Hallo zusammen, ich habe ein Kind aus 1. Partnerschaft (war nie verheiratet), Vater hat sich nie gekümmert etc., hab das alleinige Sorgerecht. Bin aktuell schwanger mit Kind 2…von neuem Partner…wir wollen demnächst standesamtlich heiraten. Ich werde seinen Nachnamen annehmen und danach die Einbenennung für mein 1. Kind machen (für ihn ist es Papa, er kennt niemand anderen) also er möchte es auch. Er ist 8.
Wie ist das mit dem Familienbuch? Steht mein kleiner dann auch mit drin? Bzw. Können wir ihn mit eintragen lassen. Wir hätten das schon gerne so, dass die heirate drin steht und dann beide Kinder.
Bin für Erfahrungen dankbar :)
Familienbuch/Stiefkind?
Du kannst doch ganz verschiedene Familienbücher wählen. Dieses klassische Ding, wo man reinschreibt, gibt es kaum noch. Wir haben das hier https://glueckundsegen.de/stammbuch-a5-paul, wo du einfach lauter Pergamenthüllen hast und eintragen kannst, was du möchtest. Das Deckblatt innen kann man separat nachbestellen, und da kann man dann ja beide Kinder aufführen (https://glueckundsegen.de/personalisierte-seite-paul/greta). Die meisten Stammbücher sind auf diese Art gestaltet, Etsy ist voll davon. Schau dich einfach mal um, und dann heftet ihr all die Urkunden ein, die euch wichtig sind.
Hey danke für deine Antwort. Achsoooo wir dachten wir kriegen da so ein Buch vom Standesamt oder so 😅 wo die quasi alles relevante eintragen müssen
Lg
Meine Eltern haben sowas noch, aber ich glaube nicht, dass es das heute überhaupt noch gibt. Du bekommst ja immer Urkunden für alles.
Das "Familienbuch" als Dokument gibt es schon seit 2009 nicht mehr, Personenstandänderungen werden seit dem elektronisch erfasst. Kinder werden daher grundsätzlich auch nicht mehr in ein solches eingetragen.
Somit kannst du, bei einer neu geschlossenen Ehe, in das "Familienbuch" schreiben was auch immer du willst. Das ist ein Buch für eure persönliche Belustigung und kein amtliches Dokument.
Ich habe 2013 geheiratet und wir haben so ein Familienbuch beim Standesamt bekommen.
Selbstverständlich bieten viele Standesämter das noch als "Service" an, eben als nette Erinnerung oder Andenken oder weil es eben viele Paare gerne hätten. Wie gesagt, es ist aber schon lange kein offizielles Dokument mehr und hat keinerlei rechtliche Relevanz.
Bis 31.12.22 galten noch die Übergangsvorschriften für den Übergang vom uralten System zum neuen Personenstandsgesetz - vielleicht wurde das auf der Grundlage noch gemacht, würde mich aber sehr wundern.