hebammenanspruch beim Frühchen

Hallo,
habe am 31.10 meinen Sohn zur Welt gebracht, der aber 5 Wochen zu Früh ist.
Was habe ich jetzt für ein Hebammenanspruch?

Danke Nicole

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Hallo --

den gleichen wie sonst auch ...

eine Hebi hat ein "Kontingent" pro Geburt -- (waren es 18std?), die sie beliebig in der Nachsorge verteilen kann -- und wenn öfteres kommen nötig ist, dann kommt sie auch, muss es aber der Krankenkasse gegenüber noch irgendwie separat abrechnen bzw. mitteilen ... -- alles Dinge, die Dich jetzt nicht jucken ... ruf sie an, wenn du sie brauchst, - sie kommt....

alles gute übrigens zur Geburt ....
Tanja

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Hallo Nicole,

mein 2.Kind wurde in der 25.SSw geboren.
Meine Hebamme betreute mich direkt nach der Geburt, kam auch auf die Intensivstaion auf der ich wegen einer Lungenembolie selber lag.
Auch nach der Entlassung ( nach 4 Monate) meines Kindes kam sie als ich ihre Hilfe benötigte.

In der FolgeSS betreute sie mich auch während der Fehlgeburt die ich leider hatte.

Genaue Abrechnungszahlen kann ich dir nicht nennen, aber der Anspruch ist wohl umfangreicher als frau oft glaubt.

LG belala

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Bis dein Kind 8 Wochen alt ist hast du eh Anspruch auf Hebammenhilfe, alles was darüber hinaus geht geht mit einem Rezept.
Am besten vom Kinderarzt eine Bescheinigung ausgestellen lassen : Hebammenhilfe wegen Frühgeburt und Ernährungsproblemen (mal so grob angedacht) erforderlich.

Klappt gut und damit kann deine Hebamme auch nach der 8. LW mit der KK problemlos abrechnen.

Ruf aber jetzt an, wenn du vorhast eine in Anspruch zu nehmen und nicht erst dann wenn du weißt, dass dein Sohn aus dem Krh. kommt.

LG

Gabi

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hallo,

meine hebamme sagt sie kommt so lange wie nötig.

ggf. brauchst du ein rezept fon deinem fra arzt wg. weiterer kostenübernahme, das ist aber wohl nie ein problem....

ruf sie an, du und auch dein kind brauchen das jetzt mehr denn je....

mach dir über die abrechnung keinen kopf, das klärt sich, wenn die zeit kommt.

gruß und alles gute dir und deinem baby alex