Einwilligungserklärung selber für den Notar aufsetzen (Auslands Adoption)

Guten Tag ihr Lieben,


Ich bin eine Leibliche Mutter und mein Notar sagte, dass wenn er die Einwilligungserklärung für eine Adoption im Ausland schreiben und Beglaubigen muss dann kostet es für mich 250.- CHF Aber wenn ich die Einwilligungserklärung selber schreibe und er es dann Beglaubigt, kostet es mich nur 50.- CHF Ich habe mich für das 2. entschieden da ich nicht so viel Geld habe.

Ich habe von dem zuständigem Jugendamt ein 3 seitiges Text Muster erhalten und für mich ist das Kompliziert.

Vielleicht hat jemand schon diese Erfahrung machen müssen? Und mir ein paar Tipps geben?


Folgendes habe ich schon geschrieben:


Für das Adoptionsverfahren, das in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden soll, gebe ich folgende Erklärung gegenüber dem zuständigen Familiengericht ab.


Name blablabla....


Ich bin mir bewusst, dass die Adoption eine lebensverändernde Entscheidung ist und dass ich damit endgültig auf mein Recht verzichte, das Kind alleine zu erziehen und Entscheidungen über sein Leben zu treffen. Dennoch habe ich sorgfältig abgewogen und entschieden, dass die Adoption im besten Interesse meines Kindes ist.

Ich akzeptiere, dass das Wohl meines Kindes die oberste Priorität bei der Adoption ist und dass die zuständigen Behörden und Fachleute die Eignung der Adoptiveltern prüfen werden, um sicherzustellen, dass sie die geeigneten Fähigkeiten und Ressourcen für die Erziehung meines Kindes besitzen.
Ich versichere, dass ich alle relevanten Informationen über das Kind und seine Gesundheit offen und ehrlich zur Verfügung gestellt habe. Ich bin mir bewusst, dass falsche oder irreführende Angaben meinerseits die Adoption gefährden könnten.

Ich erkläre mich bereit, alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen im Rahmen des Adoptionsverfahrens zu unterschreiben und zur Verfügung zu stellen. Ich werde auch nach Abschluss der Adoption bei Bedarf für weitere Informationen oder Unterstützung zur Verfügung stehen
.
Mir ist klar, dass die Adoption rechtliche und emotionale Folgen mit sich bringen wird und dass ich mein Kind nicht mehr als mein eigenes betrachten kann. Ich werde mich bemühen, die Entscheidung zur Adoption zu akzeptieren und die Adoptiveltern respektvoll zu behandeln.

Ich verstehe, dass die Adoption dauerhaft und unwiderruflich ist. Ich werde keine Ansprüche oder Forderungen in Bezug auf das Kind stellen, nachdem die Adoption offiziell abgeschlossen ist. Ich verpflichte mich, alle Rechte und Verantwortlichkeiten, die mit meiner Rolle als Elternteil verbunden sind, an die Adoptiveltern abzugeben.


• Ich weiß, dass ich meine Einwilligung, sobald das Gericht sie erhalten hat, nicht widerrufen kann.

• Ich weiß, dass ich, sobald das Gericht die Einwilligung erhalten hat, nicht mehr sorgeberechtigt bin und keinen Umgang mehr mit meinem Kind haben darf.

• Ich weiß, dass mit einem Ausspruch der Adoption durch das deutsche Gericht das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Nachkommen zu mir und meinen Verwandten erlischt, einschließlich aller sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.


Ich weiß, dass die Einwilligung in die Adoption mit dem Zugang beim Familiengericht wirksam wird und erst dann unwirksam wird wenn:

• Der Adoption abgelehnt würde

• Der Adoptionsantrag zurückgenommen werden sollte

Oder drei Jahre nach dem Wirksamwerden der Einwilligung (Zugang bei Gericht.) verstrichen sind, ohne dass die Adoption ausgesprochen wurde, § 1750 Abs. 1 Satz 3 und Abs 4 BGB.

• Ich weiß, dass die Einwilligung unwiderruflich ist, wenn ich dem Gericht zugegangen; die Einwilligung darf nicht unter einer Bedingung erklärt werden, § 1750 Abs. 2 BGB, und wenn die Einwilligung dem Gericht vorliegt, erlischt die elterliche Sorge, § 1750 Abs. 1 BGB; es können keine Rechte gegenüber dem Kind mehr geltend gemacht werden (z.B. Ein Umgangsrecht).

• Ich weiß, dass bei der Annahme meines Kindes durch ein Ehepaar oder meines Kindes des Ehegatten erlangt mein Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes des Ehegatten; beiden steht die elterliche Sorge gemeinsam zu, § 1754 Abs. 1 und Abs. 3 BGB. ²

• Ich weiß, dass das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten erlöschen, § 1755 Abs. 1 BGB.

• Ich weiß, dass nach deutschem Recht muss die Einwilligung in eine Adoption notariell beurkundet werden, § 1750 Abs. 1 Satz 2 BGB.

• Ich weiß, dass nach dem Recht des Staates in dem die Erklärung abgegeben wird, können andere Formvorschriften gelten, z.B. Kann eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Erklärenden ausreichend sein. ³



Hiermit bestätige ich, Name (Leibliche Mutter) dass ich ganz klar verstanden habe, was die Rechtsfolgen, der Anspruch einer Adoption nach deutschem Recht ist.




Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich diese Einverständniserklärung Adoption freiwillig, aus eigenem Willen und in vollem Bewusstsein aller Konsequenzen unterzeichnet habe.


Kann man das so lassen? Oder was für Änderungen müssen gemacht werden. Weiß das Jemand?



Wenn diese Frage schon gestellt wurde tut es mir leid.


Liebe Grüße

Blue

1

Was ich vergessen habe zu schreiben, am Mittwoch 05.06.2024 habe ich den Termin bei meinem Notar. =)

2

Guten Tag Liebe Forum Leiter/innen,


Diesen Beitrag kann man löschen. Da es für mich eine Auslandsadoption ist, reicht es nicht aus für eine einfache Beglaubigung. Mein Notar muss extra eine Urkunde anfertigen lassen nach deutschem Recht und diese muss mein Notar und ich Unterschreiben.

Danke trotzdem für alles =)