Familienangehörige als Pflegefamilie-welche Anforderungen?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand von Euch hier helfen:

Meine Schwester ist diese Woche in die Psychiatrie gekommen, da sie schon länger mit Depressionen kämpft, auch Medikamente nimmt, diese nicht helfen, etc.

Zuletzt war sie Über Weihnachten bis Anfang Februar in der Klinik. In dieser Zeit hat sich der Vater, bzw. seine neue Freundin, um meinen Neffen (fast 4 Jahre alt) gekümmert. Er arbeitet Schicht und es ist natürlich schwierig das allein auf die Reihe zu kriegen.

Er hat aber klar gesagt, dass er das nicht nochmal macht, weil seiner Freundin das wohl zu anstrengend war. Wir wären in der Pflicht, da wir ja die Familie meiner Schwester sind.

Nach dem Krankenhausaufenthalt im Feb. lief alles wieder wie vorher, meine Schwester hatte die Kinder also von 0 auf 100. Wir hatten den Kleinen ab und an hier, mein Jüngster ist etwas jünger (3,5).

Sie hat zuletzt bei uns gewohnt mit dem Kleinen, da sie nicht allein klar kam.
Nun kam ich nach Hause und der Kleine war in der Kurzzeitpflege, sie ist jetzt wieder in der Klinik.

Ich habe mit der Zuständigen vom JA gesprochen, wir können alles regeln und den Kleinen dann zu uns holen, wenn meine Schwester zustimmt.

Mein Mann war geschäftlich nicht da, ich konnte ihn nicht erreichen. Da so eine Entscheidung aber organisatorisch geklärt sein muss (wir arbeiten beide) habe ich der Zuständigen vom JA gesagt, dass ich das in Ruhe mit meinem Mann absprechen möchte, also haben wir uns gestern zusammengesetzt.

Nun meine Frage an Euch:

"Nach der Aufnahme in einer Pflegefamilie muss das Kind kontinuierliche Bezugspersonen erhalten. Es wird daher erwartet, dass ein Pflegeelternteil nicht berufstätig ist, oder sich die Eltern die Arbeitszeit so einrichten können, dass immer ein Elternteil beim Kind ist."

Ähm ich arbeite und muss das auch weiterhin-trotzdem bin ich Mutter von zwei Kindern, mit meinem Neffen auch zu schaffen. Oder wird jetzt erwartet, dass einer von uns seinen Job aufgibt? Das wäre definitiv keine Option!

Im Internet steht, dass Pflegefamilien Infoabende/Fortbildungen wahrnehmen müssen um sich zu qualifizieren. Gilt dies auch für Familienangehörige?

Wir müssten hier am Wochenende eine Hau-Ruck Aktion starten, um für meinen Neffen eine Schlafgelegenheit zu schaffen. Sonst hat er auf der ausklappbaren Gästematratze geschlafen, aber das wäre ja keine Dauerlösung.
Mein Sohn soll schon länger ein Hochbett bekommen, ich denke das ist jetzt ein guter Zeitpunkt. Mein Neffe würde bei meinem Kleinen im Zimmer dann unter dem Hochbett in seinem eigenen Bett schlafen, welches wir am Wochenende aus der Wohnung meiner Schwester holen. Außerdem noch Spielsachen von ihm und Kleidung.

Mein Neffe hätte aber eben KEIN eigenes Zimmer, was aber wohl auch kein Muss ist.

Sollte der Kleine krank sein, kann ich mit ihm Zuhause bleiben, mein AG ist da sehr familienfreundlich.

Da ich aktuell noch eine Weiterbildung mache und Teilzeit arbeite sieht es bei uns finanziell ok aus, könnte aber besser sein: Wir haben monatlich 2500 € zu viert, kommen damit gut aus, haben kein Auto.

Meine Schwester würde uns das Kindergeld für meinen Neffen überweisen, sollte er zu uns kommen. Ich habe gelesen, dass man auch eine Aufwandsentschädigung für die Pflege bekommt, man aber nicht davon abhängig sein darf. Was bedeutet das? Werden unsere Finanzen geprüft und wenn wir nach Meinung des Amtes zu wenig haben, bekommen wir den Kleinen nicht zu uns?

Ich habe vor mit der Zuständigen vom JA nochmal zu telefonieren, möchte aber gut vorbereitet sein und auf Einwände etc. gut vorbereitet sein und hoffe daher auf euch #klee

Mir bricht es das Herz, dass der Kleine weg ist und ich weiß, dass wir das hier gut hinbekommen können, auch wenn wir uns hier nochmal zurechtrücken müssen.

Der Kleine geht in eine andere Kita, als mein Sohn, aber auch in Wohnortnähe. Das ist morgens schon eine Herausforderung, mein Mann und ich würden uns das teilen: Er bringt wie gewohnt morgens unseren Sohn weg und ich dann meinen Neffen.

Ein Babysitter stände zur Verfügung für Nachmittage wo wir mal einen Termin haben (den kennt mein Neffe schon länger). Meine Schwiegermutter würde uns sicher auch unterstützen, wenn es dringend ist. Die Besuchsregelung beim Vater würde beibehalten werden (alle 2 Wochen am Wochenende, bzw. 2 Nachmittage unter der Woche alle 2 Wochen).

Ich hoffe auf eure Antworten

LG

Ella

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Hallo, wenn ihr das als Pflegefamilie laufen lassen wollt, werdet ihr genauso wie andere Familien überprüft. Bei den finanziellen sehe ich keine Probleme, mach dir da keine Sorgen. Es soll nur ausgeschlossen werden das es nur wegen Geldes wegen gemacht wird.
Fortbildungen sind Pflicht, aber die kann man in den meisten Fällen nachholen.
Mit den zu Hause bleiben, da endscheidet jedes Amt anders. Da das Kind euch bereits gut kennt und ihr wisst wie ihr es organisieren könnt plus das er bereits kiga besucht, denke ich nicht das es da Probleme geben wird.
In der Regel sind die Jugendämter froh, wenn sich aus der Familie jemand meldet, der die Kinder versorgen kann und will.
Euch steht, wenn die Mutter Hilfe zur Erziehung beantragt hat auch Pflegegeld zu.
Lg

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Hallo,

danke für Deine Antwort! Ich bin jetzt etwas erleichterter und konnte heute auch nochmal ein paar Fragen stellen. Nächste Woche möchte die Frau vom JA uns kennenlernen und unsere Wohnung besichtigen, bzw. das Kinderzimmer.

Erstmal klang alles sehr positiv und lässt mich hoffen, dass wir meinen Neffen bald zu uns holen können.

Das mit dem Pflegegeld ist ein guter Tipp, aber ich denke wir gucken erstmal wie wir so hinkommen (meine Schwester gibt uns das Kindergeld).

LG #klee

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Du kannst ja Mal berichten wie das Gespräch war! Viel Erfolg!

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Hallo,

meine Schwester und ihr Mann sind auch Pflegeeltern meines Neffen.
Als Familienangehörige bekommt ihr KEIN Pflegegeld!!! Aber die Eltern sind Unterhaltspflichtig und müssen Euch für den Neffen normalen Unterhalt zahlen.

Den Job aufgeben müsst Ihr nicht, dann ihr seid ja bereits Bezugspersonen. Anders verhält es sich, wenn ein komplett fremdes Kind in eine Pfelgefamilie kommt.

LG, Pureheart

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@ pureheart: was genau meinst du denn mit "Pflegegeld", dass man bei Familienpflege nicht bekäme? Natürlich hast du ja genau den Fall einer Verwandtenpflegschaft in deinem Umfeld. Daher schreibe ich nur ganz ganz kleinlaut, dass in meinem schlauen Buch trotzdem drinsteht, dass auch bei Verwandtenpflegschaft ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht.

@ TE: ich finde es ganz toll, dass ihr so für deinen Neffen und deine Schwester da seid und drück euch die Daumen, dass ihr ihn gut auffangen könnt! Und neben deiner Schwester ist auch der Kindsvater unterhaltspflichtig, nebenbei erwähnt. Das wird dann das JA klären, von dem ihr meines Wissens nach doch eine gewisse Zahlung erhalten dürftet. (Selbst wenn es "nur" das KG sein sollte: das dürfte doch zumindest eure finanziellen Mehrkosten ausgleichen?!)
Habt ihr eine grobe Vorstellung, wie lange euer Neffe zu euch soll bzw wie die Perspektive deiner Schwester ist?

Alles Gute für euch!

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Doch würde ihnen auch zustehen, wenn sie das als Pflegestelle machen. Kann aber natürlich sein das mit den Jugendamt nur eine Absprache gibt das der Neffe dort wohnt. Sobald es als Pflegefamilie läuft, wären die leiblichen Eltern gegenüber den Jugendamt verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Die Pflegefamilie bekommen Unterhalt vom Jugendamt für das Kind.

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