite unseres Standesamtes schlauer gemacht welche Unterlagen wir benötigen. Da ich ja schon geschieden bin betrifft mich auch folgendes: "Sollten Sie geschieden sein, so benötigen wir zusätzlich von allen Vorehen eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister (erhältlich beim Standesamt der jeweiligen Eheschließung). Der Vermerk über die Scheidung muss darin bereits eingetragen sein. In allen anderen Fällen ist es ratsam, sich rechtzeitig bei uns persönlich zu erkundigen."
Muss das unbedingt diese Abschrift aus dem Heiratsregister sein oder reicht es, wenn ich die Scheidungsurkunde vorlegen kann?

Frage Nr. 2 bezieht sich darauf, dass zur Anmeldung die Geburtsurkunde vorliegen muss (steht auch so auf der Internetseite).
Habe damals in München geheiratet und uns auch im Vorfeld auf der Standesamtseite informiert welche Unterlagen wir benötigen und auch da stand, dass eine Geburtsurkunde vorliegen muss. Also hatten wir damals alle Unterlagen zusammengekramt und sind zur Anmeldung gegangen. Die Dame dort im Standesamt hat uns dann erst mal schief angeschaut, warum wir denn eine Geburtsurkunde dabei haben, der Personalausweis reicht völlig aus. Obwohl es definitiv auf der Internetseite bei den Unterlagen stand.
Daher eben meine Frage, ob wir wirklich die Geburtsurkunde brauchen oder nicht? Klaro, wenn sie benötigt wird, darf sie nicht älter als 6 Monate sein (was ich auch schwachsinnig finde, denn das ändert ja nichts daran wo und wann ich geboren bin etc ... )

Vielleicht könnt ihr mir im Vorfeld helfen. Werde aber wahrscheinlich morgen (vorausgesetzt ich erreiche jemanden) mal auf unserem Standesamt anfragen was da jetzt genau benötigt wird.

Lieben Dank schon mal für eure Antworten.

Schönen Abend noch und liebe Grüße

Bianca

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"darf sie nicht älter als 6 Monate sein (was ich auch schwachsinnig finde, denn das ändert ja nichts daran wo und wann ich geboren bin etc ... )"

Du kannst aber inzwischen adoptiert worden sein und dürftest dann nicht Deinen Adoptivbruder heiraten ... ansonsten, ruf das Standesamt selber an. Da jedes Amt das wieder anders handhabt, werden die Erfahrungen anderer User Dir nicht unbedingt was nützen.

2

hallo,

also von deinem geburtsort brauchst du eine begalubigte abschrift aus dem geburtenregister nicht älter als 6 monate.

mein mann war auch schon verheiratet, die scheidung war genau ein jahr her und das amt hatte den vermerkt vom gericht schon. er brauchte bzgl. der scheidung nichts machen.

dein standesamt kann dir aber darüber auskunft geben.

#winke

3

Hallo,

ich war auch schon einmal verheiratet und bin nun das zweite Mal glücklich verheiratet. Du benötigst:

*Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe

*rechtskräftiges Scheidungsurteil der Vorehe

*beglaubigte Abschrift / Ablichtung aus dem Geburtenregister

*Personalausweis

Ich konnte sie alle online anfordern, da ich auch nicht mehr dort wohne wo ich geboren bin oder das erste Mal geheiratet habe!

Das sind Dokumente die ich einreichen musste. Wir mussten außerdem noch Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes seines Wohnortes
(Haupt- und Nebenwohnung) vorlegen mit dem VERMERK: LEDIG!

LG Julia

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Also!

Ich kann nur sagen wie es bei uns ist.
Wir haben unsere Eheanmeldung letzte Woche gemacht und mein Verlobter war auch bereits verheiratet.

Wir brauchten als deutsche Staatsbürger lediglich:

jeder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburstregister NICHT die Geburtsurkunde. Zu bekommen bei dem Standesamt wo man nach der Geburt angemeldet wurde Wir haben unsere beiden (trotz 2 verschiedener Standesämter in 2 verschiedenen Bundesländern) online bestellen können. Pro beglaubigte Abschrift kostete das 10 Euro.

Wegen der Scheidung brauchten wir eine begalubigte Abschrift des Familienbuches (wird nach Eheschließung beim Standesamt angelegt). Dort ist die Scheidung vermerkt. Scheidungsurteil reicht NICHT!

Da wir einen gemeinsamen Sohn haben brauchten wir da noch die Geburtsurkunde sowie die Vaterschaftsanerkennungsurkunde und die Bescheinigung das wir schon das gemeinsame Sorgerecht haben.

Zusätzlich noch unsere Personalausweise. WIr haben die Sachen abgegeben, es wurde alles in den PC eingegeben und überprüft das wir beide heiratsfähig sind und dann konnten wir die Eheanmeldung (was früher das Aufgebot war) unterschreiben und nun heiraten wir in 3 1/2 Wochen.

DAS wars.