Hallo zusammen,
ich hab leider in vorherigen Post auf die Schnelle keine Antwort dazu bekommen, deswegen frage ich hier einmal nach.
Im Internet hab ich auch so viele unterschiedliche Aussagen dazu gefunden.
Mein Partner und ich sind beide evangelisch.
Ich hatte nie was mit der Kirche am Hut, habe keine Ahnung davon und glaube auch nicht wirklich daran.
Eigentlich würde ich sehr gerne aus der Kirche austreten, allerdings will mein Partner unbedingt kirchlich heiraten.
Würde das auch funktionieren, wenn ich aus der Kirche austreten bin, er aber noch drin ist?
Oder müssen wir beide dafür noch in der Kirche sein?
Bitte keine Kommentare wie: "Warum willst du kirchlich heiraten, wenn du doch eh austreten willst?"
Vielen Dank und einen schönen Abend noch.
Müssen beide Ehepartner in der Kirche sein?
Pauschal kann man das nicht beantworten.
Ich gehe mal davon aus, ihr wohnt in Deutschland?
Es gibt nicht die eine evangelische Kirche. Die EKD ist nur eine Dachorganisation von 20 Landeskirchen, die ihre eigenen Gesetze erlassen.
Entsprechend wird auch mit diesem Thema unterschiedlich umgegangen.
Wenn du wissen möchtest, zu welcher Landeskirche ihr gehört, dann kannst du hier gucken:
https://www.ekd.de/evangelische-kirche-in-deutschland-14272.htm
Die häufigste Regelung ist diese:
Als Ausnahme ist es gestattet, unter den Bedingungen, dass
=> die christliche Trauung der Wunsch deines Mannes ist
=> du diesem Wunsch ausdrücklich zustimmst
=> du dich bereiterklärst, das christliche Verständnis der Ehe zu achten
=> du den christlichen Glauben oder die evangelische Kirche nicht verächtlich machst
=> dem Pfarrer der "Gewissensschutz" bleibt, die Trauung abzulehnen - das muss er aber gegenüber dem Superintendenten/Dekan/... begründen können
=> Teilweise müsst ihr euch mit der evangelischen Trauung dann auf eine christliche/evangelische Erziehung der potentiellen Kinder festlegen (teilweise nicht)
=> teilweise musst du erklären, deinen Partner nicht in der Glaubensausübung zu beeinträchtigen
Diese Regelung gilt für folgende Landeskirchen:
Rheinland, Westfalen, Lippe, Hannover, Oldenburg, Mitteldeutschland, Pfalz, Württemberg, Baden und, wenn ich es richtig verstanden habe, auch Hessen-Nassau und Kurhessen Waldeck
Die Nordkirche hat folgende Regelung:
„1 Gehört ein Partner keiner Kirche an, sollte die Möglichkeit eines Kircheneintritts angesprochen werden. 2 Sieht sich der Angesprochene dazu nicht in der Lage, kann ein „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung eines evangelischen Christen mit einem Nichtchristen“ nach der von der VELKD und der Arnoldshainer Konferenz erarbeiteten Handreichung angeboten werden. 3 Das setzt voraus, dass der nicht christliche Partner gewillt ist, die Ehe auf Lebenszeit zu schließen, sie als Ein-Ehe zu führen und die christliche Gewissensbindung seines Ehegatten zu achten.“ (II Trauung 8 AmtshGL)
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig hat diese Regelung:
„( 1 ) Anlässlich der nach staatlichem Recht vollzogenen Eheschließung eines Mitgliedes einer Gliedkirche der EKD und einem Ehepartner, der keiner christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehört, die Mitglied der »Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen« (ACK) ist, kann ein Gottesdienst gefeiert werden.
( 2 ) Vorab ist in einem seelsorgerlichen Gespräch festzuhalten, dass […]“ (§ 7 TrauG - falls es dich betrifft, einfach googeln)
Zu den übrigen 7 Landeskirchen habe ich jetzt auf die Schnelle nichts gefunden.
Wenn du dein Mann einer der nicht genannten Landeskirchen angehört, schreib mir noch mal, dann kann ich intensiver suchen.
Kommt auf die Einstellung in der Gemeinde in der ihr heiraten wollt an. Kann euch daher keiner sicher beantworten 😅
Da reicht eigentlich ein Mal googeln:
https://www.evangelisch.de/inhalte/113443/08-06-2018/die-haeufigsten-fragen-zur-kirchlichen-trauung
"Was geschieht, wenn nur einer von uns in der Kirche ist?
Eine evangelische Trauung ist im Grunde für zwei evangelische Partner gedacht. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es verschiedene Regelungen. Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines "Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung". Die nähere Gestaltung dieses Gottesdienstes fällt in den einzelnen Gemeinden in Deutschland unterschiedlich aus. Um eine konkrete Vorstellung zu bekommen, fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde nach, in der Sie getraut werden wollen."
Die Lösung ist also: Bei der Landeskirche nachfragen, der dein Partner angehört bzw. der Regularien googeln.
Soweit ich weiß kann eine "echte" kirchliche Trauung nur vollzogen werden, wenn beide Ehepartner Kirchenmitglieder (also offiziell evangelisch/katholisch) sind. Trifft dies nicht zu, kann ein sogenannter Gottesdienst zur Eheschließung stattfinden. Ich weiß aber nicht, was genau dann im Gottesdienst die Unterschiede wären.
Bei uns ging es, ich bin evangelisch und mein Mann war mal evangelisch, d. h. ist ausgetreten. Wir leben in Bayern.
Warte doch einfach ab, bis ihr verheiratet seid.
Allerdings kommt dann mit der Taufe des Kindes vielleicht wieder die gleiche Frage auf.
Herrlich, diese Verlogenheit: die Kirche ist gut genug, um schön kirchlich zu heiraten, aber dann wieder austreten, weil man ja Steuern sparen will und mit der Kirche nichts am Hut hat. Meine Antwort auf die Schnelle: dann lasst es doch.