Hallo Gemeinde,
Ich habe folgendes Anliegen dass mir richtig am Herzen liegt. Meine Tochter ist 2,5 Jahre alt. Mein Mann kennt meine Tochter seitdem sie 6 Monate alt ist. Der Erzeuger meiner Tochter hat erst nach einem Vaterschaftstest, den ich bezahlen musste da ich es friedlich und nicht vor Gericht klären wollte , einer Vaterschaftsanerkennung zugestimmt. Da war die kleine allerdings schon knapp 9 monate alt. Er hat keinerlei Recht (habe alles Ich) außer dieses normale Besuchsrecht welches ich akzeptiere und, das er sich auch "Rausnimmt" wenn er gerade Lust und Laune hat meist alle 14 Tage am Sonntag von 10-16 Uhr, jedoch wie schon erwähnt kommt dies nicht immer zustande. Er zahlt kein Unterhalt, schaut immer das er keine Jobs über seiner freigrenze an Gehalt annimmt.
Mit meiner Hochzeit , habe ich gleichzeitig die namenseinbenennung machen lassen damit meine Tochter den selben Namen trägt und nicht meinen Mädchen Namen behält.
Wie dem auch sei, mein Mann möchte sie gerne Adoptieren und nun höre ich verschiedene Aussagen das es nicht geht und dann dass es wieder geht weil der leibliche Vater keine rechte hat.... ja was denn nun?
Auf Nachfrage an den leiblichen Papa ob mein Mann sie adoptieren dürfte , da ich davon ausgehe das er zustimmen muss, kam ein klares nein.
Es ist sehr schade da meine Tochter keinerlei Bindung zu ihm hat.
Hat jemand Erfahrung wie sowas vonstatten geht , was ich brauche und ob es überhaupt klappen könnte ?
Lg
Ehemann möchte mein Kind adoptieren
Nun, aus meinem Kenntnisstand muss der leibliche Vater zustimmen. Allerdings hat er auch die Pflicht, Unterhalt zu zahlen - und sich durch Verkürzung der Arbeitszeit o.ä. davor zu drücken, ist nicht rechtens! Deswegen würde ich Dir raten, auf Unterhalt zu klagen - dann wird er vom Gericht dazu verpflichtet, angemessene Arbeit anzunehmen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. ...evtl. lenkt er ja dann doch zur Adoption ein (und er kann ja dann durchaus weiterhin regelmäßige Besuche bei seinem leiblichen Kind haben - ist oft auch gut für das Kind) - wenn nicht, kommt er wenigstens seinen Unterhaltspflichten nach.
Alles Gute!
Danke dir für die schnelle Antwort. Ja das werde ich wohl auch tun müssen mit der Klage, ich gebe ja immer wenn er es mir erzählt seine "neue" Arbeitsstelle beim Jugendamt an bisher ist nie was passiert.
Der leibliche Vater muss auf jeden Fall zustimmen, wenn er als Vater eingetragen ist. Guck dir mal diese Seite an, die erklärt das Vorgehen ganz gut:
http://www.stiefkind-adoption.de/