Hallo meine lieben,
wenn ein Kind direkt nach der Geburt zur Adoption gegeben wird, haben die Großeltern ein Anrecht darauf das Kind sehen zu dürfen?
Lieben Gruß
Adoption
Hallo, du meinst vermutlich die leiblichen Großeltern, oder?
Da eine Adoption nie direkt nach der Geburt stattfindet, sondern mehrere Monate (oder 1-2 Jahre) zw. Der Übergabe des Kindes an die potenziellen Adoptiveltern und der Abschluss des adoptionsverfahrens liegen, lautet die Antwort: jein.
Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens ist es durchaus möglich, dass die Großeltern das Kind sehen dürfen. Diese Zeit heißt Adoptionspflege und rechtlich ist das Kind in der Zeit noch nicht adoptiert, sodass das Kind einen Vormund hat, der den Umgang mitbestimmen kann.
Nach Abschluss der Adoption: (vermutlich) nein. Dann entscheidet ihr. Mir ist jetzt kein Fall bekannt, bei der ein Umgang der Großeltern fixiert wurde vor/bei Adoption.
Hilft dir das?
Bei uns war das nicht so. Wir haben das baby direkt nach Geburt bekommen und nach den 8 Wochen hatte niemand mehr ein recht
Sie hat doch aber von der Zeit gesprochen, bis die eigentliche Adoption stattfindet. Nicht die Adoptionspflege.
Die Adoptionspflege beginnt in der Regel direkt oder sehr nahe an der Geburt, die Adoption dauert quasi immer mindestens ein Jahr.
Seid ihr die Großeltern?
Soweit ich weiß, haben/bekommen Großeltern in Deutschland nur ein Umgangsrecht, wenn eine Beziehung zum Kind bereits bestand.
Jedenfalls bei Scheidungen ist es so.
Das würde bei euch also nicht zutreffen.
Andererseits wertet man heutzutage das Recht auf Kenntnis der Herkunft relativ hoch.
Unabhängig vom Recht sollte man als Großeltern also ruhig mit dem Vormund, Jugendamt, Adoptiv- oder Pflegeeltern ins Gespräch gehen. Wen immer man halt kennt und erreicht.
Auf persönlicher Ebene geht ja oft viel, was juristisch nicht vorgesehen ist. Solange es dem Wohl des Kindes dient - Großeltern haben mit Sicherheit weniger "Recht" auf ein Enkelkind, als das Enkelkind auf seine Großeltern.
Großeltern hätten bei einer Adoption kein Recht auf den Umgang. Wenn, dann müsste das schon früher geregelt worden sein im Zuge der Anbahnung. Aber auch dann wäre das mehr eine Absicht als ein einklagbares Recht.
Wenn die Adoption durch ist erlöschen alle rechtlichen Rechten und Pflichten zwischen Herkunftsfamilie und Adoptivkind. Und (daher oben auch die Verwirrung zu Vermittlung/8 Wochen/Adoption) die notarielle Abgabe der Rechte/Pflichten der Eltern findet ja manchmal schon nach 8 Wochen statt (sehr sehr oft abe rnur durch die Mutter und nicht den Vater).
Bei Inkognito-Adoptionen würd eja z.B. auch gar keine Bekanntschaft zwischen Herkunfts- und Adoptinsfamilie bestehen. Eine Regelung zum Umgang wäre also ohnehin nur bei recht offen gestalteten Prozessen möglich. Und die sind sehr selten. Soweit ich weiß sind die meisten Adoptionen in Deutschland, die nicht Stiefkindadoptionen sind oder sich an eine Pflege anschließen, inkognito und manche sogar anonym.
Wenn die Großeltern statt der Eltern das Kind aufnehmen wollen, sind die Hürden dafür recht hoch. Sie müssten sich dann ebenfalls für die Adotion bewerben. Dass Verwandschaft hier bevorzugt wird bzw man schaut, dass ein Kind in seinem Umfeld bleibt, ist nur dann relevant, wenn ein Verhältnis bereits besteht. Das ist dann oft aber auch eher wieder eine Pflegesituation.
Ist das mit dem Vater so? Bei uns was bei allen Adoptionen kein Vater zu fassen. Aber ich war davon ausgegangen, dass er auch beim Notar hätte unterschreiben können
Ja hätte er. Aber wenn er es nicht tut, kann er theoretisch ja immer noch auftauchen bis die Adoption durch ist. Es ist halt ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor.