Was habt ihr im Ehevertrag hinsichtlich Betreuungsunterhalt vereinbart?

Hallo zusammen,

wir werden demnächst heiraten und sind gerade dabei einen Ehevertrag zu erstellen. wir möchten Kinder haben. Momentan sind wir uns recht uneinig wegen des Betreuungsunterhalts. Gesetzlich vorgesehen ist ein Unterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Wir sind uns im Prinzip einig, dass das ggf. zu kurz ist und vertraglich ausgeweitet werden sollte. Wir sind uns aber uneinig über die Dauer der Ausweitung. Wir sind uns unsicher, ab wann es dem betreuuenden Elternteil wieder möglich ist, alleine für seinen Unterhalt aufzukommen. Auch, weil wir garkeinen Überblick darüber haben, welche Betreuunsmöglichkeiten es heute gibt.

Wie habt ihr das im Ehevertrag geregelt? Ausweitung bis 6 Jahre, Ausweitung sogar bis 12 Jahre? Oder habt ihr einfach die gesetliche Regelung genommen?

Wir sind auf eure Meinung und Erfahrungen gespannt!

Vielen Dank vorab und Gruß!

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Erstmal #pro dass ihr euch für einen Ehevertrag entschieden habt! Das sollten meiner Meinung nach mehr Paare machen, aber das war ja nicht deine Frage ;-)

Wir haben es beim Betreuungsunterhalt bei der gesetzlichen Regelung belassen. Es stimmt, dass es ihn grundsätzlich nur bis zum 3. Geburtstag gibt. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen. Wenn es z.B. keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten gibt, kann man ihn auch länger bekommen. Letztendlich finde ich, dass es davon abhängt, wann die Mutter wieder arbeiten möchte. Für mich war z.B. klar, dass ich nicht länger als 2 Jahre pro Kind Zuhause bleiben möchte. Eine Ausweitung über die 3 Jahre hinaus wollte ich deswegen überhaupt nicht. Da ich allerdings davon ausgehe, erstmal "nur" Teilzeit zu arbeiten und dadurch auch Karrierenachteile haben werde, haben wir eine Ausgleichszahlung vereinbart, die mein Mann monatlich an mich zahlt. Sie ist für meine Altersvorsorge gedacht, aber ich kann frei darüber verfügen.