Abstammungsurkundemärchen

Nur mal so zur Info...:-)

Ich lese hier im Forum immer wieder davon, dass Abstammungsurkunden nur eine Gültigkeit von 6 Monaten haben sollen. Das ist Blödsinn, lasst euch nix erzählen. Eine Abstammungsurkunde ist wie der Name schon sagt eine Urkunde. Urkunden sind unbegrenzt gültig, zumindest bis irgend jemand das Gegenteil des Inhalts bewiesen hat.

Also, lasst euch nicht das Geld aus der Tasche ziehen. ;-)
Urkunde ist Urkunde!!!

LG Rieke#klee
(die auch in knapp 2 Wochen verheiratet ist #schein)

1

naja -- ganz richtig ist das nicht, ... du musst einfach anmelderegeln einhalten, die dir das amt auferlegt von dem du etwas willst...
unabhängig ob eine alte urkunde gültig ist, oder nicht...

ausserdem ist das auch ein bigamie-schutz -- sonst könnt ich ja 5 mal heiraten immer mit der ältesten urkunde, auf der meine anderen heiraten nicht dokumentiert sind...... das ist einfach ein schutz des amtes, auch den tatsächlich aktuellen stand der dinge zu haben (eltern geschieden / neu verheiratet /bigamieschutz usw...)

2

Das stimmt eigentlich, aber du bekommst ja im Amt nicht die Original urkunde mit, also erhältst du eine sogenannte Abschrift (für den Laien: Kopie, beglaubigt) und die darf definitiv nicht älter als 6 Monate sein!

LG Merline

3

Hi Rieke,

das ist falsch. Eine Abstammungsurkunde MUSS immer auf den neusten Stand sein, genauso wie die Abschrift aus dem Familienbuch.
Ob die Urkunden aber 6 Monate oder länger nicht alt sein dürfen ist von Standesamt zu Standesamt genauso verschieden, wie die Kosten, die Dauer der Bearbeitung oder den Aufwand den man selber noch dazu hat.


Lg Jule

die eine Abstammungsurkunde neu brauchte

4

Die beim Standesamt wollen nun mal "aktuelle Abschriften aus dem Geburtsregister" wie sie das nennen und die dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Ist nun mal so.

5

Öhm...eine Abstammungsurkunde ist in der Regel immer auf dem neuesten Stand. Denn es ändert sich nie etwas dran. Es sei denn nach 20 Jahren kommt zufällig raus das dein Vater nicht dein Vater ist. Schon klar. Aber in den meisten Fällen geht es ja noch geregelt zu. ;-) (solange das allerdings nicht bewiesen ist, hat die alte Urkunde weiterhin Bestand)
In den alten Bundesländern hat jeder eine Abstammungsurkunde im Familienbuch seiner Eltern. In den neuen Bundesländern gab es nie Abstammungsurkunden nur Geburtsurkunden. Diese muss man jetzt nachträglich beantragen und ist unbegrenzt gültig. Ist ja nicht dramatisch aber etwas umständlich wenn man nicht mehr dort wohnt.

Jedenfalls sagte mein Kollege (und so hab ich es auch gelernt) vom Standesamt (Standesbeamter) Urkunden verliehren nie ihre Gültigkeit. Es sei denn jemand kann das Gegenteil des Inhalts dieser Urkunde beweisen. (anderer Vater und so)


Nur aktuelle Abschriften aus dem Geburtsregister haben eine begrenzte Gültigkeit. Das stimmt - das ist so!! Allerdings braucht man Abschriften ja auch nur wenn man nicht mehr im Besitz der Originalurkunde ist.

Eine Abstammungsurkunde hat übrigends nichts mit irgendeiner Form von Bigamie zu tun. Sie stellt nur klar wer die Eltern sind und oder ob man adoptiert ist oder nicht. Nicht das der zukünftige Mann plötzlich doch der Bruder ist. (ist hier tatsächlich schon mal vorgekommen) Was für ein Alptraum!!

Naja...sollte nur ein Tip sein. Gilt wohl auch eher für Heiratswillige aus den neuen Bundesländern, die ja gar keine Abstammungsurkunde besitzen. Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen.

LG Rieke#klee

6

macht ja nix :-) aber auch DU besitzt keine Originalurkunde zuhause. Das Original befindet sich nur im Amt im Safe - sonst nirgendwo! Und deshalb muss sowas für bestimmte Anlässe immer neu beglaubigt werden, egal ob sich was geändert hat oder nicht. Und diese Beglaubigung eben darf nicht älter als....................naaj, du weißt schon;-)

7

Genau so schaut´s aus!

LG Ela

weitere Kommentare laden
13

Hi!

Unsere Urkunden sind auch schon älter als 1Jahr gewesen, als wir sie eingereicht haben. #schein Unsere Hochzeit ist erst im Juli. #schein

LG
Ina

16

es geht in dem Zusammenhang um die Anmeldung zur Trauung, die bundesweit besagt das ab Antragstellung innerhalb der 6 Monate geheiratet werden muß, ansonsten kommen nochmals die Anmeldegebühren zum tragen!