Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, ob es möglich ist nach einer Heirat "drei" Nachnamen zu haben.
Beispiel:
Ich habe einen spanischen Nachnamen (ESP ESP) ohne Bindestrich. Der deutsche Part hat einen einzelnen Nachnamen (DEU).
Wäre die Kombi ESP ESP - DEU möglich?
Danke für eure Antworten
Nachname
Soweit mir bekannt ist, sind Dreifach-Nachnamen nicht möglich. Genau sagen können Dir das aber die Standesämter. Frag' doch dort einfach mal nach.
Kleine persönliche Anmerkung: Ich persönlich würde einen Dreifach-Nachnamen im Alltag als schwierig ansehen. Die korrekte Ansprache ist manchmal schon mit Doppelnamen schwierig, vor allem dann, wenn dieser Doppelname dann auch noch ziemlich lang ist. Da kommt man schon ins Stolpern, wenn man z. B. im Berufsalltag jemanden trifft und nur mal freundlich im Vorbeigehen kurz grüßen möchte: "Guten Tag, Frau XXXXXXX-YYYYYYYYYY ..." - Bei einem Dreifach-Namen stelle ich mir das dann noch schwieriger vor ... aber das ist nur meine persönliche Sicht, ist nicht "allgemein gültig"
Verstehe deine Ansicht. Ich werde jetzt schon mit nur einem Namen angesprochen und würde es auch weiter so halten
Schau mal hier - da steht soweit alles drin. Der Artikel ist zwar von 2009 aber ich denke , dass sich da nix geändert hat .
http://m.fr.de/panorama/keine-dreifach-nachnamen-ein-bindestrich-muss-reichen-a-1106138
Danke für den Link. Jedoch geht es hier um 2 Bindestriche, die entstehen würden. Bei mir wäre es ja nur einer
Ich verstehe das anders mit dem Artikel. Damit ist gemeint, dass im Nachnamen nur maximal ein Bindestrich gesetzt werden kann/soll. Das heißt maximal 2 Nachnamen mit einem Bindestrich. Die Regierung wollen lange Namensketten verhindern, daher keine 3 Nachnamen .
Viele Grüße
Ja. Ich habe einen Namen mit 2 Bindestrichen. Mein Mann hat einen Namen mit Bindestrich und bei der Hochzeit wurde mein Name hinten angestellt.
Im Alltag melde ich mich mit unserem Familienname (Doppelname meines Mannes). Wird zwar oft hinterfragt und kommentiert, aber wir haben unsere Gründe für diese Wahl. Eheschliessung war übrigens 2005. ????
Hallo und danke für die Antwort. Bei welchem Standesamt war das denn?
Muss ich gleich mal googlen, ob sich das Namensrecht nach 2005 noch einmal geändert hat
Hier nochmal - seit 2009 ist das Ganze nicht mehr möglich . Davor war dies noch möglich.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-viel-nachname-darf-es-sein_004981.html
Frage doch dazu auf deinem Standesamt nach. Das sind die Speziallisten für diese Sachen und ich denke, das kann man evtl. auch schon telefonich klären.
Wenn man eine Eheschließung anmeldet, dann bekommt man das sowieso alles genau erklärt.