Hallo!
Ich würde gerne wissen, ob wir als Pflegeeltern den Namen ändern lassen dürfen. Kann das der Vormund entscheiden oder brauchen wir erst das Sorgerecht ?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Problematik aus und berichtet mal.
Liebe Grüße und schonmal vielen lieben Dank.
Dürfen wir den Namen ändern ?
Mal so ganz doof gefragt, ihr meint den Nachnamen oder?
Hallo,
als Pflegeeltern kann man nicht den Namen ändern. Das kann auch nicht der Vormund. Ebenso können auch die leiblichen Eltern mit Sorgerecht nicht ohne weiteres den Namen ändern. Dazu gibt es in Dtl. Namensgesetze. Wird ein Kind adoptiert, kann der Nachname geändert werden. Z.B. das Kind und die Mutter heißen Müller. Die Mutter heiratet Herr Meier, der nicht der leibliche Vater ist, und nimmt dessen Namen an. Das Kind kann dann erst den Namen Meier annehmen, wenn Herr Meier es adoptiert. Zur Adoption benötigt es aber auch die Zustimmung des leiblichen Vaters, auch wenn dieser kein Sorgerecht hat.
Einen Vornamen zu ändern ist fast unmöglich.
LG
Lotta
Das stimmt nicht. Durch die sogenannte Einbenennung könnte das Kind Meier heißen.
Aber Achtung: Das kann nicht rückgängig gemacht werden. Also sollte sich die Frau in der Konstellation doch wieder scheiden lassen, würde das Kind weiterhin den Namen des Stiefvaters tragen, bis es evtl selbst durch Heirat einen anderen Nachnamen annimmt
Das stimmt nicht. Bei uns wurden auch beide Kinder einbenannt nach der Eheschließung. Dazu braucht es die Zustimmung aller Sorgeberechtigter, die Zustimmung des Kindes ab ca. Schulalter, die Zustimmung des Stiefelternteils, der quasi den Namen ursprünglich in die Konstellation gebracht hat, dass er einverstanden ist, dass das nicht leibliche Kind am Ende den Namen des Stiefelternteils trägt und sollte es z.B. so sein, dass das Kind mit dem Nachnamem des leibl. Vaters geboren wird, die Eltern dann aber getrennte Wege gehen, der leibliche Vater sogar die Sorge abgibt oder verliert, muss er dennoch trotzdem zustimmen, dass sein Familienname, den ja das Kind noch immer trägt, weichen darf für den Namen des neuen Partners, auch wenn nur die Mutter die Sorge hat. Gilt natürlich nicht, wenn das Kind ohnehin den Nachnamen der Mutter trägt. Wenn quasi alle Beteiligten einverstanden sind, ist die Einbenennung möglich völlig ohne Adoption. Sie kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und sollte daher wohl überlegt sein.
Es gibt meines Wissens nach auch die Möglichkeit die Nachnamen in Dauerpflegeverhältnissen anzupassen. Allerdings muss das wirklich sinnig sein auf das Kind bezogen. Wenn das Pflegeverhältnis wieder enden würde und das Kind heißt so wie seine Pflegeeltern, ist das ja auch bescheuert.
Ebenso wird es fast unmöglich sein Vornamen zu ändern. Eine Pflegschaft kann abgebrochen werden und das Kind kann ja dann nicht jedes Mal anders heißen, weil den Pflegeeltern nun dieser oder jener Name besser gefällt. Der Vorname ist ja auch Identität und nicht nur Geschmack und Mode. Da werden die Hürden gigantisch weit oben liegen und man kann vermutlich nur noch was machen, wenn das Kind heißt wir ein berühmter Massenmörder oder eine weltbekannte Prostituierte...
Hallo!
Wenn das Pflegekind zur dauerpflege bei einem ist kann man den Nachnamen auf Antrag versuchen ändern zu lassen.
Da wendet man sich zuerst ans Einwohnermeldeamt.
Dies geht aber nur aus wichtigen Gründen. Zb das es den Familiennamen der Pflegefamilie bekommt.
Ich habe mich nämlich vor einiger Zeit deswegen informiert.
Ruf doch einfach mal an und lass dich dort beraten.
das war früher sinnvoll, aber heute wo Jeder seinen Namen hat ist das nicht mehr notwendig, als Pflegeeltern habt ihr kein Sorgerecht, also eh nicht!
Warum sollte es nicht notwendig sein? Wenn das Pflegekind es sich wünscht?
Als Pflegeeltern habt ihr kein Sorgerecht? Nein!
Aber ich bin Vormund 😛 also hab ich alle rechte!
Erkundige dich nach öffentlich rechtliche Namensänderung.
Hab jetzt nochmal nachgeschaut
Prima. Danke 😊
Hallo Mamaherz,
sehe ich das richtig, dass das Kind noch gar nicht bei Euch ist?
Namen ändern, Vormund werden bzw. Sorgerecht etc. sind Dinge, die später geschehen, viel später.
Das Kind muss ein berechtigtes Interesse daran haben den Namen anzunehmen, nicht die Pflegeeltern ( die müssen zustimmen).
Hab etwas Geduld,
jetzt kommt wichtigeres auf Euch zu!
Bitte achtet auf eine gültige Krankenversicherung !
LG
Zwilling
Hallo!
Ja das stimmt! Wir warten grade auf den Richterlichen Beschluss.
Wie lange das dauert wissen wir leider nicht.
Eine gültige Familien Krankenversicherung besteht ja schon und wird deshalb problemlos mit aufgenommen.
Das haben wir schon geklärt.