Behindertes Kind zur Adoption freigeben

Liebe Community,

wenn man sein behindertes Baby zur Adoption freigibt und es niemand adoptiert - ist man dann unterhaltspflichtig und muss ein Heim oder Pflegeeltern bezahlen?
Vielen Dank für die Auskunft!!

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Nein, wenn das Kind zur Adoption freigegeben ist, dann ist man nicht mehr für es verantwortlich, auch nicht finanziell und auch dann nicht, wenn es schwerer vermittelbar ist.
Kinder die z.B. aufgrund von Behinderung nicht so leicht zu vermitteln sind, werden dann auch überregional vermittelt (über die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes).