Halli Hallo,
vielleicht könnt Ihr mir helfen. Von meiner KK war keiner in der Lage mir das auszurechnen.
Also mein vorraus. ET ist der 22.07
Mein Mutterschutz hat begonnen am 10.06
Jetzt ist meine Kleine aber eine Frühgeburt geworden und am 19.06 geboren.
Wann fängt den jetzt die Elternzeit an? Der MuSchu verlängert sich ja jetzt auf 12 Wochen da sie ein Frühchen ist.
Ein Jahr möchte ich komplett Zuhause bleiben und dann Teilzeit ausüben bis 2014. Damit wären dann die 3 Jahre weg.
Mein Vordruck lautet so:
Sehr geehrter Herr XX,
hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind X, geboren am 19.06.2011
Die Elternzeit soll wie folgt liegen:
von ????? bis ?????
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit
Ich möchte in meiner oben genannten Elternzeit meinen Beruf in Teilzeit ausüben und zwar von ???? bis einschließlich ?????? mit 20 Stunden pro Wochen.
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Jetzt hab ich mich schon durch so viele Seiten im Internet gelesen und bin jetzt total verwirrt, ich kann das einfach nicht ausrechnen.
Kann mir einer von euch helfen?
Liebe Grüße
Beautyholic
Elternzeitantrag bei Frühgeburt! Bin total durcheinander! Hilfe
deine elternzeit beginnt nach wie vor nach dem muschu, d.h. du hast etwas mehr als die anderen zeit, den antrag zu stellen bis 7 wochen vor antritt. die zeit die du vorher nicht nehmen konntest bekommst du nach der geburt an den muschu drangehängt. allerdings wird der muschu eingerechnet. für den antrag nimmst du den 1. tag nach dem muschu, letzter tag der elternzeit ist der tag vor dem 1. geburtstag, also der 18.06.2012.
mit der teilzeit genauso, darfst ja erst nach dem muschu anfangen.
alles klar?
ach ja, der muschu verlängert sich nicht nur auf 12 wochen sondern weiterhin um die zeit, die du vor der geburt nicht nehmen konntest. kannst also alles ganz streßfrei beantragen!
Die Elternzeit beginnt grundsätzlich mit der Geburt also am 19.06.2011.
hatte in 2009 auch ein Frühchen mit 4,5 Wochen vor ET.
Dein MuSchu verlängert sich, das entsprechende MuSchuGeld sowie AG-Zuschuss wird auf das Elterngeld angerechnet. Dadurch bekommst Du etwa einen Monat weniger Elterngeld, hast aber einen Monat länger Dein bisheriges Gehalt.
Solltest Du also das Elterngeld splitten wollen, dann bekommst Du statt der 10 theoretischen Monate Elterngeld diesmal also nur 9 Monate, die dann maximal 18 gesplittete Monate ergeben, du hättest also einschließlich MuSchu Zeit maximal 20 Monate Einkommen aus MuSchuGeld und Elterngeld.
Ich fand das jetzt gar nicht so schlimm. Ist ja wirtschaftlich betrachtet eigentlich günstiger. Bin auch nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen. So werde ich das auch diesmal halten. Allerdings hat mein Sohn Nr2 bis 37+1 gewartet, obwohl ich ein dreifaches Frühgeburtsrisiko hatte.
Gruß
marjatta
elternzeit, die man anmeldet, beginnt einen tag nach dem muschu, sonst könnte man sie ja auch nicht 7 wochen vor antritt beantragen! die zeit des muschu wird lediglich auf die elternzeit angerechnet. d.h. im normalfall muss man bei 8wöchigem muschu die elternzeit spätestens eine woche nach der geburt beantragen.
vergiss doch einfach das rumge-eiere mit dem "ein Jahr Elternzeit" ---
da Du ja danach Teilzeit arbeiten magst und keine vollen drei Jahre nehmen magst, dann ist das alles frist-ge-eiere doch total unnötig, denn du kannst Deine Elternzeit FREI WÄHLEN !!!!
das können also auch 1 Jahr und 5 Tage sein, -- oder 13 Monate .... oder 15 MOnate oder sonstwas, ---
also such dir doch einfach ein schönes Datum aus, dass DIR passt? --
der 1.7. zum Beispiel, dann bist Du den ersten Geburtstag Deiner Kinder noch zuhause ...
Du kannst aber auch den 1.8. nehmen, wenns Dir besser passt weil Du z.B. mit Deinem Mann nochmal in Sommerurlaub möchtest oder so ....
also wähl einfach DEIN Datum, dass Dir passt kurz nach einem Jahr -- und zum "ersten" Anfangen ist doch sowieso das beste ...
Tanja