Hallo.... meine Freundin meinte -das wenn ich meinen Freund heirate ich keinen Unterhalt mehr vom Vater meiner Tochter bekommen würde(für meine Tochter).
Ich habe sowas noch nicht gehört- ich war mit dem Vater meiner Tochter nicht verheiratet.- wenn mein Freund sie nicht adoptiert müßte doch alles so bleiben??
Ich denke sie meinte den Unterhalt den eine Frau vom Ex -Mann bekommt- der würde dann mit einer Heirat wegfallen wenn ein neuer "versorger" da ist.
So weit ich weiß kann meine Tochter auch den Namen meines Freundes(unseren zukünftigen Familiennamen) anehmen wenn sie möchte. Bisher hat sie meinen Nachnamen- da müssten wir ihren Vater (zu dem wir keinen Kontakt haben) auch nicht fragen.
Kennt sich jemand aus??
liebe grüße
Kein Unterhalt mehr für Kinder nach Hochzeit ??
Solange Dein Mann sie nicht adoptiert, ist der Vater weiter unterhaltspflichtig. Du würdest allerdings, so weit ich weiß, keinen UnterhaltsVORSCHUSS mehr vom Jugendamt kriegen (wenn das überhaupt vorher der Fall war), denn die gehen dann davon aus daß Dein Mann Euch schon nicht verhungern läßt.
Ja - so kenn ich das auch- ich habe Unterhaltsvorschuß bekommen(als meine Tochter noch klein war und ihr Vater nochmal ne Ausbildung gemacht hat und Zivildienst )- da kommt dann schon ständig die frage vom Amt ob es einen Neuen Freund gibt und ob dieser mit einem zusammen wohnt. Also schon bei einer Eheähnlichen gemeinschaft würde der Vorschuß wegfallen.
So isser unser Staat !!
Das stimmt nicht!
Ich bekomme auch UVG war nie verheiratet und lebe seit 4 Jahren mit meinem neuen Freund zusammen! Haben sogar noch 2 Kinder bekommen und heiraten nächste Woche! Trotzdem bekomme ich weiterhin UVG! Da ändert sich rein garnichts wenn mein Freund die Kinder NICHT adoptiert!
Wäre ja noch schöner wenn der leibliche fein raus wäre! Es sind trotzdem seine Kinder und er hat auch dafür gerade zu stehen!
LG Tina
Hallo
Der Vater bleibt seinem Kind gegenüber weiterhin unterhaltspflichtig! Dies ist der Fall bis zum 18. Geburtstag, bzw. Ende der ersten Ausbildung. Deine Freundin meint den Ehegattenunterhalt, welcher spätestens bei einer erneuten Heirat wegfällt.
Ein Kind kann auch den Namen des neuen Mannes (nicht leiblicher Vater) annehmen. Dazu muss der leibliche Vater jedoch die Einwilligung geben. Möglicherweise ist das nicht nötig, wenn das Kind den Mädchennamen der Mutter trägt. Wobei zum gemeinsamen Sorgerecht auch das Namensrecht (Namensgebung) gehört. Müsste man beim Standesamt erfragen.
lg bine
Ja danke!!ich habe das alleinige sorgerecht. Ab 5 Jahre darf ja auch schon das Kind selbst entscheiden ob es den namen des Neuen papas will.
Wenn Du alleiniges Sorgerecht hast, entscheidest Du das mit dem Namen ganz allein.
...neuer Papa...naja, man hat halt nur einen Vater, ob einem der passt, oder nicht.
lg bine