Hallo ihr Lieben, ich habe mal einige Fragen aber zuerst mal zu meiner Lage.
Aktuell bin ich schwanger und werde nach der Geburt 12 Monate in Elternzeit gehen.Mein Partner den 13/14 Monat.
Wir sind noch nicht verheiratet, haben es aber vor wenn unser Kind geboren ist.
Unser Verdienst liegt ungefähr gleich also wäre doch eigentlich dann die Steuerklasse 4/4 die richtige für uns oder?
Er hat bereits ein Kind und ein halben Kinderfreibetrag.
wie wäre es sinnvoll den Freibetrag von unserem Kind aufzuteilen?
Hat eine Heirat Auswirkungen auf das Elterngeld?
Ist es wirklich so das man wenn man heiratet mit einer Steuernachzahlung rechnen muss?
Sonst haben wir die Jahre immer was wieder bekommen.
Ich dank euch für eure Antwort und Erfahrungen.
Heirat, Steuern,Freibetrag,Elterngeld
Ungefähr gleicher verdienst = Steuerklasse 4/4.
Da sich hier die Steuerbelastung kaum ändert im Vergleich zu Steuerklasse 1, ist höchstwahrscheinlich mit keiner steuernachzahlung zu rechnen.
Kinderfreibetrag würde ich,wenn ich die Elternzeit größtenteils in Anspruch nehmen würde, dem Partner zu 100% lassen.
Generell würde ich dir raten euch einen Steuerberater zu suchen und das Mal durchzusprechen.
Ach ja, ich persönlich würde vor der Geburt heiraten. Das erspart sehr sehr viele amtsgänge und Papierkram.
Alles gute, eni
Danke für deine Antwort.Vor der Geburt schaffen wir leider nicht mehr :)
welchen Papierkram meinst du denn genau?
Anerkenntnis Vaterschaft, Nachname Kind, etc.
Sowas meinte ich :)
Bei Steuerklassen 4/4 bekommen beide die Kinderfreibeträge des Partner zu den eigenen hinzu. Somit habt ihr dann beide 1.5 .
Mit einer Steuernachzahlung muss man bei 4/4 nicht rechnen, im Gegenteil: ihr seid dann nicht verpflichtet eine Erklärung zu machen, weil der Staat mit einer Rückzahlung rechnet
Danke das hört sich doch gut an :)
Hallo,
das ist leider nicht ganz richtig, wenn die TE Elterngeld von mehr als 410 € pro Jahr bezieht, ist sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn sie aber die Steuerklasse 4/4 haben, kann es zu keiner Nachzahlung kommen, solange sie keine weiteren Einkünfte haben.
LG
Was Elterngeld betrifft: es wird vom Nettolohn berechnet. Somit wäre also für den Übergang 3/5 für euch besser. Du in 3, dein Mann in 5. es sind ja eh nur Vorauszahlungen. Mit der Steuererklärung gleicht es sich wieder aus. Lohnt sich aber nur, wenn du noch ein paar Monate arbeitest, da Elterngeld ja 12 Monate zurück berechnet wird.
Sorry, ich les gerade, dass ihr erst nach der Geburt heiratet.... Dann ist mein Geschreibsel uninteressant für euch
Trotzdem danke für deine Antwort und nun weiß ich wenigstens wg wir es hätten auch machen können.