Hallo zusammen!
Ich bin 54 Jahre, und habe 3 Geschwister.
Mich beschäftig eine Frage immer wieder.
Meine Mutter hat immer wieder von einen unehelichen Sohn erzählt der tot zur Welt kamm, und was für schöne blauen Augen er hatte.
Meine Mutter ist letztes Jahr verstorben und bei durch sehen ihrer Unterlagen ist mir die Geburtsurkunde in die Hände gefallen. Diese wurde erst 3 Tage später ausgestellt. Die Mutter meiner Mutter hat sich darum gekümmert. Meine Mutter war damals noch nicht volljährig.
Könnte mein Bruder noch leben?
Adoption? Oder Totgeburt?
Wird ein Kind tot/ still geboren dann wird das in der Geburtsurkunde vermerkt.
Das eine Geburtsurkunde erst später ausgestellt ist nichts ungewöhnliches, das dauert oft ein paar Tage.
Mich würde allerdings stutzig machen das kein Vermerk irgendwo steht oder es sonst keine Sterbeurkunde gibt.
Hi,
Also spontan fällt mir dazu grad ein Tip ein: du könntest bei der Friedhofsverwaltung, wo deine Mutter oder Oma damals wohnhaft waren, nachfragen und um Einblick in die Sterbebücher bitten bzw um Auskunft.
Da du ja das Geburtsdatum hast, lässt sich der Zeitraum gut eingrenzen, falls er unmittelbar danach verstorben ist.
Wurdet ihr als Kinder getauft? Dann wär wahrscheinlich auch er getauft worden...das wär evtl auch noch eine Möglichkeit, beim zuständigen Pfarramt nachzufragen.
lg
Frag beim zuständigen Standesamt nach,
Da wird die Frage ob das Baby gestorben ist beantwortet werden können.
Also ich denke wirklich, das er noch leben könnte. Zumal kein Vermerk in der Geburtsurkunde vorhanden ist.....ich weiß abe rnicht genau, ob man das damals auch schon so gehandhabt hat.
Aber, wenn du jetzt 54 bist, dann ist die Geburt verdammt lange her. Das waren andere Zeiten und es muß nicht unbedingt der offizielle Weg einer Adoption gegangen worden sein. Es ist also fraglich, ob du da wirklich die Wahrheit rausfindest. Falls doch, dann hab bitte auch auf dem Schirm, das dieses damalige Baby bis heute vielleicht nicht die Wahrheit kennt. Desweiteren mußt du dich auch vielleicht mit der damaligen Rolle deiner Großmutter auseinandersetzen, ehrlich gesagt schwant mir da nichts Gutes.
Du hast allerdings schon mal einen tollen Startpunkt, die Geburtsurkunde. Mich wundert sehr, das sie noch vorhanden ist.
Bevor du jetzt also voller Vorfreude das zuständige Standesamt kontaktierst, setz dich bitte etwas mit der damaligen Zeit auseinander, was ein uneheliches Kind mit einer minderjährigen Mutter wirklich bedeutet hat. Es ist aus unserer heutigen Sicht nur schwer zu verstehen, kaum nachzuvollziehen. Mach dir im Vorfeld bewußt, was das alles mit dir, aber auch mit dem anderen Menschen machen kann. Sei dir klar, wenn er nicht offiziell adoptiert wurde, das er auch erbberechtigt sein könnte.
Und ja, mich würde diese Frage auch sehr beschäftigen, da kann ich dich voll verstehen.
Hallo,
beruflich bedingt erreichen uns des öfteren Anfragen zu Kindern, die entweder tot zur Welt gekommen bzw. (zwangs-)adoptiert worden sein sollen. Ich formuliere das bewusst etwas umständlich und vorsichtig, da dies ein äußerst sensibles Thema ist. Ein Kind zu verlieren, ist mit das Schlimmste, was Eltern passieren kann. Manchmal verschiebt sich dadurch als eine Art Schutzmechanismus auch die Sicht auf die Realität etwas.
Für tot geboren erklärt, aber lebend zur Adoption gegeben, halte ich persönlich (!) für unwahrscheinlich. Von der eigentlichen Geburt bis zur Übergabe an die "neue" Familie würde es zu viele Mitwisser geben, z.B. Hebamme/Arzt, verschiedene Behörden. Der Totenschein muss neu ausgestellt werden. Ich bin nur unwesentlich jünger als du und gehe davon aus, dass dein Bruder Ende der 1960er zur Welt kam. Sowohl in Ost als auch West gab es kaum Verabschiedungskultur für tot geborene Kinder. Das lag einerseits an der Ausstattung von Krankenhäusern, damals gab es keine oder keine für diesen Zweck vorgesehenen Kühlbettchen oder -räume, in denen sich die Eltern verabschieden konnten. Weitaus schwerer wog aber der ganz oft sehr unsensible Umgang mit den Eltern, denen die Trauer um ihr totes Kind abgesprochen wurde.
Dass es Adoptionen, auch Zwangsadoptionen (und diese nicht nur in der DDR, sondern auch in westlichen Ländern, dort nur weniger politisch motiviert) gab, ist stichhaltig bewiesen. Allerdings haben diese Kinder nachweislich gelebt. Die Gründe für solche Adoptionen sind vielseitig, sie reichen von persönlichen Lebensumständen bis hin zu politischen Gründen.
Und, bitte verstehe micht nicht falsch, du schreibst, deine Mutter war noch nicht volljährig und das Kind unehelich. Das könnte als Grund schon ausreichend sein. Mein Mann wurde selbst Anfang der 1960er Jahre unehelich geboren. Das Umfeld meiner Schwiegermutter hat ihr sehr deutlich gemacht, was es von "Solchen" hält.
Ich halte es daher zwar durchaus für möglich, dass dein Bruder noch lebt, aber eher für unwahrscheinlich, dass du ihn findest.
Alles Gute