Kennt sich wer aus mit Familienname/Nachname ändern NACH Eheschließung

Ich habe vor über 2 Jahren meinen (eu-auslaendischen) Ehemann geheiratet, IM EU Ausland. Ich bin auch zu ihm gezogen. Aber aufgrund verschiedener Tatsachen wollen wir nun nächstes Jahr alle zusammen nach Deutschland ziehen, wo ich ja auch noch (mit unserer Tochter) meinen Hauptwohnsitz habe.

Ich habe damals seinen Familiennamen angenommen, der ist aber typisch fuer sein Land, hat zB auch ein Zeichen, was es im Deutschen garnicht gibt und somit haben wir da immer Probleme (angefangen, dass es keiner aussprechen kann, dass ichs immer buchstabieren muss am Telefon, dass es eben das Sonderzeichen nicht gibt und ichs durch einen einfachen dt. Buchstabe nun immer austausche...). Meine Tochter bekam (nach der Geburt in D), auch den Familienname (logischerweise).

Wir wollen unseren Familiennamen in meinen Maedchenname aendern lassen. Sprich: Maenne nimmt nen Doppelnamen an und Toechterchen und ich meinen Geburtsname.

Hier im Ausland den aendern zu lassen ist kein grosses Problem... Aber wird das in D anerkannt?! Sonst machen wirs in D...

Kann man nach der Eheschliessung den Ehenamen/Familiennamen nochmals aendern lassen?

Ich will unserer Tochter diese Probleme, die ich in den nur so kurzen 2,5 Jahren schon hatte, echt ersparen!

Ich hab auch schon bei der Botschaft angefragt, aber die konnten mir halt nur theoretische Auskuenfte geben, weil nicht sicher... Vllt hat hier ja wer Erfahrung damit?!
Ich habe uebrigens noch keine Namenserklaerung in D abgegeben oder ausgefuellt. Ich habe lediglich die Ehe dort registrieren lassen, sprich: Die ausl. Heiratsurkunde abgegeben und somit nen neuen Pass erhalten.

Danke!

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Also soweit ich weiß, kann der Name des Kindes nur ein einziges MAl geändert werden- außer dein Kind heiratet, dann geht das auch wieder.

Ich habe den Familiennamen des zweiten Mannes meiner Mutter und ich könnte nicht wieder den NAmen meines Vaters annehmen. Am besten du rufst mal in dem entsprechenden Standesamt an, wo ihr gemeldet seid, du und deine Tochter!

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Hallo,

also uns wurde gesagt das man das nicht wieder ändern kann.

Außer Du läst Dich Scheiden, aber das will ja keiner.



Ruf am besten mal auf Eurem zuständigen Standesamt an, die können Dir es genau sagen.

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Hallo,

also ich habe vergangenes Wochenende geheiratet :-).

Wir haben unsere Namen alle behalten (die Kinder tragen meinen Nachnamen), die Stadesbeamtin klärte uns aber auf, dass wir dies JEDRERZEIT ändern können, wenn wir möchten.

LG Lina

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Ihr könnt alle einen gemeinsamen Familiennamen annehmen, das stimmt, aber die TE hat ja schon einen gemeinsamen NAmen mit ihrem Mann und Tochter...

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Hi,

zunächst einmal kommt es darauf an, in welchem Land ihr geheiratet habt. (Auch EU Länder sind nicht alle gleich, schon gar nicht beim Namensrecht).

Bei manchen Ländern muss man noch mal in einem deutschen Standesamt extra erklären, dass man den Namen des Mannes annehmen möchte.

Ist Dein Pass schon geändert? Dann würde ich davon ausgehen, dass Du den Namen deines Mannes wirksam erworben hast.

Den Namen jetzt noch zu ändern ist standesamtlich dann nicht mehr möglich. Dann gebe es nur noch die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung.

Deutsche Staatsangehörige können die Namensänderungen nur bei der Deutschen Namensänderungsbehörde machen. Das ist meist beim Standesamt/Ordnungsamt oder Meldeamt, bei dem man in Deutschland wohnt. Ggf. kommt bei Euch auch z. Zeit die Deutsche Botschaft in Betracht.

Problem hierbei ist, dass die Behörde das nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ändern kann und was als wichtiger Grund anerkannt ist hängt stark vom Sachbearbeiter / Gericht ab.

Beim ausländischen Amt kann zwar der Name Deines Mannes geändert werden, aber nicht Deiner. Und wenn ihr den Namen des Kindes dort ändert, hat es eine hinkende Namensführung. Das heißt in dem einen Land heißt es so und in Deutschland anders. Das ist nicht nur unschön, sondern kann später auch zu ziemlichen Problemen führen.

Wenn ihr den Namen unbedingt ändern wollt, müsst ihr Euch in beiden betroffenen Ländern vorab das "okay" geben lassen und erst dann in beiden Ländern die Änderung beantragen.

Wenn ein Land nicht mitspielt würde ich die Finger davon lassen.

Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass Namensrecht sehr kompliziert ist und viele Standesbeamten (vor allem in kleinen Gemeinden) damit hoffnungslos überfordert sind.
Das liegt daran, dass deutsche Standesämter verpflichtet sind, das ausländische Recht zu beachten, manchmal aber gar nicht klar ist, was aktuelles ausländisches Recht ist. Leider ändern viele Länder ihr Namensrecht ohne den deutschen auswärtigen Dienst zu benachrichtigen, oder ein ausländischer Standesbeamter veranlasst eine Namensänderung, die nach den Gesetzen seines Landes eigentlich gar nicht geht. Hab ich leider alles schon gesehen.

Ich würde mich zunächst einmal bei dem Standesamt des Ortes informieren, wo Du vorher gewohnt hast.

VG lachris