familienzimmer "haben privatpatienten mehr rechte" ???

moin ihr lieben,

ich hab da mal ne frage.

2008 hatte mein mann ein familienzimmer gebucht, als ich in den wehen lag, kam irgendwann ne schwester und meinte eine privatpatientin würde dieses zimmer verlangen und mein mann musste das zimmer dann abgeben, obwohl wir bereits einen vertrag für die anmietung des zimmers besaßen.

nun bin ich wieder schwanger und möchte dieses mal auf jeden fall ein familienzimmer haben. beim letzten mal hatte mich mein mann unter aufsicht von hebamme und arzt selbst entbunden und als er dann nach hause fahren musste wegen des weggenommenen familienzimmers hat er fast n unfall gebaut. ( er war so aufgekratzt von dem erlebnis)

naja nun frage ichmich schon seit damals, ob das alles rechtmäßig war. durften die uns das zimmer wegnehmen obwohl der vertrag bereits geschlossen war. den wenn die diesmal kommen werde ich mich weigern das zimmer herzugeben, aber ich frage mich wie sehen den meine rechte aus.

vielleicht hat ja jemand ahnung und kann meine frage beantworten ich wäre sehr dankbar.

herzliche grüße anne

1

Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich bin zwar privat versichert, aber der einzige Unterschied ist doch, dass ich das Zimmer von der Kasse bezahlt bekommen habe und man es als gesetzlich versicherter wohl selbst zahlen muss.
Ich habe das Zimmer damals schon bei der Vorstellung im Krankenhaus "gebucht". Sie sagten mir, dass wenn man ein Familienzimmer praktisch "vorgebucht" hat, es mit ziemlicher Sicherheit bekommt (außer die Station ist wirklich komplett belegt). Ich hätte dann ein Vorrecht auf ein Zimmer gegenüber denjenigen, die sich erst während oder nach der Geburt für ein Familienzimmer entscheiden. Aber das hat mit der Kasse ja nichts zu tun, sondern mit dem Zeitpunkt der Anmeldung.

2

Also vom Rechtsempfinden her würde ich sagen "Vertrag ist Vertrag" - ansonsten müsste ja ne Klausel drin enthalten sein, dass Privatpersonen das Zimmer kurzfristig übernehmen dürfen. Das wiederum kann ich mir nicht vorstellen, dass so eine Klausel im Vertrag wirklich existiert hat. Kannst Du da noch mal reinschauen? Warum habt Ihr Euch denn damals vertreiben lassen - ich hätte da aber Radau gemacht.
Habe z.B. eine private Zusatversicherung für die Kinder abgeschlossen, das schließt u.a. auch ein Einzelzimmer ein. Als meine Große im KH war, habe ich das angesprochen und die Schwester meinte, eine Zusatzversicherung würde bei Ihnen nicht gelten und ich könnte nicht auf ein Einzelzimmer bestehen. Habe dagegen zwar nichts sagen können, aber gefragt, wozu es diese privaten Zusatzversicherungen dann wohl gibt. Ende vom Lied - es kam NIEMAND mehr in das Zimmer und die Dame, deren Kind vorher bei uns drin war, wurde verlegt in ein anderes Zimmer. Ganz so ist es dann nämlich doch nicht gewesen, sonst hätte die Schwester den Aufwand sicher nicht betrieben. Mir ging es auch nicht um das fremde Kind im Zimmer, sondern eher darum, dass mein Mann die Nacht bei unserer Tochter geschlafen hat und die andere Mutter ja auch die Nacht bei ihrem Sohn bleiben wollte. Da fand ich es schon angebracht, dass man wegen der Privatsphäre ein Einzelzimmer hat.
Also das nächste Mal gleich wehren und Fakten verlangen. Gebucht ist gebucht, dafür zahlt ihr ja täglich auch einen nicht unerheblichen Betrag dazu!

LG Samy

3

Hi,

ich bin Privatpatientin, aber ob es da wirklich mehr Rechte gibt???

Ich habe mich etwa zwei Monate vor der Geburt im KKH angemeldet und wollte ein Einzelzimmer oder Familienzimmer.

Einen festen Vertrag hierüber gab es aber nicht. Es wurde lediglich in den Unterlagen vermerkt.

Mir wurde aber auch gleich dazugesagt, dass ich das Zimmer nur dann bekomme, wenn eines frei ist!

Von meiner Kasse her ist nur Zweibettzimmer abgedeckt, die Differenz zwischen Ein- und Zweibettzimmer muss ich natürlich selbst bezahlen.

Vielleicht gibt es auch Privatpatienten, die eine Zusatzversicherung für Einbettzimmer haben. In dem Fall kann es ggf. sein, dass das KKH die nicht vor den Kopf stoßen möchte.

Ich hatte jedenfalls Glück, dass an de Tag, wo ich rein gekommen bin, ein Einzelzimmer frei geworden ist.

Andernfalls hätte ich mich mit einem Dreibettzimmer begnügen müssen, da alle Zweibettzimmer (auf das ich ja versicherungstechnisch einen Anspruch habe) belegt waren.

Wenn aber Euer KKH einen richtigen Vertrag mit Euch geschlossen hat, ohne Hinweis auf die Verfügbarkeit, finde ich es eine Frechheit.

Im Prinzip haben die dann ihre Einzelzimmer überbucht.

Da würde ich Schadenersatz verlangen.

Aber wahrscheinlich ist eine Verfügbarkeitsklausel im Vertrag drin gewesen.

Nach welchem Prinzip die dann die Zimmer verteilen, will man wahrscheinlich lieber gar nicht wissen...

Ich drücke Dir die Daumen, dass es beim nächsten Mal klappt.

VG lachris

4

Hallo Anne,

es kommt ganz darauf an, was ihr für einen Vertrag hattet. Es ist möglich, dass es eine Klausel gab, welche besagt, dass ihr das Zimmer nur bei Verfügbarkeit bekommen könnt - sprich keine Privatpatientin ist da, die das Zimmer möchte.

Natürlich ist es auch die jeweilige "Patientenpolitik" des KH. Ich war mal Selbstzahler für ein EZ und mir wurde gesagt, dass ich dieses räumen müsse, falls alle EZ belegt sind und ein Privatpatient kommt.
Als ich mal wieder in dem KH war, hatte ich eine Zusatzversicherung für ein EZ und war einem Voll-Privatversichertem gleichgestellt.

Ciao

5

Hi,

in dem KH in dem ich entbunden habe - und wieder entbinden werde - kann man im Voraus gar keine Zimmer "buchen", ist ja kein Hotel.
Man sollte halt ziemlich bald bei der Ankunft sagen, dass man gern ein Familienzimmer hätte und wenn dann eins frei ist hat man Glück und wenn nicht, dann halt nicht.
Bei der geburt meines Sohnes war ich auch Kassenpatientin, allerdings mit privater zusatzversicherung für's KH.
Er kam nachts auf die Welt und tagsüber durfte ich dann in einem sehr schönen, frisch renovierten Kreißsaal liegen.
Nachmittags wurde dann ein Familienzimmer frei, in das wir umgezogen sind.
Es wurde aber gleich gesagt, wenn jetzt plötzlich akuter Platzmangel herrscht, müssen sie die Familienzimmer auch auflösen und in Zweibettzimmer umwandeln.
Ist ja auch nachvollziehbar, es können ja nicht manche Frauen auf dem Gang liegen nur weil andere ein Familienzimmer wollen.

Diesmal bin ich komplett privat versichert, aber ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht.

LG juju

6

Ich kann mich allen Vorrednerinen nur anschließen. Ich bin auch privat versichert und ein Einzelzimmer gibt es nur, sofern es auch tatsächlich verfügbar ist. Gleiches gilt auch für Familienzimmer.
Ich vermute auch, dass es dort eine bestimmt Vertragsklausel gab oder die Schwester hat sich seinerzeit einfach falsch ausgedrückt hat.

7

Hallo Anne,

bei uns sind die sogenannten Familienzimmer - Zimmer für/von Privatpatienten (Einzelzimmer) in die noch ein Bett reingeschoben wird. Diese Familienzimmer bekommt man nur, wenn ein Privatzimmer frei ist - kommt eine unverhergesehene Geburt von einer Privatpatientin ist das Zimmer weg. Davon mal abgesehen, finde ich so ein Familienzimmer bei uns recht teuer (155,00 Euro pro Tag) und das für ein Bett? Bei uns im Krankenhaus kann der Vater solange wie die Mutter im KH ist kostenlos mit frühstücken und Abendessen (das gibt es als Büffet) und wenn er Mittag haben möchte dann bestellt er das für 4,00 Euro - mein Mann ist froh dass er zu Hause schlafen konnte, da braucht er wirklich kein Bett zu horrnden Preisen. Ich hatte bei beiden letztgeborenen das Glück, dass ich immer ein 2-Bettzimmer hatte in dem ich alleine gelegen habe.

Alles Gute für die Restschwangerschaft und die Geburt -

LG Johanna

8

1. das war nicht rechtens, sollen die doch ein anderes zimmer für die privatpat. räumen!

2. es lebe die zweiklassenmedizin

wenn ich sowas lese dann bekomme ich echt en anfall.
arbeite selbst im krankehaus als mta in der strahlenklinik. und ich muss immer wieder sagen privatversichert zu sein ist echt nicht von vorteil, ich selbst würde mich NIEMALs von meinem chef behandeln lassen weil der NUR aus geld guckt und schon ewig aus der routine draußen ist! lieber ein guter oberarzt oder ein angagierter assistenzarzt!
was sich privatversicherte imme auf diese chefarztbehandlung drauf einbilden das kann ich echt nicht verstehn! niemals chefarzt, das kann ich nur jedem empfehlen. bei ganz besonderen dingen, die nur die chefärzte können werden auch gesetzlichversicherte von chefarzt behandelt, kann ja sonst niemand.
und die eon oder zwei bett leistung kann auch jeder gesetzlichversicherte in anspruch nehmen entweder durch selbstzahlung oder durch eine zusatzversicherung (dann ist man staionär privat, geht auch ohne chefarztbehandlung)

ich hätte mich nicht aus dem zimmer vertreiben lassen da man ja zuzahlt für ein familienzimmer sowie privatversicherte auch! basta..

also lass dir das beim nächsten mal auf keinen fall gefallen... und wenn dann drohe damit in ein anderes krankenhaus zu gehn! die verdienen ja schließlich auch an dir!!

lg und alles gute


ami

9

Hi,

das hat nichts mit Privatpatienten zu tun...

Ein Patient hat immer Vorrang. Da dein Mann ja nicht "krank" ist, muß er halt als erster Platz machen. Ich selbst bin KS und kann aus Erfahrung sagen, wie schwierig das ist, allen Patienten mit der Zimmeraufteilung gerecht zu werden.

Natürlich kann es sein, dass auf anderen Stationen noch ein Zimmer frei war. Aber würdest du gerne als Wöchnerin auf der Unfallchirugie liegen???


Lg robbie